Eine pharmazeutische Dienstleistung, meist als pDL abgekürzt, ist eine in § 129 Sozialgesetzbuch V geregelte Apothekendienstleistung, die getrennt von der Handelsspanne vergütet wird. Die ApoVWG nennt zehn davon direkt im Gesetz.
Eine pharmazeutische Dienstleistung, kurz pDL, ist eine Leistung der Apotheke über die reine Abgabe hinaus. Sie ist in § 129 Absatz 5e Sozialgesetzbuch V geregelt und wird aus einem eigenen Budget statt über die Packungspanne finanziert.
Vor der ApoVWG beruhte der Katalog rein auf Verträgen, während die Reform zehn Leistungen direkt im Gesetz festlegt. Zu den im Gesetz genannten Leistungen gehören diese:
Neben dieser Liste gelten drei weitere Änderungen:
Der erste Punkt ist wirtschaftlich interessant, da eine auf gemessenen Blutwerten basierende Beratung die Diagnostik in den Mittelpunkt des Katalogs stellt. Die Abrechnung mit den Krankenkassen beginnt am 1. Januar 2027, und die Vergütung wird noch verhandelt – mit einer Frist bis zum 1. November 2026, bevor die Schiedsstelle entscheidet.
Eine pDL ist nicht dasselbe wie eine privat bezahlte apothekenübliche Dienstleistung.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.