Leistungen und Bezahlung

Pharmazeutische Dienstleistung

In einem Satz

Eine pharmazeutische Dienstleistung, meist abgekürzt als pDL, ist eine in § 129 Sozialgesetzbuch V geregelte Apothekenleistung, die getrennt von der Abgabemarge vergütet wird. Das ApoVWG nennt zehn davon direkt im Gesetzestext.

Eine pharmazeutische Dienstleistung, abgekürzt pDL, ist eine Leistung, die eine Apotheke über die Abgabe von Arzneimitteln hinaus erbringt. Sie ist in § 129 Absatz 5e des Sozialgesetzbuchs V geregelt und wird aus eigenen Mitteln finanziert, nicht aus der Marge auf eine Packung.

Vor dem ApoVWG war der Leistungskatalog rein vertraglich geregelt. Die Reform nennt zehn Leistungen direkt im Gesetz. Dazu gehören die Beratung mit risikobasierter Messung von Risikofaktoren wie Blutwerten und Blutdruck, die Kurzintervention bei tabakbedingten Erkrankungen, die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, das Medikationsmanagement bei komplexen und neu verordneten Langzeitmedikationen, die Betreuung von Transplantationspatienten und Patienten unter oraler Antitumortherapie, die erweiterte Einweisung in Inhalations- und Injektionstechniken sowie die standardisierte Risikobewertung bei Bluthochdruck.

Neben der Liste gibt es drei Änderungen. Ein Arzt kann jetzt ein pDL verschreiben. Bei den beiden Medikationsmanagement-Dienstleistungen muss sich die Apotheke vorher mit dem behandelnden Arzt abstimmen. Die Ergebnisse müssen in die elektronische Patientenakte übertragen werden, sobald das technisch möglich ist.

Der erste Punkt ist der wirtschaftlich interessante, denn ein Beratungsdienst, der auf gemessenen Blutwerten basiert, rückt die Diagnostik in den Mittelpunkt des Angebots. Die Abrechnung mit den Krankenkassen beginnt am 1. Januar 2027, und über die Vergütung wird noch verhandelt – bis zum 1. November 2026 muss die Schiedsstelle eine Entscheidung treffen.

Eine pDL ist nicht dasselbe wie eine privat bezahlte, in Apotheken übliche Dienstleistung.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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