Hygiene bei der Blutabnahme umfasst Händehygiene, Hautdesinfektion, Einwegmaterialien, die sichere Entsorgung von Kanülen und den Raum selbst. Dies sind Grundvoraussetzungen für den Service und kein optionaler Standard.
Die Hygiene im Zusammenhang mit der Blutabnahme ist für Apotheken kein eigenständiger Bereich, da die Apothekenbetriebsordnung bereits ein Hygienemanagementsystem vorschreibt und die Blutentnahme dieses System lediglich erweitert, anstatt es zu ersetzen.
Die Bestandteile sind bekannt:
Der Raum ist Teil derselben Anforderungen und zudem eine rechtliche Voraussetzung, denn eine venöse Blutabnahme erfordert einen geeigneten, separaten Bereich, der zu diesem Zeitpunkt für nichts anderes genutzt wird. Dies dient gleichzeitig dem Datenschutz und der Hygiene; eine Ecke der Verkaufsfläche hinter einem Paravent erfüllt keine dieser Anforderungen.
Ein oft vernachlässigter Punkt ist der Kunde, dem schwindelig wird. Eine Liegemöglichkeit und ein Plan für das weitere Vorgehen gehören ebenso zur Vorbereitung wie das Desinfektionsmittel. Das kommt vor, ist bei ruhigem Handeln kein Notfall und wird erst durch Improvisation vor einer Warteschlange dazu.
Auch Abfall ist geregelt. Kanülen und mit Blut kontaminiertes Material unterliegen den Entsorgungsvorschriften für die Abfallkategorie der Apotheke. Ein vollgestellter, herumstehender Behälter ist der Fehler, der den Leuten auffällt.
Das alles gehört in die Standardarbeitsanweisungen, zusammen mit der Regelung, wer was und wie oft überprüft. Hygiene, Aufklärung und Einwilligung sowie Präanalytik sind die drei Regelwerke, nach denen eine Aufsichtsbehörde am ehesten fragt.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.