Eine apothekenübliche Dienstleistung ist ein gesundheitsbezogenes Angebot, das eine Apotheke zusätzlich zu Medikamenten anbieten kann und das Kundinnen und Kunden in der Regel privat bezahlen. Das unterscheidet sich von einer pharmazeutischen Dienstleistung, die von den Krankenkassen finanziert wird.
Eine apothekenübliche Dienstleistung ist ein Service, der in Apotheken üblich ist, der Gesundheit dient und zusätzlich zum Medikamentengeschäft angeboten wird. In der Praxis handelt es sich dabei um die Angebote auf Selbstzahlerbasis:
Sie werden oft als Selbstzahlerleistungen bezeichnet, da Kundinnen und Kunden sie direkt aus eigener Tasche bezahlen.
Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer das Ganze bezahlt. Eine pharmazeutische Dienstleistung ist gesetzlich geregelt und hat einen eigenen Finanzierungstopf, während eine apothekenübliche Dienstleistung von den Kundinnen und Kunden selbst bezahlt wird. Das eine als das andere darzustellen, sorgt für echte Probleme. Deshalb müssen beide Bereiche sauber voneinander getrennt kommuniziert und abgerechnet werden.
Preistransparenz ist zentral. Der Gesamtpreis und die enthaltenen Leistungen müssen vor dem Service klar und schriftlich genannt werden. Werbung unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz, das sachliche Infos erlaubt, aber Heilversprechen und Erfolgsgarantien verbietet.
Diagnostik gehört ganz natürlich in diese Kategorie, denn ein Point-of-Care-Test oder eine Blutabnahme über eine venöse Blutentnahme können privat angeboten werden – vorausgesetzt, die Apotheke erhebt und erklärt die Werte selbst und überlässt die medizinische Einordnung einer Ärztin oder einem Arzt.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.