Gesundheit
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Welche Selbstzahlerleistungen eine Apotheke anbieten darf und welche Regeln gelten

Sinkende Spannen bei Rezepten und ein steigendes Gesundheitsbewusstsein rücken Selbstzahlerleistungen in den Fokus. Dieser Beitrag sortiert, was Apotheken anbieten dürfen, wie Preistransparenz funktioniert und wo die Diagnostik ins Bild passt.
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Verfasst von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
5. August 2026

Sinkende Rezeptmargen und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein rücken individuelle Gesundheitsleistungen für Apotheken in den Fokus. Diagnostische Checks, Beratung und Prävention lassen sich als private Services anbieten, sofern du dich strikt an die rechtlichen Grenzen hältst, Preistransparenz wahrst und sie sauber von Kassenleistungen trennst. Dieser Leitfaden sortiert die Regeln und zeigt, wo Diagnostik als Privatleistung passt.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen in der Apotheke?

Individuelle Gesundheitsleistungen sind Angebote, die Kunden privat bezahlen, ohne Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. In der Apotheke sind das Präventionschecks, Blutwertmessungen, Beratungsangebote und Messungen. Sie ergänzen das klassische Medikamentengeschäft und schaffen ein zweites Standbein als lokaler Gesundheitspunkt.

Der aus der Praxis bekannte Begriff individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) beschreibt Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs, die Versicherte selbst bezahlen. Für Apotheken gilt dieselbe Grundlogik: Es handelt sich um freiwillige, privat finanzierte Angebote. Entscheidend ist die klare Abgrenzung zu den fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die aus einem separaten Topf bezahlt werden und keine Selbstzahlerleistung sind.

Welche individuellen Gesundheitsleistungen dürfen Apotheken anbieten?

Apotheken dürfen Services anbieten, die apothekenüblich sind und der Gesundheit dienen, zum Beispiel Präventionsmessungen, Blutwertbestimmungen und Beratung. Was heute schon möglich ist und was eine ärztlich geleitete Schulung erfordert, hängt von Art und Umfang ab. Behandlung, Diagnosestellung und Therapieempfehlungen bleiben medizinische Aufgaben und sind keine zulässige Apothekenleistung.

Kapillare Messungen, zum Beispiel mit einem Kapillarblutsystem, sind heute schon möglich. Die venöse Blutabnahme ist laut ApoVWG approbierten Apothekern nach ärztlich geleiteter Schulung vorbehalten, PTA sind aktuell nicht vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Apotheke Werte erhebt und einordnet, aber keine Diagnosen stellt und keine Therapien verordnet.

Wie unterscheiden sich Selbstzahlerleistungen von Kassenleistungen?

Selbstzahlerleistungen werden privat bezahlt und sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Kassenleistungen werden dagegen über die Krankenversicherung abgerechnet, und die neuen sowie bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen stammen aus einem eigenen Budget. Vermische diese Bereiche nicht: Eine Selbstzahlerleistung darf niemals als Kassenleistung dargestellt werden und umgekehrt.

Die folgende Übersicht unterscheidet die drei Leistungsarten anhand ihrer Finanzierung.

Drei Leistungsarten und ihre Finanzierung
Leistungsart Finanzierung Beispiel
Selbstzahlerleistung Privat, direkt durch den Kunden Private Vorsorgeuntersuchung, Bestimmung von Blutwerten
Pharmazeutische Dienstleistung (pDL) Eigenes Budget Bestehende pDL zu einem Festpreis
Klassische Kassenleistung Gesetzliche Krankenversicherung Abgabe von Medikamenten auf Rezept

Ein Blick auf die drei Kategorien und deren Finanzierung hilft bei der Einordnung. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Stand jetzt insgesamt zehn Services – fünf bestehende mit Festpreisen und fünf neue, die noch verhandelt werden. Acht davon lassen sich ohne ärztliches Rezept nutzen. Der pDL-Topf lag im März 2026 bei rund 537 Millionen Euro.

Wie sieht Preistransparenz bei Selbstzahlerleistungen aus?

Der Preis muss vor der Leistung klar, vollständig und schriftlich kommuniziert werden. Kundinnen und Kunden sollten wissen, was sie zahlen, was die Leistung umfasst und was nicht. Transparente Kennzeichnung schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor. Vermeide versteckte Zusatzkosten und mache den Charakter als Selbstzahlerleistung unmissverständlich deutlich.

  1. Benenne die Leistung und ihren Umfang eindeutig, einschließlich der gemessenen Werte.
  2. Nenne den Gesamtpreis vor der Erbringung der Leistung und halte ihn schriftlich fest.
  3. Kennzeichne den Charakter als Selbstzahlerleistung deutlich und suggeriere keine Kassenabrechnung.
  4. Weise darauf hin, dass die Ergebnisse ärztlich interpretiert werden müssen.
  5. Keine Heilungs- oder Therapieversprechen im Preis oder in der Beschreibung.

Eine schriftliche Leistungs- und Preisübersicht hat sich bewährt, die die einzelne Leistung, ihren Umfang und den Gesamtpreis nennt. Bei Diagnoseangeboten gehört dazu auch der Hinweis, dass ein einzelner Blutwert keine Diagnose ist und in den medizinischen Kontext gehört. Das hält das Angebot professionell und die Erwartung des Kunden realistisch.

Was solltest du bei der Werbung für Selbstzahlerleistungen beachten?

Die Werbung für Gesundheitsleistungen unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Sie darf sachlich informieren, aber keine Heilversprechen, Erfolgsgarantien oder Angstwerbung enthalten. Beschreibe, was gemessen wird und welchen Wert die Interpretation hat, ohne eine bestimmte Heilung oder Krankheitsvorbeugung zuzusichern. Formuliere es neutral und überprüfbar statt reißerisch.

Anstatt zu versprechen, dass ein Test eine Krankheit verhindert, kommuniziere den Informationswert: Ein Check zeigt Orientierungswerte, die gemeinsam mit ärztlichem Rat interpretiert werden. Referenzbereiche sind immer nur Orientierungswerte und laborabhängig. Diese sachliche Sprache ist nicht nur rechtssicher, sie stärkt auch die Glaubwürdigkeit bei gesundheitsbewussten Kunden.

Warum lohnen sich Selbstzahlerleistungen für die Apotheke?

Selbstzahlerleistungen eröffnen ein zweites Standbein jenseits sinkender Rx-Spannen und binden Kunden durch wiederkehrende Prävention an die Apotheke. Sie positionieren die Apotheke als persönlichen Gesundheitsort, den der Versandhandel nicht kopieren kann. Diagnostik und Beratung schaffen Laufkundschaft, Vertrauen und Anlässe für Folgegespräche.

Der strukturelle Vorteil liegt in der Nähe: Bestimmung der Blutwerte, Interpretation und Beratung sind persönliche Leistungen vor Ort. Das unterscheidet die stationäre Apotheke klar vom reinen Arzneimittelversandhandel. Wer Diagnostik sauber, transparent und HWG-konform anbietet, macht aus einem einmaligen Kontakt eine wiederkehrende Gesundheitsbeziehung.

Häufig gestellte Fragen

Sind Selbstzahlerleistungen dasselbe wie pharmazeutische Dienstleistungen?

Nein. Pharmazeutische Dienstleistungen werden aus einem eigenen Topf finanziert und sind gesetzlich geregelt. Individuelle Gesundheitsleistungen hingegen werden vom Kunden privat und ohne Beteiligung der Kasse bezahlt. Beide Angebote können nebeneinander existieren, müssen aber immer klar getrennt kommuniziert und abgerechnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Dürfen PTA Selbstzahler-Blutabnahmen durchführen?

Die venöse Blutabnahme ist laut ApoVWG approbierten Apothekern nach ärztlich geleiteter Schulung vorbehalten. Für PTA ist dies derzeit nicht vorgesehen. Kapillare Messungen sind schon heute möglich. Die genaue Aufteilung der Aufgaben im Team richtet sich nach Art der Leistung und den geltenden Regeln.

Muss ich für Selbstzahlerleistungen einen Festpreis angeben?

Ja, Preistransparenz ist zentral. Der Gesamtpreis sollte vor dem Service klar genannt und schriftlich festgehalten werden, zusammen mit Umfang und Inhalt. So wissen Kunden genau, was sie bekommen und bezahlen. Das schafft Vertrauen und beugt Streit über Zusatzkosten im Nachhinein vor.

Darf ich damit werben, dass ein Check Krankheiten vorbeugt?

Nein. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Heilversprechen und Erfolgsgarantien. Erlaubt ist die sachliche Information, dass ein Check Orientierungswerte liefert, die im medizinischen Kontext zu interpretieren sind. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Eine neutrale, nachprüfbare Formulierung ist rechtssicher und wirkt glaubwürdiger.

Ersetzt die Selbstzahler-Diagnostik den Arztbesuch?

Nein. Die Diagnostik in der Apotheke liefert Orientierungswerte und einen Anlass zur Interpretation, ersetzt jedoch keine medizinische Diagnose oder Behandlung. Ungewöhnliche Ergebnisse gehören in den medizinischen Kontext. Kommuniziere diese Grenze aktiv, das schützt deine Kunden und stärkt gleichzeitig die professionelle Glaubwürdigkeit deines Angebots.

Begriffe schnell erklärt

  • Selbstzahlerleistungen sind Gesundheitsleistungen, die privat und ohne Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden.
  • IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistung, ein Begriff aus der Praxis für Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs, die Versicherte selbst bezahlen.
  • Pharmazeutische Dienstleistungen sind gesetzlich geregelt und werden über einen eigenen Topf finanziert, nicht als individuelle Gesundheitsleistung.
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist das Gesetz, das die Werbung für Gesundheitsservices regelt und Heilversprechen sowie irreführende Aussagen verbietet.
  • ApoVWG steht für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, das unter anderem geschulten Apotheken die Durchführung der Blutabnahme ermöglicht und seit dem 2. Juli 2026 in Kraft ist.

Quellen

Für Apotheken

Aniva liefert die komplette Blutdiagnostik-Infrastruktur für die lokale Apotheke, inklusive Labor, Ergebnis, App-Report und Logistik. Erfahre mehr unter Aniva für Apotheken und auf der Seite für Apothekendiagnostik.

Stand: 4. August 2026. Redaktionsteam von Aniva Health, keine Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte kläre dies vor dem Start mit deiner zuständigen Landesapothekerkammer ab.

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