Eine Filialapotheke ist eine Filialapotheke, die vom selben Inhaber wie die Hauptapotheke betrieben wird, mit eigenen Räumlichkeiten und einem verantwortlichen Apotheker vor Ort. Bei der Einführung eines Dienstes zählt jede Filiale als eigener Standort und nicht als bloße Erweiterung.
Eine Filialapotheke wird vom selben Inhaber wie die Hauptapotheke betrieben. Sie hat eigene Räumlichkeiten, eigenes Personal und einen verantwortlichen Apotheker vor Ort, sodass sie als eigenständige Apotheke und nicht als fremder Schalter agiert. Der Inhaber trägt die Verantwortung für alle Standorte, weshalb die Gruppe einen Filialverbund und keine Ansammlung unabhängiger Unternehmen bildet.
Sie unterscheidet sich klar von einer Zweigapotheke. Eine Zweigapotheke wird genehmigt, um die Arzneimittelversorgung in einem ansonsten unterversorgten Gebiet sicherzustellen. Sie ist an diesen Zweck gebunden, und ihre Befugnisse sowie Laufzeiten sind entsprechend eingeschränkt. Eine Filialapotheke benötigt eine solche Versorgungsbegründung nicht und unterliegt diesen Einschränkungen daher nicht. Die Bedingungen für beide sind in den Richtlinien der ABDA und der Landesapothekerkammer geregelt, einschließlich der zulässigen Anzahl von Filialen pro Inhaber und den Anforderungen für die jeweilige Erlaubnis. Es lohnt sich, diese Dokumente im Original zu lesen.
Dieser Unterschied ist vor allem dann wichtig, wenn ein Angebot standortübergreifend eingeführt wird. Seitdem die ApoVWG am 2. Juli 2026 in Kraft getreten ist, gilt die Blutabnahme als apothekenübliche Dienstleistung. Ein Inhaber mit drei Standorten neigt dazu, dies als eine einzige Entscheidung anzusehen. In der Praxis sind es jedoch drei Entscheidungen, da jeder Standort eigenständig ausgestattet und besetzt werden muss:
Mitarbeiter, die in der Hauptapotheke qualifiziert wurden, decken einen Termin in einer Filiale nur dann ab, wenn sie auch tatsächlich vor Ort sind. Die meisten Filialverbünde verfassen die Abläufe zentral, was sinnvoll ist. Vier Bereiche der Dokumentation lassen sich jedoch nicht zentralisieren:
Ein Ordner, der in der Hauptapotheke steht, aber nicht in der Filiale, stellt dort eine Lücke dar. Ein realistischer Plan besteht daher darin, das Angebot an einem Standort zu testen, den Ablauf zu stabilisieren und die lokalen Schritte an jedem weiteren Standort zu wiederholen, anstatt einfach von einer automatischen Gültigkeit auszugehen.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.