Ein Kanülenabwurfbehälter ist der durchstich- und bruchsichere Behälter, in den gebrauchte Kanülen und Lanzetten sofort nach der Anwendung geworfen werden. Er steht an der Entnahmestation, wird an der Füllstandsgrenze verschlossen und versiegelt entsorgt.
Ein Kanülenabwurfbehälter nimmt gebrauchte Kanülen, Lanzetten und andere spitze Gegenstände sofort nach der Verwendung auf. Jeder dieser Behälter muss dieselben physikalischen Anforderungen erfüllen:
Die Größe richtet sich nach der Arbeit: Ein kleiner Behälter passt für Lanzetten am Tresen, während eine venöse Blutentnahme mit Halter und Kanüle eine größere Öffnung und mehr Volumen benötigt.
Die Position entscheidet darüber, ob der Behälter überhaupt funktioniert. Er gehört in Reichweite des Sitzplatzes, auf eine stabile Fläche in Arbeitshöhe. Niemand sollte einen spitzen Gegenstand durch den Raum tragen oder auf einem Tablett liegen lassen, denn der Behälter wird stattdessen zum Ort der Anwendung gebracht. Er steht nicht auf dem Boden neben dem Stuhl und wird nicht dort stehen gelassen, wo ein Kunde oder Kind hineinfassen könnte. In einem Beratungsraum, der auch für andere Zwecke genutzt wird, wird er zwischen Terminen weggeräumt, statt einfach stehen zu bleiben.
Das Befüllen hat eine Grenze, und diese Grenze ist auf den Behälter aufgedruckt:
Ab diesem Punkt gibt es keine Ausnahmen mehr, denn der Behälter wird nie wieder geöffnet, nie entleert und es wird nichts mehr aussortiert. Er wird versiegelt entsorgt, und zwar über den vom Entsorger der Apotheke für spitzes Material vorgeschriebenen Weg, und bis zur Abholung sicher aufbewahrt.
Das ist die Vorgabe in der TRBA 250 und die wichtigste Maßnahme, um das Risiko einer Nadelstichverletzung drastisch zu senken. Alles andere zum Thema Hygiene bei der Blutentnahme setzt voraus, dass die scharfe Kanüle sofort sicher entsorgt und nie wieder angefasst wird.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.