Haftung ist die rechtliche Verantwortung für verursachte Schäden. Da die Blutentnahme für die meisten Apotheken neu ist, müssen der bestehende Versicherungsschutz und die im Schadensfall nötigen Unterlagen zuerst geprüft werden.
Bei der Haftung geht es darum, wer für Schäden aufkommt. Das ist in jedem Gespräch über die Blutabnahme in der Apotheke schnell ein Thema – deshalb gibt es hier klare Fakten statt leeren Versprechungen.
Grundsätzlich ist die Apotheke, die die venöse Blutentnahme durchführt, dafür verantwortlich. Das ist nichts Ungewöhnliches: Apotheken impfen bereits, beraten zu Medikamenten und stellen individuelle Rezepturen her – auch das bringt jeweils Verantwortung mit sich.
Drei Dinge verändern die praktische Situation, und alle drei hast du in der Apotheke selbst in der Hand:
Diese Bestätigung schwarz auf weiß zu haben, statt einfach davon auszugehen, ist der wichtigste Schritt vor dem ersten Termin.
Die schriftlichen Aufzeichnungen sind das Einzige, worauf es ankommt, wenn Monate später Fragen auftauchen:
Die Einhaltung der Standardarbeitsanweisungen und die Dokumentation dieser Einhaltung sind die praktische Absicherung.
Eine Apotheke sammelt Werte und setzt sie in einen Kontext; die Interpretation ebenfalls zu übernehmen, erhöht jedoch das Risiko am schnellsten. Klar zu sagen, dass ein Wert keine Diagnose ist, und alles Unklare an einen Arzt zu verweisen, ist ebenso eine Grenze wie eine Höflichkeit.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.