
Sinkende Rezeptmargen und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein rücken individuelle Gesundheitsleistungen für Apotheken in den Fokus. Diagnostische Checks, Beratung und Prävention lassen sich als private Services anbieten, sofern du dich strikt an die rechtlichen Grenzen hältst, Preistransparenz wahrst und sie sauber von Kassenleistungen trennst. Dieser Leitfaden sortiert die Regeln und zeigt, wo Diagnostik als Privatleistung passt.
Individuelle Gesundheitsleistungen sind Angebote, die Kunden privat bezahlen, ohne Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. In der Apotheke sind das Präventionschecks, Blutwertmessungen, Beratungsangebote und Messungen. Sie ergänzen das klassische Medikamentengeschäft und schaffen ein zweites Standbein als lokaler Gesundheitspunkt.
Der aus der Praxis bekannte Begriff individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) beschreibt Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs, die Versicherte selbst bezahlen. Für Apotheken gilt dieselbe Grundlogik: Es handelt sich um freiwillige, privat finanzierte Angebote. Entscheidend ist die klare Abgrenzung zu den fünf bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die aus einem separaten Topf bezahlt werden und keine Selbstzahlerleistung sind.
Apotheken dürfen Services anbieten, die apothekenüblich sind und der Gesundheit dienen, zum Beispiel Präventionsmessungen, Blutwertbestimmungen und Beratung. Was heute schon möglich ist und was eine ärztlich geleitete Schulung erfordert, hängt von Art und Umfang ab. Behandlung, Diagnosestellung und Therapieempfehlungen bleiben medizinische Aufgaben und sind keine zulässige Apothekenleistung.
Kapillare Messungen, zum Beispiel mit einem Kapillarblutsystem, sind heute schon möglich. Die venöse Blutabnahme ist laut ApoVWG approbierten Apothekern nach ärztlich geleiteter Schulung vorbehalten, PTA sind aktuell nicht vorgesehen. Entscheidend ist, dass die Apotheke Werte erhebt und einordnet, aber keine Diagnosen stellt und keine Therapien verordnet.
Selbstzahlerleistungen werden privat bezahlt und sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Kassenleistungen werden dagegen über die Krankenversicherung abgerechnet, und die neuen sowie bestehenden pharmazeutischen Dienstleistungen stammen aus einem eigenen Budget. Vermische diese Bereiche nicht: Eine Selbstzahlerleistung darf niemals als Kassenleistung dargestellt werden und umgekehrt.
Die folgende Übersicht unterscheidet die drei Leistungsarten anhand ihrer Finanzierung.
| Leistungsart | Finanzierung | Beispiel |
|---|---|---|
| Selbstzahlerleistung | Privat, direkt durch den Kunden | Private Vorsorgeuntersuchung, Bestimmung von Blutwerten |
| Pharmazeutische Dienstleistung (pDL) | Eigenes Budget | Bestehende pDL zu einem Festpreis |
| Klassische Kassenleistung | Gesetzliche Krankenversicherung | Abgabe von Medikamenten auf Rezept |
Ein Blick auf die drei Kategorien und deren Finanzierung hilft bei der Einordnung. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Stand jetzt insgesamt zehn Services – fünf bestehende mit Festpreisen und fünf neue, die noch verhandelt werden. Acht davon lassen sich ohne ärztliches Rezept nutzen. Der pDL-Topf lag im März 2026 bei rund 537 Millionen Euro.
Der Preis muss vor der Leistung klar, vollständig und schriftlich kommuniziert werden. Kundinnen und Kunden sollten wissen, was sie zahlen, was die Leistung umfasst und was nicht. Transparente Kennzeichnung schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor. Vermeide versteckte Zusatzkosten und mache den Charakter als Selbstzahlerleistung unmissverständlich deutlich.
Eine schriftliche Leistungs- und Preisübersicht hat sich bewährt, die die einzelne Leistung, ihren Umfang und den Gesamtpreis nennt. Bei Diagnoseangeboten gehört dazu auch der Hinweis, dass ein einzelner Blutwert keine Diagnose ist und in den medizinischen Kontext gehört. Das hält das Angebot professionell und die Erwartung des Kunden realistisch.
Die Werbung für Gesundheitsleistungen unterliegt dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Sie darf sachlich informieren, aber keine Heilversprechen, Erfolgsgarantien oder Angstwerbung enthalten. Beschreibe, was gemessen wird und welchen Wert die Interpretation hat, ohne eine bestimmte Heilung oder Krankheitsvorbeugung zuzusichern. Formuliere es neutral und überprüfbar statt reißerisch.
Anstatt zu versprechen, dass ein Test eine Krankheit verhindert, kommuniziere den Informationswert: Ein Check zeigt Orientierungswerte, die gemeinsam mit ärztlichem Rat interpretiert werden. Referenzbereiche sind immer nur Orientierungswerte und laborabhängig. Diese sachliche Sprache ist nicht nur rechtssicher, sie stärkt auch die Glaubwürdigkeit bei gesundheitsbewussten Kunden.
Selbstzahlerleistungen eröffnen ein zweites Standbein jenseits sinkender Rx-Spannen und binden Kunden durch wiederkehrende Prävention an die Apotheke. Sie positionieren die Apotheke als persönlichen Gesundheitsort, den der Versandhandel nicht kopieren kann. Diagnostik und Beratung schaffen Laufkundschaft, Vertrauen und Anlässe für Folgegespräche.
Der strukturelle Vorteil liegt in der Nähe: Bestimmung der Blutwerte, Interpretation und Beratung sind persönliche Leistungen vor Ort. Das unterscheidet die stationäre Apotheke klar vom reinen Arzneimittelversandhandel. Wer Diagnostik sauber, transparent und HWG-konform anbietet, macht aus einem einmaligen Kontakt eine wiederkehrende Gesundheitsbeziehung.
Nein. Pharmazeutische Dienstleistungen werden aus einem eigenen Topf finanziert und sind gesetzlich geregelt. Individuelle Gesundheitsleistungen hingegen werden vom Kunden privat und ohne Beteiligung der Kasse bezahlt. Beide Angebote können nebeneinander existieren, müssen aber immer klar getrennt kommuniziert und abgerechnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die venöse Blutabnahme ist laut ApoVWG approbierten Apothekern nach ärztlich geleiteter Schulung vorbehalten. Für PTA ist dies derzeit nicht vorgesehen. Kapillare Messungen sind schon heute möglich. Die genaue Aufteilung der Aufgaben im Team richtet sich nach Art der Leistung und den geltenden Regeln.
Ja, Preistransparenz ist zentral. Der Gesamtpreis sollte vor dem Service klar genannt und schriftlich festgehalten werden, zusammen mit Umfang und Inhalt. So wissen Kunden genau, was sie bekommen und bezahlen. Das schafft Vertrauen und beugt Streit über Zusatzkosten im Nachhinein vor.
Nein. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Heilversprechen und Erfolgsgarantien. Erlaubt ist die sachliche Information, dass ein Check Orientierungswerte liefert, die im medizinischen Kontext zu interpretieren sind. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Eine neutrale, nachprüfbare Formulierung ist rechtssicher und wirkt glaubwürdiger.
Nein. Die Diagnostik in der Apotheke liefert Orientierungswerte und einen Anlass zur Interpretation, ersetzt jedoch keine medizinische Diagnose oder Behandlung. Ungewöhnliche Ergebnisse gehören in den medizinischen Kontext. Kommuniziere diese Grenze aktiv, das schützt deine Kunden und stärkt gleichzeitig die professionelle Glaubwürdigkeit deines Angebots.
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Stand: 4. August 2026. Redaktionsteam von Aniva Health, keine Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte kläre dies vor dem Start mit deiner zuständigen Landesapothekerkammer ab.

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