Leistungen und Bezahlung

Umsatz pro Mitarbeiter

In einem Satz

Der Umsatz pro Mitarbeiter ergibt sich aus dem Umsatz einer Apotheke geteilt durch ihre Mitarbeiterzahl, die als Vollzeitäquivalente gezählt wird. Er misst die Leistung pro Kopf und ist nur aussagekräftig, wenn die Mitarbeiterzahl auf beiden Seiten des Vergleichs auf dieselbe Weise definiert ist.

Der Umsatz pro Mitarbeiter ergibt sich aus dem Umsatz einer Periode geteilt durch die Anzahl der Mitarbeiter, die in der Regel als Vollzeitäquivalente gezählt werden, damit Teilzeitverträge das Ergebnis nicht verzerren. Es handelt sich um eine grobe Messgröße für die Pro-Kopf-Leistung, die für zwei Zwecke verwendet wird: zum einen, um eine Apotheke im Zeitverlauf mit sich selbst zu vergleichen, und zum anderen, um sie im Rahmen eines Betriebsvergleichs mit einer Vergleichsgruppe zu vergleichen. Beide Vergleiche funktionieren nur, wenn die Mitarbeiterzahl auf beiden Seiten auf die gleiche Weise definiert ist – und genau hier liegt der Hauptgrund für die Verwirrung.

Auch der Umsatz pro Kopf ist für sich genommen kein guter Anhaltspunkt, da er nichts darüber aussagt, was mit diesem Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Apotheke mit einem hohen Wert, der durch teure Rezepte getrieben wird, kann schlechter dastehen als eine benachbarte Apotheke mit einem niedrigeren Wert – deshalb wird er nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit der Personalkostenquote. Außerdem schwankt er mit der Kundenfrequenz: Eine sinkende Kundenfrequenz senkt ihn, ohne dass jemand weniger arbeitet.

Um zu entscheiden, ob man eine Dienstleistung einführt, gibt es eine sinnvollere Variante desselben Ansatzes. Anstelle des Jahresumsatzes pro Kopf nimmst du den Erlös eines bestimmten Termins und setzt ihn den tatsächlich dafür aufgewendeten Mitarbeiterminuten gegenüber – einschließlich Vorbereitung, Dokumentation und Raumnutzung. Diese Berechnung ist ehrlich gesagt recht überschaubar und lässt sich durchführen, bevor überhaupt etwas gekauft wird.

Zwei vergütete Leistungen vermitteln einen Eindruck von der Größenordnung. Die pharmazeutische Dienstleistung mit der offiziellen Bezeichnung „Standardisierte Risikoerfassung Bluthochdruck“ wird derzeit mit 11,20 Euro netto vergütet, wobei es sich bei diesem Honorar um einen ausgehandelten Betrag handelt, den die Parteien neu verhandeln, und nicht um einen festen, unveränderlichen Wert. Das Impfhonorar für eine Impfung in der Apotheke steigt ab September 2026 von 10,68 Euro auf 11,00 Euro und wird auf die gleiche Weise neu verhandelt. Beides sollte man im Zusammenhang mit dem Zeitaufwand für die Protokollierung betrachten, denn ein Honorar in dieser Größenordnung und ein Termin, der einen Apotheker über einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, passen nicht gut zusammen – ganz gleich, wie der Jahresumsatz pro Kopf aussieht.

Die oben genannten Zahlen sind die einzigen, die hier genannt werden. Ein Richtwert für den Umsatz pro Mitarbeiter wird nicht angegeben, da ein stichhaltiger Wert von der Vergleichsgruppe, dem Jahr und der Definition eines Vollzeitäquivalents abhängt – und eine Zahl ohne diese drei Angaben wird oft so verwendet, als würde sie eine endgültige Aussage treffen. Die eigene Zahl der Apotheke aus dem Vorjahr, die auf die gleiche Weise berechnet wurde, ist der Vergleichswert, der hier zählt.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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