Die Anamnese vor der Blutentnahme ist die kurze, strukturierte Befragung, die eine Apotheke vor der Blutentnahme durchführt und die Themen wie Antikoagulation, Gerinnungsstörungen, frühere Ohnmachtsanfälle und den zu meidenden Arm abdeckt. Sie dient dazu, festzustellen, ob überhaupt Blut entnommen werden soll, und ist ein Screening-Schritt, keine Diagnose.
Die Anamnese vor der Blutentnahme ist eine kurze, strukturierte Abfolge von Fragen, die gestellt wird, bevor überhaupt nach einer Blutstopfbinde gegriffen wird. Es handelt sich dabei um einen Screening-Schritt und nicht um eine klinische Beurteilung. Die Apotheke entscheidet dabei nur über eine Sache, nämlich ob heute überhaupt Blut abgenommen wird und unter welchen Bedingungen, und sie verschafft sich dabei keinen Eindruck vom Gesundheitszustand der Person.
Es sind nur wenige Fragen, und sie sind jedes Mal dieselben – deshalb gehören sie als festes Formular in die Standardarbeitsanweisung und nicht ins Gedächtnis des jeweiligen Diensthabenden. Ob die Person ein Antikoagulans einnimmt und welches, da die Einstichstelle danach länger komprimiert werden muss. Ob eine Gerinnungsstörung bekannt ist. Ob sie schon einmal während einer Blutentnahme oder beim Anblick von Blut ohnmächtig geworden ist, da eine vasovagale Reaktion in diesem Zusammenhang das häufigste Ereignis ist und sich in einer vorab gewählten liegenden Position viel leichter bewältigen lässt. Ob ein Arm vermieden werden sollte – was nach einer Brustoperation mit Lymphknotenentfernung, auf der Seite eines Dialyse-Shunts sowie im Bereich einer frischen Verletzung oder Infusion gilt. Ob die Person gegessen hat, ob für die angeforderten Blutwerte Nüchternheit erforderlich ist und wie sie sich gerade fühlt.
Nichts davon führt zu einem Urteil über die Person. Eine Antwort führt entweder zu einer Änderung der Vorgehensweise – zum Beispiel eine liegende Position und eine längere Kompression –, oder sie verschiebt die Blutentnahme auf einen anderen Tag, oder sie endet damit, dass die Apotheke die Blutentnahme ablehnt und den Kunden an einen Arzt überweist. Eine Ablehnung ist ein legitimes Ergebnis, und das Team sollte es auch so empfinden.
Die Anamnese wird oft mit Aufklärung und Einwilligung verwechselt, und beide gehen Hand in Hand, weisen aber in entgegengesetzte Richtungen. Die Anamnese übermittelt Informationen vom Kunden an die Apotheke, damit die Apotheke entscheiden kann, ob sie fortfahren soll. Die Einwilligung übermittelt Informationen in die andere Richtung, von der Apotheke zum Kunden, damit der Kunde entscheiden kann. Beides wird dokumentiert und beides wird aufbewahrt.
Zwei Gewohnheiten machen in der Praxis den Unterschied aus. Die Antworten werden aufgeschrieben und nicht nur im Kopf behalten, denn eine nicht dokumentierte Frage ist nicht von einer Frage zu unterscheiden, die nie gestellt wurde, falls es später um die Haftung geht. Und das Screening wird bei jedem Termin wiederholt und nicht einfach aus der Akte übernommen, da sich die Medikation zwischen den Terminen ändern kann. Bei einer venösen Blutentnahme haben die Fragen zur Antikoagulation und zu Ohnmachtsanfällen das größte Gewicht.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.