Diagnostik in der Apotheke

Hygieneplan

In einem Satz

Ein Hygieneplan ist der schriftliche Plan, in dem festgelegt ist, welche Oberflächen, Hände und Instrumente an einer Entnahme- oder Messstation gereinigt oder desinfiziert werden, mit welchem Produkt, wie oft und von wem. Die Betriebsanweisung für die jeweilige Tätigkeit gehört dazu.

Ein Hygieneplan ist das schriftliche Dokument, in dem festgelegt ist, wie die Hygiene an einem bestimmten Arbeitsplatz konkret umgesetzt wird. Für eine Apotheke bedeutet das den Raum oder die Ecke, in der Blut abgenommen oder eine Messung durchgeführt wird – und zwar eigenständig beschrieben, statt nur durch einen allgemeinen Satz über Sauberkeit abgedeckt. Daneben gibt es die Betriebsanweisung, also die schriftliche Anleitung für die Tätigkeit selbst, in der die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und das erforderliche Verhalten im Falle eines Zwischenfalls aufgeführt sind.

Der Hygieneplan beantwortet für jede Maßnahme eine festgelegte Reihe von Fragen: Was wird gereinigt oder desinfiziert, mit welchem Produkt, in welcher Konzentration, wie lange, von wem und wie oft? Hände, Handschuhe, die Einstichstelle, die Arbeitsfläche, der Stuhl, der Behälter für scharfe Gegenstände und die Entsorgung von kontaminiertem Material werden jeweils in einer Zeile mit dem Verantwortlichen aufgeführt. Die Produkte werden so bezeichnet, wie sie im Regal stehen, wobei die Einwirkzeit den Angaben des Herstellers entspricht und nicht aus dem Gedächtnis übernommen wird. Die Technik selbst gehört an eine andere Stelle und wird unter „Hygiene bei der Blutentnahme“ beschrieben.

Das Verfassen dieser Unterweisung ist Aufgabe des Arbeitgebers – in einer Apotheke also der Apothekenleitung und nicht dem Lieferanten des Desinfektionsmittels oder einer einmal heruntergeladenen, unveränderten Vorlage. Sie folgt auf die Gefährdungsbeurteilung, die die Biostoffverordnung vorschreibt, bevor mit der Arbeit an biologischen Arbeitsstoffen begonnen wird, und wird unterzeichnet, datiert und überprüft. Alle Beteiligten werden darüber unterwiesen, und diese Unterweisung wird dokumentiert und mindestens einmal im Jahr wiederholt. Vom Aufbau her ähnelt sie einer Standardarbeitsanweisung, und in der Praxis werden beide oft als ein einziges Dokument geführt.

In diesem Eintrag geht es eher um das Dokument als um das Händewaschen, denn das Dokument ist das Prüfungsobjekt. Ein Prüfer fragt nach dem Papier. Ein Kontrollbesuch, ein Unfallversicherer nach einem Vorfall und jede spätere Überprüfung der Dienstleistung beginnen alle mit der schriftlichen Aufzeichnung, da diese auch Monate später noch eingesehen werden kann. Eine Station, die von einem sorgfältigen Team tadellos geführt wird, aber keinen schriftlichen Plan und keine Anweisungsunterlagen hat, fällt bei dieser Überprüfung trotzdem durch, und die Sorgfalt des Teams ist nicht das, was bewertet wird. Der umgekehrte Fall ist noch schlimmer: ein vollständiger Ordner, der eine Routine beschreibt, die niemand befolgt – deshalb ist die jährliche Überprüfung keine reine Formalität.

So gesehen ist der Hygieneplan der Punkt, an dem Hygiene nicht mehr nur angenommen, sondern nachweisbar wird, und er gehört zu den übrigen Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Dienstleistung und nicht in eine Schublade.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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