Nüchternheit bedeutet, dass eine Person vor einer Blutabnahme für eine bestimmte Zeit – meist 8 bis 12 Stunden – nichts gegessen hat, wobei Wasser erlaubt ist. Das ist für manche Werte wie den Nüchternglukose wichtig, für andere jedoch nicht.
Nüchternheit beschreibt einen festgelegten Zeitraum ohne Nahrung vor der Blutabnahme, in der Praxis meist 8 bis 12 Stunden. Wasser ist erlaubt und wird sogar empfohlen, da eine gut mit Flüssigkeit versorgte Vene leichter zu finden ist.
Sie ist nicht für alles nötig, und eine pauschale Regel kostet unnötig Termine:
Welche Analysen eines Panels das erfordern, legt das akkreditierte Labor fest, das sie durchführt. Dessen Präanalytik-Handbuch gibt dies pro Analyse vor. Eine Apotheke sollte diesem Handbuch folgen statt allgemeinen Nüchternheitsempfehlungen.
Was genau noch als nüchtern gilt, ist eine häufige Frage unserer Kunden:
Das hat vor allem organisatorische Gründe, denn ein Panel, das Nüchternheit erfordert, gehört in die frühen Morgenstunden. Das bündelt auch die venöse Blutentnahme in einem gut planbaren Zeitfenster.
Wurde die Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Probe nicht automatisch wertlos. Wird auf dem Anforderungsschein vermerkt, dass die Person nicht nüchtern war, kann das Labor die betroffenen Werte kennzeichnen, statt sie ohne Kontext auszugeben. Das schützt den Referenzbereich davor, falsch interpretiert zu werden. Die Dokumentation des Nüchternheitsstatus gehört zur normalen Präanalytik.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.