Qualitätssicherung umfasst alle Kontrollen, die ein Ergebnis vertrauenswürdig machen – also geschultes Personal, gewartete Geräte, schriftliche Abläufe und externe Vergleiche. In einer Apotheke teilt sie sich auf in das, was das Labor garantiert, und das, was die Apotheke selbst kontrolliert.
Qualitätssicherung ist alles, was einen Messwert glaubwürdig macht. Für eine Apotheke, die Diagnostik anbietet, teilt sich das in zwei Hälften – und wer sie verwechselt, riskiert Lücken.
Die analytische Hälfte gehört zum Labor. Bei einem akkreditierten Labor wurde die Kompetenz für die Methoden im Akkreditierungsumfang überprüft; es führt interne Kontrollen durch und nimmt an Ringversuchen teil, bei denen Labore identisches Material analysieren und die Ergebnisse verglichen werden. In Deutschland ist der Rahmen für die Qualitätssicherung im Labor die Richtlinie der Bundesärztekammer, meist RiliBÄK genannt. Eine Apotheke, die Proben einschickt, profitiert von dieser Absicherung und muss sie nicht duplizieren.
Die andere Hälfte gehört der Apotheke und wird von sonst niemandem abgedeckt.
Wenn eine Apotheke einen Wert selbst mit einem Point-of-Care-Test-Gerät misst, wird auch die analytische Hälfte zur Verantwortung der Apotheke. Das Kontrollverfahren des Herstellers, das Kontrollmaterial, die Wartungsintervalle und die Dokumentation, wer welche Prüfung durchgeführt hat, liegen dann in der Hand der Apotheke.
Die Apothekenbetriebsordnung verlangt ohnehin ein Qualitätsmanagement, das Ganze ist also keine Parallelorganisation – und die Blutabnahme ist schlicht ein neues Kapitel in einer ohnehin existierenden Akte.
Ein sinnvoller Test beantwortet eine ganz bestimmte Frage: Welches Dokument würde einem Kunden helfen, der ein Ergebnis in sechs Monaten anzweifelt – und existiert dieses Dokument heute schon?
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.