ApoVWG ist die Abkürzung für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, das deutsche Gesetz, das die Tätigkeitsbereiche von Apotheken neu regelt. Es ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft und erlaubt unter anderem ausgebildeten Apothekern, eine venöse Blutentnahme durchzuführen.
ApoVWG steht für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, dessen vollständiger Titel „Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung“ lautet. Es wurde am 26. Juni 2026 unterzeichnet, am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026, Teil I, Nr. 195 veröffentlicht und trat am 2. Juli 2026 in Kraft.
Die offizielle Kurzbezeichnung enthält kein verbindendes „s“. In der Fachpresse sind zwei Varianten weit verbreitet, von denen keine korrekt ist: „Apothekenreformgesetz“ und „Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz“.
Nicht alle Regelungen sind sofort in Kraft getreten. Die Notdienstbestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft, die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung am 1. Januar 2027 und eine weitere Bestimmung zu einem Zeitpunkt, den das Bundesministerium für Gesundheit noch bekannt geben muss. Die für das Diagnostikangebot wichtigsten Regelungen – der neue § 11c des Apothekengesetzes und die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung – gelten bereits seit Juli.
Was sich durch das Gesetz in der Praxis ändert: Es erlaubt die venöse Blutentnahme in Apotheken unter strengen Auflagen, nennt zehn pharmazeutische Dienstleistungen direkt im Gesetzestext und erweitert das Impfangebot in Apotheken auf alle nicht-lebenden Impfstoffe. Was sich nicht ändert, ist das Fixum, das durch eine separate Verordnung angehoben wurde, und es erlaubt keine Telepharmazie.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.