Diagnostik in der Apotheke

Nüchternheit

In einem Satz

„Nüchternheit“ bedeutet, dass die Person vor einer Blutabnahme einen bestimmten Zeitraum lang nichts gegessen hat, normalerweise 8 bis 12 Stunden, wobei Wasser erlaubt ist. Das ist für manche Untersuchungen wichtig, wie zum Beispiel den Nüchternblutzucker, für andere hingegen nicht.

„Nüchternheit“ bezeichnet einen festgelegten Zeitraum ohne Nahrungsaufnahme vor der Blutentnahme, in der Praxis meist 8 bis 12 Stunden. Wasser ist erlaubt und wird normalerweise sogar empfohlen, da sich eine gut durchblutete Vene leichter punktieren lässt.

Das ist nicht bei allem erforderlich, und wenn man es als pauschale Regel ansieht, kostet das Termine. Bei der Nüchternblutzucker-Messung ist es per Definition erforderlich. Triglyceride werden stark von einer kürzlich eingenommenen Mahlzeit beeinflusst. HbA1c spiegelt den Blutzuckerspiegel über einen viel längeren Zeitraum wider und erfordert dies nicht.

Welche Analysen in einem bestimmten Testpanel erforderlich sind, wird von dem akkreditierten Labor festgelegt, das sie durchführt, und im Präanalytik-Handbuch dieses Labors ist dies für jede einzelne Analyse angegeben. An diesem Dokument – und nicht an allgemeinen Empfehlungen – sollte sich eine Apotheke orientieren.

Was noch als „nüchtern“ gilt, ist das, wonach die Kunden fragen. Wasser ist in Ordnung. Kaffee, Tee mit Milch, Saft, Süßigkeiten und Kaugummi sind es nicht. Medikamente werden in der Regel weiter eingenommen, es sei denn, ein Arzt hat etwas anderes gesagt – das ist eher eine Entscheidung für den Arzt als für die Apotheke.

Die praktische Konsequenz ist die Terminplanung. Eine Untersuchung, die Nüchternheit erfordert, gehört zu den ersten Terminen am Morgen, wodurch sich auch der Arbeitsaufwand für die venöse Blutentnahme auf ein vorhersehbares Zeitfenster konzentriert.

Wenn die Voraussetzung nicht erfüllt war, wird die Probe nicht automatisch verworfen. Wenn auf dem Anforderungsformular vermerkt wird, dass die Person nicht nüchtern war, kann das Labor die betroffenen Werte entsprechend kennzeichnen, anstatt sie ohne Kontext zu melden, und es verhindert, dass der Vergleich mit dem Referenzbereich als aussagekräftiger interpretiert wird, als er ist.

Die Dokumentation des Nüchternzustands gehört zur üblichen präanalytischen Praxis.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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