Der Beratungsraum ist der Bereich, den eine Apotheke für vertrauliche Gespräche nutzt. Die Apothekenbetriebsordnung verlangt eine unhörbare Beratung und nicht zwingend in jedem Fall einen geschlossenen Raum. Ob ein separater Raum nötig ist, hängt also vom jeweiligen Angebot ab.
Im Beratungsraum spricht eine Apotheke mit Kundschaft über Dinge, die andere in der Schlange nicht hören sollten. Die Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass die Offizin vertrauliche Gespräche ermöglicht, verpflichtet aber nicht jede Apotheke zum Bau eines geschlossenen Raums mit Tür. In vielen Apotheken reicht dafür ein Sichtschutz, eine abgetrennte Ecke oder eine so platzierte Theke, dass ein ruhiges Gespräch privat bleibt. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob Kundinnen und Kunden ungestört sprechen können.
Das ändert sich, sobald die Apotheke eine Dienstleistung statt eines reinen Gesprächs anbietet. Je körperlicher die Anwendung wird und je länger Kundschaft ruhig sitzen, den Ärmel hochkrempeln oder einen Arm freigeben muss, desto schwerer lässt sich argumentieren, dass ein Sichtschutz ausreicht. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen je nach Bundesland und Art des Angebots. Am sichersten ist es, das geplante Angebot vor dem Umbau bei der Landesapothekerkammer zu beschreiben und nachzufragen, was vor Ort erwartet wird.
Bei der Blutentnahme sind das rechtliche Minimum und das praktische Minimum zwei verschiedene Dinge. Eine Blutabnahme als apothekenübliche Dienstleistung nach Paragraph 1a Absatz 11 ApBetrO erfordert keine bestimmten Raumvorgaben, auch wenn die allgemeinen Pflichten natürlich gelten. Aufklärung und Einwilligung müssen jedoch dort stattfinden, wo der Kunde eine unangenehme Frage stellen kann, und Hygiene bei der Blutentnahme lässt sich in einem abgegrenzten Raum deutlich leichter einhalten als direkt am HV-Tisch.
Was ein Blutabnahme im Raum tatsächlich braucht, ist eher eine Frage der Sachlage als des Geschmacks:
Eine Apotheke, die bereits einen Impfraum betreibt, hat meist schon alles Notwendige vor Ort.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.