Umsatz je Mitarbeiter teilt den Umsatz einer Apotheke durch das Personal, gerechnet in Vollzeitäquivalenten. Dies misst den Ertrag pro Kopf und ist nur dann aussagekräftig, wenn die Mitarbeiterzahl auf beiden Seiten des Vergleichs genau gleich definiert ist.
Umsatz je Mitarbeiter teilt den Umsatz eines Zeitraums durch die Anzahl der Mitarbeiter, meist als Vollzeitäquivalente gerechnet, damit Teilzeitverträge das Ergebnis nicht verzerren. Dies ist ein grobes Maß für den Ertrag pro Kopf und wird für zwei Dinge genutzt: um die Apotheke im Zeitverlauf mit sich selbst und im Betriebsvergleich mit anderen zu vergleichen. Beide Vergleiche funktionieren nur, wenn die Mitarbeiterzahl auf jeder Seite gleich definiert ist. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.
Der Umsatz pro Kopf ist für sich genommen ein schlechter Anhaltspunkt, da er nichts darüber aussagt, was mit diesem Umsatz verdient wurde. Eine Apotheke mit einem hohen Wert durch teure Rezepte kann schlechter dastehen als eine Nachbarapotheke mit einem niedrigeren Wert. Deshalb betrachtet man ihn eher zusammen mit der Personalkostenquote als isoliert. Er ändert sich auch, wenn sich die Kundenzahl verändert. Eine sinkende Kundenfrequenz senkt ihn, ohne dass irgendjemand weniger arbeitet.
Wenn du überlegst, eine neue Leistung anzubieten, gibt es eine deutlich sinnvollere Variante desselben Gedankens. Nimm statt des Jahresumsatzes pro Kopf lieber den Ertrag eines bestimmten Termins und stelle ihn den tatsächlich anfallenden Personalminuten gegenüber – inklusive Vorbereitung, Dokumentation und Raum. Diese Rechnung ist überschaubar, ehrlich und lässt sich anstellen, bevor du irgendetwas kaufst.
Zwei vergütete Leistungen vermitteln ein Gefühl für die Größenordnung:
Beide Honorare sollte man mit den Minuten vergleichen, die ein Protokoll in Anspruch nimmt. Ein Honorar in diesem Rahmen und ein Termin, der einen Apotheker lange bindet, passen nicht gut zusammen – ganz gleich, wie der Jahresumsatz pro Kopf aussieht.
Die obigen Zahlen sind die einzigen, die hier genannt werden. Ein Richtwert für den Umsatz pro Mitarbeiter wird nicht angegeben, da ein verlässlicher Wert von der Vergleichsgruppe, dem Jahr und der Definition des Vollzeitäquivalents abhängt. Eine Zahl ohne diese drei Faktoren wird oft so verwendet, als würde sie alles klären. Dabei ist der eigene Vorjahreswert der Apotheke – auf dieselbe Weise berechnet – der Vergleich, der wirklich zählt.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.