Gesundheit
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Welche Leistungen auf eigene Kosten eine Apotheke anbieten darf und welche Regeln dafür gelten

Sinkende Margen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein rücken Selbstzahlerleistungen in den Fokus. In diesem Beitrag geht es darum, was Apotheken anbieten können, wie Preistransparenz funktioniert und welche Rolle Diagnostik dabei spielt.
Titelbild Blogbeitrag
Geschrieben von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
4. August 2026

Sinkende Margen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein rücken Selbstzahlerleistungen für Apotheken in den Fokus. Diagnostische Untersuchungen, Beratung und Prävention können als private Dienstleistungen angeboten werden – vorausgesetzt, du hältst dich strikt an die gesetzlichen Grenzen, sorgst für Preistransparenz und trennst diese Leistungen ordnungsgemäß von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Leitfaden klärt die Regeln und zeigt, wo Diagnostik als Selbstzahlerangebot Platz findet.

Was sind Selbstzahlerleistungen in der Apotheke?

Selbstzahlerleistungen sind Gesundheitsangebote, die Kunden privat bezahlen, ohne dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt. In der Apotheke gehören dazu Vorsorgeuntersuchungen, Blutwertmessungen, Beratungsangebote und Messungen. Sie ergänzen das klassische Arzneimittelgeschäft und bilden eine zweite Säule als lokale Anlaufstelle für Gesundheitsfragen.

Der Begriff „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL), den man aus der Arztpraxis kennt, beschreibt Leistungen, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten sind und die die Versicherten selbst bezahlen. Für Apotheken gilt dieselbe Grundlogik: Es handelt sich um freiwillige, privat finanzierte Angebote. Wichtig ist die klare Abgrenzung zu den fünf bestehenden pharmazeutischen Leistungen (pDL), die aus einem separaten Topf bezahlt werden und keine Selbstzahlerleistung sind.

Welche Leistungen auf eigene Kosten dürfen Apotheken anbieten?

Apotheken dürfen Dienstleistungen anbieten, die für eine Apotheke üblich sind und der Gesundheit dienen, zum Beispiel Vorsorgemaßnahmen, Blutwertbestimmungen und Beratung. Was bereits heute möglich ist und was eine ärztliche Schulung erfordert, hängt von der Art und dem Umfang ab. Die Behandlung, die Erstellung einer Diagnose und die Empfehlung einer Therapie bleiben ärztliche Aufgaben und sind keine zulässige Apothekenleistung.

Kapillarmessungen, zum Beispiel mit einem Kapillarblutsystem, sind schon heute möglich. Die venöse Blut Blutabnahme t nach dem ApoVWG zugelassenen Apothekern vorbehalten, nachdem sie eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben, und für Apothekenfachkräfte (PTA) ist derzeit keine Regelung vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Apotheke Werte erfasst und in einen Zusammenhang bringt, aber keine Diagnose stellt und keine Therapie verschreibt.

Wie unterscheiden sich Leistungen auf eigene Kosten von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung?

Selbstzahlerleistungen werden privat bezahlt und fallen nicht unter den gesetzlichen Leistungskatalog. Versicherungsleistungen hingegen werden über die Krankenkasse abgerechnet, und die neuen sowie bestehenden pharmazeutischen Leistungen werden aus einem eigenen Finanzierungsfonds bestritten. Vermeide jegliche Verwechslungen: Eine Selbstzahlerleistung darf nicht als Versicherungsleistung dargestellt werden – und umgekehrt.

In der folgenden Übersicht werden die drei Arten von Dienstleistungen nach ihrer jeweiligen Finanzierungsweise unterschieden.

Drei Arten von Dienstleistungen und wie sie jeweils finanziert werden
Art der Dienstleistung Finanzierung Beispiel
Selbstzahler-Service Privat, direkt vom Kunden Privater Vorsorge-Check, Blutwertebestimmung
Pharmazeutischer Service (pDL) Ein eigener Lohnpool Bestehendes pDL zum Festpreis
Klassische gesetzliche Versicherung Gesetzliche Krankenversicherung Abgabe von Medikamenten auf ärztliche Verschreibung

Ein Blick auf die drei Kategorien und deren jeweilige Finanzierung hilft bei der Einordnung. Die pharmazeutischen Leistungen umfassen derzeit insgesamt zehn Leistungen: fünf bestehende mit Festpreisen und fünf neue, über die noch verhandelt wird; acht davon sind ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. Der pDL-Topf belief sich im März 2026 auf rund 537 Millionen Euro.

Wie muss die Preistransparenz bei Leistungen auf Selbstzahlerbasis aussehen?

Der Preis muss vor der Leistungserbringung klar, vollständig und schriftlich mitgeteilt werden. Die Kunden sollten wissen, was sie bezahlen, was die Leistung umfasst und was nicht. Eine transparente Preisauszeichnung schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor. Vermeide versteckte Zusatzkosten und mache deutlich, dass es sich um eine Selbstzahlerleistung handelt.

  1. Beschreibe den Dienst und seinen Umfang eindeutig, einschließlich der gemessenen Werte.
  2. Gib den Gesamtpreis vor der Dienstleistung an und halte ihn schriftlich fest.
  3. Weise deutlich darauf hin, dass es sich um eine Selbstzahlerleistung handelt, und schlage keine Abrechnung über eine Versicherung vor.
  4. Weise darauf hin, dass die Ergebnisse medizinisch ausgewertet werden müssen.
  5. Der Preis und die Beschreibung enthalten keine Heilungs- oder Therapieversprechen.

Eine schriftliche Leistungs- und Preisübersicht hat sich bewährt, in der die einzelnen Leistungen, deren Umfang und der Gesamtpreis aufgeführt sind. Bei diagnostischen Angeboten enthält diese zudem den Hinweis, dass ein einzelner Blutwert keine Diagnose darstellt und im medizinischen Kontext zu betrachten ist. So bleibt das Angebot fachlich einwandfrei und die Erwartungen des Kunden realistisch.

Worauf solltest du achten, wenn du für Selbstzahler-Leistungen wirbst?

Werbung für Gesundheitsdienstleistungen unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Sie darf sachlich informieren, darf aber keine Heilversprechen, Erfolgsgarantien oder Angstmacherei enthalten. Beschreibe, was gemessen wird und welche Aussagekraft die Auswertung hat, ohne eine bestimmte Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten zu versprechen. Formuliere es eher neutral und nachprüfbar als reißerisch.

Anstatt zu versprechen, dass ein Test eine Krankheit verhindert, solltest du den Informationswert hervorheben: Ein Test liefert Richtwerte, die zusammen mit ärztlichem Rat interpretiert werden müssen. Referenzbereiche sind immer nur orientierende Richtwerte und hängen vom jeweiligen Labor ab. Diese sachliche Sprache ist nicht nur rechtlich unbedenklich, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit bei gesundheitsbewussten Kunden.

Warum lohnen sich Selbstzahler-Leistungen für die Apotheke?

Selbstzahler-Dienstleistungen erschließen eine zweite Einnahmequelle jenseits der sinkenden Margen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten und binden Kunden durch regelmäßige Vorsorge an die Apotheke. Sie positionieren die Apotheke als Ort für die persönliche Gesundheitsversorgung, den der Versandhandel nicht ersetzen kann. Diagnostik und Beratung sorgen für Kundenfrequenz, Vertrauen und Anlässe für Folgegespräche.

Der strukturelle Vorteil liegt in der Nähe: Blutwertbestimmung, Auswertung und Beratung sind persönliche Dienstleistungen vor Ort. Das unterscheidet die stationäre Apotheke deutlich vom reinen Arzneimittelversand. Wer Diagnostik sauber, transparent und HWG-konform anbietet, macht aus einem einmaligen Kontakt eine dauerhafte Gesundheitsbeziehung.

Häufig gestellte Fragen

Sind Selbstzahlerleistungen dasselbe wie pharmazeutische Leistungen?

Nein. Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) werden aus einem eigenen Finanztopf finanziert und sind gesetzlich geregelt. Selbstzahlerleistungen hingegen werden vom Kunden privat und ohne Beteiligung einer Versicherung bezahlt. Beide Angebote können nebeneinander bestehen, müssen aber immer klar voneinander getrennt kommuniziert und abgerechnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Dürfen Apothekenfachkräfte (PTA) Blutabnahmen bei Selbstzahlern durchführen?

Die venöse Blut Blutabnahme t gemäß ApoVWG zugelassenen Apothekern vorbehalten, nachdem sie eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben. Für Apothekenfachkräfte (PTA) gibt es derzeit keine Regelung. Kapillarmessungen sind bereits heute möglich. Die konkrete Aufgabenteilung im Team richtet sich nach der Art der Leistung und den geltenden Vorschriften.

Muss ich für Leistungen auf Eigenkostenbasis einen Festpreis angeben?

Ja, Preistransparenz ist entscheidend. Der Gesamtpreis sollte vor der Dienstleistung klar genannt und schriftlich festgehalten werden, zusammen mit dem Umfang und dem Inhalt. So wissen die Kunden genau, was sie bekommen und was sie bezahlen. Das schafft Vertrauen und beugt späteren Streitigkeiten über Zusatzkosten vor.

Darf ich damit werben, dass eine Vorsorgeuntersuchung Krankheiten vorbeugt?

Nein. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Heilversprechen und Erfolgsgarantien. Erlaubt ist hingegen die sachliche Information, dass ein Test Orientierungswerte liefert, die im medizinischen Kontext zu interpretieren sind. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Eine neutrale, überprüfbare Formulierung ist rechtlich unbedenklich und wirkt glaubwürdiger.

Ersetzt eine selbst bezahlte Diagnostik einen Arztbesuch?

Nein. Die Diagnostik in der Apotheke liefert Anhaltswerte und eine Interpretationsgrundlage, ersetzt jedoch weder eine ärztliche Diagnose noch eine Behandlung. Ungewöhnliche Ergebnisse gehören in den medizinischen Kontext. Mach diese Einschränkung deutlich – das schützt deine Kunden und stärkt gleichzeitig die fachliche Glaubwürdigkeit deines Angebots.

Begriffe kurz erklärt

  • Bei einer Selbstzahlerleistung handelt es sich um eine Gesundheitsleistung, die privat bezahlt wird und nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
  • IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistung“ – ein Begriff, den man aus der Arztpraxis kennt und der Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs bezeichnet, die die Versicherten selbst bezahlen müssen.
  • Der pharmazeutische Service (pDL) ist eine gesetzlich geregelte Apothekenleistung, die aus einem eigenen Finanztopf finanziert wird und keine Selbstzahlerleistung ist.
  • Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt die Werbung für Gesundheitsdienstleistungen und verbietet Heilungsversprechen sowie irreführende Angaben.
  • ApoVWG steht für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“, das unter anderem ausgebildeten Apothekern die Durchführung der venösen Blutabnahme erlaubt und seit dem 2. Juli 2026 in Kraft ist.

Quellen

Für Apotheken

Aniva bietet die komplette Infrastruktur für die Blutdiagnostik in der Apotheke vor Ort, einschließlich Labor, Befund, App-Bericht und Logistik. Mehr dazu erfährst du unter Aniva für Apotheken und auf der Seite zur Apothekendiagnostik.

Stand: 4. August 2026. Redaktion von Aniva , keine Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte erkundige dich bei deiner Apothekerkammer, bevor du loslegst.

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