Bei einer kapillaren Blutabnahme wird eine kleine Blutprobe aus der Fingerspitze oder über ein kurz getragenes Gerät am Oberarm entnommen. Es ist kein Stich in die Vene nötig, allerdings eignet sich diese Methode für weniger Analysen als eine venöse Probe.
Bei einer kapillaren Blutentnahme wird Blut aus den Kapillaren statt aus einer Vene gewonnen. In der Apotheke bedeutet das meist einen kleinen Stich in die Fingerkuppe oder ein Probenahmegerät am Oberarm, das eine kleine Menge Blut abnimmt, ohne dass man einen venösen Einstich sehen muss.
Das ist für Apotheken attraktiv, weil die Entnahme schnell geht, keine ärztliche Schulung für eine Blutabnahme in der Vene nötig ist und viele Menschen mitmachen, die Bluttests sonst komplett meiden.
Die Grenzen sind allerdings ebenso real und sollten Kunden lieber offen genannt als schöngeredet werden:
Im Vergleich zur venösen Blutentnahme, die durch die ApoVWG neu erlaubt wurde, liegt der Unterschied eher im Umfang als in der Qualität. Eine venöse Probe ermöglicht große Analyseprofile, während Kapillarblut gezielte Werte gut abdeckt.
Beide Methoden ergänzen sich: Eine Apotheke kann mit Kapillarblut und Point-of-Care-Tests starten und die venöse Blutabnahme hinzufügen, sobald die Schulungen und Räume bereitstehen – ganz ohne die erste Leistung aufzugeben.
In beiden Fällen geht die Probe an ein akkreditiertes Labor, es sei denn, das Ergebnis wird direkt vor Ort auf dem Gerät ermittelt. Die Regeln für die Präanalytik gelten dabei gleichermaßen streng.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.