Gesundheit
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Wie ein Apotheker einen Blutwert erklärt, ohne eine Diagnose zu stellen

Eine Apotheke darf den Messwert und den Referenzbereich angeben – mehr nicht. Der Wortlaut auf der Quittung, der Blickwinkel auf die Medikamente und was dokumentiert wird.
Titelbild Blogbeitrag
Geschrieben von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
17. August 2026

Eine Apotheke, die einen Blutwert mitteilt, kann dir sagen, wie hoch der Wert ist und was der Referenzbereich (der daneben abgedruckte Bereich) bedeutet. Sie sagt dir aber vielleicht nicht, welche Erkrankung du hast oder welche Behandlung dagegen helfen würde. Diese Abgrenzung nimmt dir den Großteil der Sorgen rund um das Befundgespräch.

Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Blutuntersuchungen ordnet diese Leistung dem § 1a Abs. 11 ApBetrO zu und erlaubt sie nur „in dem Umfang …, in dem sich die Tätigkeiten auf die Ermittlung und Bekanntgabe der Messwerte beschränken“, also ausschließlich zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte. Ein Befund, der eine schnelle ärztliche Kontaktaufnahme erfordert, hat seinen eigenen Ablauf, der im Beitrag zum Umgang mit einem auffälligen Blutbefund beschrieben ist.

Die Grenze verläuft zwischen dem Messwert und seiner Bedeutung

Ein Apotheker innerhalb der Leitlinie nennt den Analyten, gibt den Messwert zusammen mit dem Referenzbereich an, sagt, auf welcher Seite des Bereichs er liegt, und erwähnt alles, was im Medikament oder in der Präanalytik (der Handhabung der Probe vor der Analyse) enthalten ist, was den Wert beeinflusst haben könnte. Alles, was danach kommt, ist Sache des Arztes: die Diagnose stellen, den Schweregrad einschätzen, eine Behandlung vorschlagen. Ein Schritt, der nach einer Beurteilung klingt, ist dennoch unbedenklich, denn laut Leitlinie soll die Apotheke einschätzen, wie dringend ein Arztbesuch ist – und die Dringlichkeit einzuschätzen ist nicht dasselbe wie eine Ursache zu benennen.

§ 1a Abs. 11 ApBetrO endet beim Messwert

§ 1a Abs. 11 ApBetrO listet die apothekenüblichen Dienstleistungen auf, darunter einfache Gesundheitstests, pharmazeutische Dienstleistungen und – seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, kurz Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) – auch die Vorbereitung und Durchführung von Blutentnahmen.

Wie weit das Gespräch gehen darf, steht in dieser Liste nicht. Es hängt davon ab, wie die Bundesapothekerkammer und die Rechtskommentare die Bestimmung auslegen: Ein Apotheker darf zwar feststellen, wo die Werte im Vergleich zu den Referenzwerten liegen, darf diese Werte aber „nicht im Sinne einer Diagnose bewerten“, da dies in den Bereich der unzulässigen Heilkunde fällt. Das ist der Arztvorbehalt in der Praxis, und es bedeutet, dass die Messung in den Zuständigkeitsbereich der Apotheke fällt, während die Deutung in den der Arztpraxis gehört.

Formulierungen, die innerhalb der Grenze bleiben, und Formulierungen, die sie überschreiten

Die SituationText innerhalb der LinieFormulierung über der Linie
Ein TSH-Wert liegt außerhalb des Referenzbereichs„TSH ist das Signal, mit dem der Körper die Schilddrüse steuert, und dieser Wert liegt unterhalb des Referenzbereichs. Ein Arzt wertet ihn zusammen mit den anderen Schilddrüsenwerten aus.“„Das heißt, deine Schilddrüse ist überaktiv.“
Der Ferritinwert liegt unter dem Normbereich und ein Protonenpumpenhemmer steht auf der Liste„Ferritin gibt Aufschluss über deine Eisenspeicher, und dein Wert liegt unter dem Normbereich. Deine Magenmedikamente können die Eisenaufnahme beeinträchtigen – das solltest du in der Praxis erwähnen.“„Du hast wegen dieser Tablette eine Anämie, und mit Eisenpräparaten lässt sich das beheben.“
Der Blutzucker liegt über dem Normalbereich und die Person fragt nach Diabetes„Das ist eine Messung an einem Morgen. Eine Diagnose stellt ein Arzt anhand mehrerer Werte, daher kann die Praxis diese Frage beantworten.“„Bei so einem Wert bist du tatsächlich Diabetiker.“
Die Person fragt, ob ein Wert, der leicht außerhalb des Bereichs liegt, ein ernstes Problem darstellt„Der Referenzbereich deckt zwar die meisten, aber nicht alle gesunden Menschen ab, daher kommen Werte, die knapp außerhalb liegen, häufig vor. Trotzdem sollte man damit zum Arzt gehen.“„Ein bisschen draußen ist kein Grund zur Sorge.“

Die letzte Zeile ist die, die man oft vergisst. Ein Ergebnis als „kein Grund zur Sorge“ einzustufen, ist ebenfalls eine medizinische Einschätzung – und birgt ein höheres Risiko, weil es jemanden davon abhalten kann, einen Arzt aufzusuchen.

Der Referenzbereich nimmt dir den Großteil der Nervosität an der Kasse

Ein Referenzbereich ist eher eine Bevölkerungsstatistik als eine Aussage über die Person, die den Befund in der Hand hält. Er deckt normalerweise etwa 95 Prozent einer gesunden Referenzpopulation ab, sodass ungefähr einer von zwanzig gesunden Menschen außerhalb dieses Bereichs liegt, ohne dass etwas nicht in Ordnung ist. Die Bereiche unterscheiden sich zudem je nach Labor, Methode, Alter und Geschlecht, sodass ein Wert, der letztes Jahr bei einem anderen akkreditierten Labor noch innerhalb des Bereichs lag, jetzt außerhalb liegen kann.

Die Apotheke kennt sich mit Medikamenten besser aus als jeder andere

Genau hier ist der Apotheker der kompetentere Fachmann im Raum. Die Apotheke hat den vollständigen Überblick über die Medikamenteneinnahme, einschließlich der rezeptfreien Produkte und der Nahrungsergänzungsmittel, die nie in die Praxis gelangen, und eine von der Gelben Liste veröffentlichte Studie ergab, dass 49 Prozent der Patienten ihrem Arzt nichts davon erzählt hatten.

Diese Produkte beeinflussen die Laborwerte. Zimtzubereitungen, die vor einer Blutentnahme eingenommen werden, können den gemessenen Blutzucker senken; Extrakte aus rotem Reis und grünem Tee stehen im Zusammenhang mit veränderten Leberwerten, und verschreibungspflichtige Medikamente haben denselben Effekt. Zu sagen, dass ein Wert möglicherweise durch etwas beeinflusst wurde, das die Person einnimmt, ist eine Aussage über die Messung und nicht über ihre Gesundheit – daher bleibt das im Rahmen und ist das Nützlichste, was die Praxis hören wird. Apotheken, die eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation anbieten, verfügen bereits über die entsprechenden Abläufe dafür.

Drei Gespräche sind schwieriger als die anderen

Die Person, die Angst vor einer Zahl hat

Angst entsteht, wenn ein auffälliger Wert ohne Kontext betrachtet wird. Was hilft, ist, den Wert ruhig noch einmal zu nennen, die „Referenzbereich“-Statistik zu erklären, alles zu benennen, was ihn beeinflusst haben könnte, und einen nächsten Schritt mit einem Zeitrahmen zu nennen – denn ein konkret benannter nächster Schritt verwandelt Angst in eine Aufgabe.

Die Person, die trotzdem eine Diagnose haben will

Die Regel einfach nur noch einmal zu betonen, klingt nach einer Ausrede – daher ist es besser, den Grund dafür zu erklären. Für eine Diagnose braucht man die Anamnese, die Untersuchung und oft auch eine zweite Messung, und das Raten bei einer einzigen Zahl ist genau das, was die Person einem Risiko aussetzen würde.

Die Person, die einen Arzt haben will, wurde widersprochen

Sowohl die Haftung als auch die Beziehung vor Ort spielen hier eine Rolle, und eine Umfrage von Aposcope ergab, dass 88 Prozent der Apotheken befürchten, neue Dienstleistungen könnten Ärzte gegen sie aufbringen. Ein Apotheker kann den Wert nennen, zustimmen, dass die Frage berechtigt ist, und vorschlagen, dass die Person sich an die Praxis wendet oder eine zweite Meinung einholt.

Was wird nach dem Gespräch aufgeschrieben?

Im Kommentar zur Leitlinie wird darum gebeten, die Messwerte schriftlich zu übergeben, was gleichzeitig als Protokoll des Gesprächs dient. Das Gespräch gehört in Kurzform in die Standardarbeitsanweisung, die die Apotheke ohnehin schon führt.

  • Datum, Analyt, Messwert, verwendeter Referenzbereich und der Freigabestatus des Geräts
  • Dass die Aufklärung und die Einwilligung vor der Messung stattfanden
  • Welche medikamentösen und präanalytischen Faktoren wurden als Einflussfaktoren diskutiert?
  • Dass der Person gesagt wurde, Diagnose und Therapie seien die Aufgaben des Arztes
  • Ob ein Arztbesuch empfohlen wurde, wie dringend das war und von wem

Wenn eine Beschwerde bei der Kammer eingeht, stellt sich die Frage, ob die Apotheke die Vorschriften zur Ermittlung und Bekanntgabe der Messwerte eingehalten hat – und nur eine am selben Tag verfasste Notiz gibt darauf eine Antwort.

Die Frage ist, ab wann eine Dienstleistung in den Verkauf übergeht

Früher oder später schaut sich jemand einen Wert unterhalb des Referenzbereichs an und fragt, welches Produkt er nehmen soll – und genau da fängt eine kostenpflichtige Messung für einen Arzt oder Kammerprüfer an, wie ein Verkaufstrichter auszusehen. Die ehrliche Sichtweise ist nicht, dass die Apotheke nichts zu verkaufen hat, denn das tut sie durchaus. Es ist vielmehr so, dass sich aus einer Zahl allein keine Empfehlung ergibt: Sie ergibt sich aus dem Gesamtbild der Person, ihren Medikamenten und dem, was ein Arzt bereits gesagt hat – und es kann auch sein, dass am Ende gar kein Produkt verschrieben wird. Die Beratung separat in Rechnung zu stellen, ohne aggressives Verkaufsverhalten, sorgt für Transparenz, und die kommerzielle Seite wird im Beitrag zu Selbstzahlerleistungen in der Apotheke erläutert.

Was eine Apotheke als Nächstes tut

Der praktische Ausgangspunkt ist ein einseitiges Formular, das aus den oben genannten Paaren zusammengestellt und zusammen mit der Standardarbeitsanweisung (SOP) aufbewahrt wird. Eine Apotheke, die sich noch in der Phase der Parameterauswahl befindet, findet die Vor- und Nachteile im Beitrag zum Thema Point-of-Care-Tests in der Apotheke.

Fragen, die Apotheker dazu stellen

Darf ein Apotheker einem Kunden sagen, dass ein Wert normal ist?
Zu sagen, dass ein Wert innerhalb des Referenzbereichs liegt, ist eine Aussage über den Messwert und bleibt rein sachlich. Zu sagen, dass die Person gesund ist oder dass es keinen Grund zur Sorge gibt, ist eine klinische Beurteilung.

Muss ein Apotheker extra betonen, dass die Diagnose Sache des Arztes ist?
Der Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer führt diesen Hinweis als einen der Aspekte auf, die bei der Beratung behandelt werden müssen. Das gehört in jedes Gespräch, nicht nur in schwierige.

Was passiert, wenn ein Kunde sich weigert, zum Arzt zu gehen?
Die Apotheke hält fest, dass ein Arztbesuch empfohlen wurde, und händigt die schriftlichen Werte aus, damit die Person später selbst handeln kann. Nichts in der ApBetrO verpflichtet eine Apotheke dazu, jemanden zu einem Arzttermin zu überreden.

Ist ein längeres Befundgespräch als pharmazeutische Dienstleistung abrechenbar?
Der pDL-Katalog gemäß § 129 Abs. 5e SGB V nennt konkrete Leistungen und nicht allgemein ein Befundgespräch; daher wird ein eigenständiges Befundgespräch als Selbstzahlerleistung abgerechnet. Ob ein Arbeitsablauf einer der genannten pDL-Leistungen entspricht, ist eine Frage, die die jeweilige Apothekerkammer klären muss. [Team muss das bestätigen]

Ein Hinweis zur rechtlichen Grundlage

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Geschäftspraxis und stellt keine Rechtsberatung dar. Über Einzelfälle entscheidet die zuständige Apothekerkammer oder ein Rechtsanwalt.

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