Eine Postexpositionsprophylaxe ist die medizinische Nachsorge nach einem möglichen Kontakt mit fremdem Blut oder infektiösem Material. Sie kommt in Betracht, bevor eine Übertragung bekannt ist. Deshalb ist sie zeitlich kritisch und wird von einem Arzt und nicht von der Apotheke entschieden.
Die Postexpositionsprophylaxe, meist PEP genannt, ist die medizinische Maßnahme nach einem möglichen Kontakt mit fremdem Blut oder anderem potenziell infektiösem Material. Es handelt sich eher um eine Prophylaxe als um eine Behandlung, da sie erfolgt, bevor überhaupt feststeht, ob eine Übertragung stattgefunden hat. In einer Apotheke, in der Blut abgenommen wird, ist der Auslöser fast immer eine Nadelstichverletzung, ein Schnitt an einem zerbrochenen Probenröhrchen oder Blut, das ins Auge, in den Mund oder auf verletzte Haut gelangt ist.
Das entscheidende Merkmal der PEP ist die verfügbare Zeit. Das Zeitfenster, in dem eine Prophylaxe noch wirken kann, bemisst sich in Stunden statt in Tagen, und bei manchen Kontakten zählen vor allem die allerersten Stunden. Wer bis zum nächsten Morgen, bis zur Schließzeit oder bis zum Ende der Schicht wartet, verbaut sich die Option womöglich ganz. Deshalb ist der Ablauf im Vorfeld festgelegt und wird nicht erst besprochen, während jemand mit blutendem Finger am Waschbecken steht.
Die Entscheidung selbst liegt nicht bei der Apotheke. Die Beurteilung des Kontakts, die Einschätzung der Quelle und die Entscheidung, ob eine Prophylaxe angezeigt ist, sind Aufgabe eines Arztes – in der Regel des für die Apotheke zuständigen Durchgangsarztes oder außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Krankenhauses. Das gilt auch dann, wenn das Team pharmazeutisch ausgebildet ist und die entsprechenden Medikamente nur wenige Meter entfernt im Regal stehen. Eine Empfehlung auszusprechen oder Kollegen in diesem Moment ein Mittel zu nennen, gehört nicht zu den Aufgaben der Apotheke und ersetzt nicht die ärztliche Entscheidung.
Was die Apotheke beiträgt, sind Schnelligkeit, Informationen und Dokumentation:
Diese Fakten über den Kontakt benötigt der Arzt:
Den genauen Weg im Voraus zu kennen, liegt vollständig im Verantwortungsbereich einer Apotheke. Der Name, die Adresse und die Notfallnummer des Durchgangsarztes gehören an die Wand neben der Station statt in einen Ordner, und der Weg wird an einem ruhigen Morgen besprochen und nicht während eines Notfalls.
Die Pflicht zur Organisation liegt beim Arbeitgeber gemäß der Biostoffverordnung, und die TRBA 250 beschreibt dies neben den Anforderungen an Ausrüstung und Unterweisung. Der im Rahmen von Hygiene bei der Blutentnahme festgelegte Alltag sorgt dafür, dass die Frage rein hypothetisch bleibt, was mit weitem Abstand die günstigste Lösung ist.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.