Rechtliche Bestimmungen und Fristen

Beratungsraum

In einem Satz

Der Beratungsraum ist der Bereich, den eine Apotheke für vertrauliche Beratungsgespräche nutzt. Die Apothekenbetriebsordnung verlangt eher, dass Beratungsgespräche nicht mitgehört werden können, als dass in jedem Fall ein geschlossener Raum vorhanden sein muss. Ob also ein separater Raum benötigt wird, hängt von den angebotenen Dienstleistungen ab.

Der Beratungsraum ist der Ort, an dem ein Apotheker mit einem Kunden über etwas spricht, das die Leute in der Warteschlange nicht hören sollen. Die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, dass die Apotheke Raum für vertrauliche Beratung bieten muss, verpflichtet aber nicht jede Apotheke dazu, einen geschlossenen Raum mit einer Tür einzurichten. In sehr vielen Apotheken wird diese Anforderung durch einen abgetrennten Bereich, eine separate Ecke oder eine Theke erfüllt, die so platziert ist, dass ein ruhiges Gespräch zwischen zwei Personen möglich ist. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob der Kunde sprechen kann, ohne belauscht zu werden.

Die Antwort ändert sich, sobald die Apotheke eine Dienstleistung anbietet statt nur ein Gespräch zu führen. Je körperlicher die Dienstleistung wird und je mehr der Kunde stillsitzen, einen Ärmel hochkrempeln oder einen Arm entblößen muss, desto schwieriger ist es zu argumentieren, dass ein Bildschirm ausreicht. Die Erwartungen unterscheiden sich zudem zwischen den Bundesländern und je nach Art der Dienstleistung. Am sichersten ist es daher, der Landesapothekerkammer die geplante Dienstleistung zu beschreiben und zu fragen, was die örtliche Aufsichtspraxis erwartet, bevor irgendetwas eingerichtet wird.

Bei der Blutentnahme sind das gesetzliche Minimum und das praktische Minimum nicht dasselbe. Das Anbieten einer Blutentnahme als „apothekenübliche Dienstleistung“ gemäß § 1a Absatz 11 ApBetrO ist nicht an bestimmte Raumanforderungen geknüpft, aber die allgemeinen Pflichten gelten trotzdem – und die weisen alle in eine Richtung. Die Aufklärung und Einwilligung muss an einem Ort stattfinden, an dem der Kunde auch unangenehme Fragen stellen kann, und die Hygiene bei der Blutentnahme lässt sich in einem dafür vorgesehenen Raum viel leichter gewährleisten als am Schalter.

Was man für eine Blutentnahme eigentlich braucht, ist ein konkreter Raum. Der Kunde sitzt, idealerweise auf einem Stuhl mit Armlehnen, der sich zurücklehnen lässt, falls jemandem schwindelig wird. Die Arbeitsfläche ist glatt und abwischbar, statt aus Holz oder mit Stoff bezogen. Es gibt Platz für die Person, die die Blutentnahme durchführt, damit sie auf der richtigen Seite stehen kann, Platz für das Tablett und den Abwurfbehälter sowie ein Handwaschbecken oder zumindest Desinfektionsmittel direkt am Einsatzort. Es gibt einen Ort, an dem der Kunde danach noch ein paar Minuten sitzen bleiben kann, ohne den Raum zu blockieren – was bei einer venösen Blutentnahme wichtiger ist als bei einer Kapillarblutentnahme. Gute Beleuchtung hilft mehr, als man vermuten würde, und eine Tür, die sich schließen lässt, macht das Thema Privatsphäre überflüssig. Eine Apotheke, die bereits einen Impfraum betreibt, hat in der Regel alles, was sie braucht.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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