
Polypharmazie gehört für viele Apothekenteams zum Arbeitsalltag: Kunden, die fünf oder mehr Medikamente langfristig einnehmen, bringen Fragen, Wechselwirkungen und Unsicherheiten mit. Die erweiterte Medikamentenüberprüfung ist eine der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), mit denen Apotheken diese Beratung strukturiert und dokumentiert anbieten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Ablauf, die Anforderungen und die Schnittstelle zur Diagnostik, ohne Zahlen zu nennen, die nicht offiziell bestätigt sind.
Es handelt sich um eine pharmazeutische Dienstleistung, bei der Apotheken die gesamte medikamentöse Therapie einer Person systematisch überprüfen. Ziel ist es, Wechselwirkungen, Doppelverschreibungen oder Probleme bei der Einnahme von Medikamenten zu erkennen und diese gemeinsam mit den Ärzten zu klären. Es ist eine von mehreren pDL im gesetzlichen Krankenversicherungssystem und ergänzt die klassische Beratung am Schalter.
Im Gegensatz zu einer kurzen Frage am Schalter ist die ausführliche Medikamentenberatung ein in sich geschlossener, terminierter Beratungsprozess mit klar definierten Schritten und einer Dokumentationspflicht. Sie richtet sich an Menschen, deren medikamentöse Therapie im Laufe der Zeit komplexer geworden ist, zum Beispiel durch mehrere behandelnde Praxen oder wechselnde Verschreibungen.
Es richtet sich vor allem an Menschen mit Polypharmazie, also an diejenigen, die langfristig mehrere verschriebene Medikamente einnehmen. Je mehr Präparate gleichzeitig eingenommen werden, desto höher ist das Risiko von Wechselwirkungen und Anwendungsfehlern. Die genauen Teilnahmebedingungen sind im Rahmenvertrag zum pDL festgelegt, den Apotheken vorab prüfen sollten.
In der Praxis betrifft das oft ältere Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen, aber grundsätzlich kann es jeden betreffen, der entsprechend langfristig Medikamente einnehmen muss. Die Apotheke prüft vor der Erbringung der Leistung, ob die im Rahmenvertrag festgelegten Kriterien erfüllt sind.
Der Prozess folgt einem strukturierten Ablauf aus Datenerfassung, fachlicher Analyse und einem Beratungsgespräch. Die Apotheken erfassen zunächst alle Medikamente, dokumentieren Auffälligkeiten und besprechen das Ergebnis mit dem Kunden, bevor sie bei Bedarf die Arztpraxis konsultieren. Die einzelnen Schritte sind im Rahmenvertrag verbindlich festgelegt und müssen lückenlos dokumentiert werden.
Wichtig ist, dass jeder Schritt dokumentiert wird, denn die Dokumentation ist Teil der vertraglich vereinbarten Leistung.
Die Abrechnung erfolgt über die gesetzliche Krankenversicherung gemäß den Bestimmungen des geltenden Rahmenvertrags über pharmazeutische Leistungen. Voraussetzung ist, dass die Leistung lückenlos dokumentiert ist und die vereinbarten Kriterien erfüllt sind. Für die genauen Vergütungssätze und Abrechnungswege gelten die aktuellen Vertragsbestimmungen als verbindliche Grundlage.
Apotheken sollten vor der Erbringung der Leistung die aktuell gültige Fassung des Rahmenvertrags einsehen, da sich die Einzelheiten zu den Dokumentationspflichten und Abrechnungswegen ändern können. Der örtliche Apothekerverband und die ABDA stellen die entsprechenden Informationen zur Verfügung.
Bei einer Medikamentenüberprüfung wird geprüft, welche Medikamente jemand einnimmt, nicht unbedingt, wie der Körper darauf reagiert. Ergänzende Blutwerte wie Nierenfunktion, Leberwerte oder Elektrolyte können zeigen, ob eine Dosierung noch passt oder ob ein Medikament die Organfunktion beeinträchtigt. Ein Blutwert ist keine Diagnose: Er liefert einen zusätzlichen Anhaltspunkt für das Gespräch mit der Praxis, ersetzt aber weder eine ärztliche Beratung noch eine medizinische Beurteilung.
Bei einer Langzeitmedikation mit Wirkstoffen, die die Organe belasten können, kann eine regelmäßige Laborüberwachung besonders sinnvoll sein, zum Beispiel, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Die Apotheke kann Blutabnahme den organisatorischen Rahmen für die Blutabnahme schaffen, während die fachliche Beurteilung der Werte im Therapiekontext weiterhin eine ärztliche Aufgabe bleibt.
Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft und erweitert das pDL-Angebot insgesamt: Zu den fünf bestehenden pDL mit Festpreisen kommen fünf weitere hinzu, deren Vergütung noch verhandelt wird. Von den insgesamt zehn pDL sind acht ohne ärztliche Verschreibung erhältlich. Für die neuen Leistungen gilt eine Frist von vier Monaten nach Inkrafttreten für die Vergütungsverhandlungen.
Für Apotheken bedeutet das mehr Auswahl an Leistungen, aber auch mehr organisatorischen Aufwand: Laut Gesetz müssen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten Standardarbeitsanweisungen vorliegen, und der Musterlehrplan für die neu geregelte venöse Blutabnahme, die zugelassene Apotheker nach einer ärztlich geleiteten Schulung durchführen dürfen, muss spätestens vier Monate nach Inkrafttreten vorliegen. Kapillare Eingriffe sind bereits heute möglich. Wenn keine Einigung über die Vergütung erzielt wird, kann innerhalb von zwölf Wochen die Schlichtungsstelle angerufen werden.
Das hängt vom jeweiligen pDL und den Bestimmungen des Rahmenvertrags ab. Manche pharmazeutischen Leistungen sind ohne Rezept zugänglich, für andere ist eine ärztliche Überweisung erforderlich. Apothekenmitarbeiter sollten die aktuelle Vertragsversion prüfen, bevor sie die Leistung anbieten, dokumentieren und dem Krankenversicherer in Rechnung stellen.
Die Dauer hängt von der Anzahl der Medikamente und der Komplexität des Falls ab. Bei einer ausgeprägten Polypharmazie nimmt die Überprüfung deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine kurze Beratung am Schalter, da die Datenerfassung, die fachliche Überprüfung, die Rücksprache und das Beratungsgespräch mehrere einzelne Schritte umfassen und eine Terminplanung erfordern.
Nein. Die Medikamentenüberprüfung ist eine ergänzende pharmazeutische Dienstleistung und kein Ersatz für eine medizinische Behandlung. Alles Ungewöhnliche wird mit der behandelnden Praxis besprochen, und Therapieentscheidungen bleiben eine medizinische Aufgabe. Die Apotheke liefert strukturierte Informationen, die das medizinische Gespräch unterstützen, es aber nicht ersetzen.
Der Medikamentenplan dient als Ausgangsbasis für die Überprüfung, da er einen strukturierten Überblick über die verschriebenen Medikamente bietet. Apotheken gleichen ihn mit den tatsächlich eingenommenen Medikamenten ab, tragen Selbstmedikation hinzu und aktualisieren ihn bei Bedarf gemeinsam mit dem Kunden und der Praxis des behandelnden Arztes.
Aniva bietet die diagnostische Infrastruktur, mit der Apotheken geeignete Blutwerte für die Medikamentenüberprüfung bereitstellen können, zum Beispiel zur Überwachung der Organfunktion bei Langzeitmedikation. Aniva ist kein Impfdienstleister und ersetzt keine ärztliche Untersuchung, sondern liefert zusätzliche Laborinformationen, die das Beratungsgespräch in der Apotheke fachlich untermauern.
Aniva bietet die komplette Infrastruktur für die Blutdiagnostik in der Apotheke vor Ort, einschließlich Labor, Befund, App-Bericht und Logistik. Mehr dazu erfährst du unter Aniva für Apotheken und in der Übersicht über pharmazeutische Dienstleistungen.
Stand: 4. August 2026. Redaktion von Aniva , keine Gewähr. Der derzeit gültige Rahmenvertrag zum pDL ist die verbindliche Grundlage für Inhalte, Dokumentation und Vergütung.
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