Haftung bedeutet die rechtliche Verantwortung für verursachte Schäden. Die Durchführung von Blutentnahmen ist für die meisten Apotheken eine neue Tätigkeit, daher lohnt es sich zu prüfen, wie sich das mit dem bestehenden Versicherungsschutz vereinbaren lässt und welche Unterlagen im Schadensfall tatsächlich zur Verfügung stünden.
Bei der Haftung geht es darum, wer für Schäden aufkommt. Das Thema taucht schon früh in jedem Gespräch über die Blutentnahme in Apotheken auf und verdient eher eine sachliche Antwort als bloße Beruhigung.
Grundsätzlich gilt: Die Apotheke, die die venöse Blutentnahme durchführt, ist dafür verantwortlich. Das ist nichts Ungewöhnliches. Apotheken führen bereits Impfungen durch, beraten bei der Medikamenteneinnahme und stellen individuelle Zubereitungen her – all das ist mit Verantwortung verbunden.
Drei Dinge verändern die Situation in der Praxis, und alle drei liegen im Einflussbereich einer Apotheke.
Der erste Punkt ist der Versicherungsschutz. Eine Berufshaftpflichtversicherung, die abgeschlossen wurde, bevor die Apotheke Blutentnahmen anbot, deckt diese Tätigkeit möglicherweise nicht ab. Den Versicherer schriftlich um Bestätigung zu bitten, dass venöse Blutentnahmen und die damit verbundene Beratung abgedeckt sind, anstatt einfach davon auszugehen, ist der wichtigste Schritt vor dem ersten Termin.
Der zweite Punkt ist die Dokumentation. Wenn Monate später eine Frage auftaucht, gilt nur das, was schriftlich festgehalten wurde: die Aufklärung und Einwilligung, wer die Entnahme durchgeführt hat, dass die Person eine bestätigte ärztliche Schulung absolviert hat, welche Materialien verwendet wurden und was über das Ergebnis gesagt wurde. Die Einhaltung der Standardarbeitsanweisungen und die Dokumentation, dass diese befolgt wurden, ist die praktische Absicherung.
Der dritte Punkt ist, in der eigenen Rolle zu bleiben. Eine Apotheke erfasst Werte und setzt sie in einen Zusammenhang. Diese zu interpretieren, eine Erkrankung zu benennen oder bei der Behandlung zu beraten, ist medizinisches Urteilsvermögen – und wenn man sich darauf einlässt, wächst die Verantwortung am schnellsten. Klar zu sagen, dass ein Wert keine Diagnose ist, und alles Unklare an einen Arzt weiterzuleiten, ist ebenso eine Grenze wie eine Höflichkeit.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.