Rechtliche Bestimmungen und Fristen

Hygiene bei der Blutentnahme

In einem Satz

Die Hygiene bei der Blutentnahme umfasst Handhygiene, Hautdesinfektion, Einwegmaterialien, die sichere Entsorgung von scharfen Gegenständen und den Raum selbst. Sie ist eine Voraussetzung für die Erbringung der Leistung und kein optionaler Versorgungsstandard.

Hygiene im Zusammenhang mit der „ Blutabnahme “ ist für Apotheken kein eigenständiges Fachgebiet. Die Apothekenbetriebsordnung schreibt bereits ein Hygienemanagementsystem vor, und die Blutentnahme ergänzt dieses eher, als dass sie es ersetzt.

Die Maßnahmen sind die üblichen. Händedesinfektion vor und nach jedem Kontakt. Desinfektion der Einstichstelle mit einem geeigneten Hautdesinfektionsmittel, wobei die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit einzuhalten ist – statt einfach nur kurz abzuwischen und direkt loszulegen. Handschuhe. Einweg-Lanzetten, -Nadeln und -Halter, die niemals wiederverwendet werden. Sofortige Entsorgung scharfer Gegenstände in einem durchstichsicheren Behälter. Flächendesinfektion zwischen den Kunden.

Der Raum ist Teil davon und stellt zudem eine gesetzliche Voraussetzung dar. Für eine venöse Blutentnahme braucht man einen geeigneten privaten Raum, der zu diesem Zeitpunkt nicht anderweitig genutzt wird, was sowohl der Vertraulichkeit als auch der Hygiene dient. Eine Ecke im Verkaufsraum hinter einem Paravent erfüllt keine dieser beiden Anforderungen.

Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist der Kunde, dem schwindelig wird. Ein Ort, an dem er sich hinlegen kann, und ein Plan für die nächsten Schritte gehören genauso zur Vorbereitung wie das Desinfektionsmittel. Das kommt häufig vor, ist kein Notfall, wenn man ruhig damit umgeht – und erst wenn man vor einer Warteschlange improvisiert, wird es zu einem.

Auch die Abfallentsorgung ist geregelt. Scharfe Gegenstände und blutverschmutztes Material unterliegen den Entsorgungsvorschriften für die jeweilige Abfallkategorie der Apotheke, und ein voller, stehen gelassener Behälter ist der Fehler, der den Leuten auffällt.

All das sollte in den Standardarbeitsanweisungen festgehalten werden, zusammen mit der Angabe, wer was und wie oft überprüft. Hygiene, Aufklärung und Einwilligung sowie Präanalytik sind die drei Anweisungen, nach denen eine Aufsichtsbehörde am ehesten fragen wird.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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