Polymedikation bedeutet, dass du mehrere Langzeitmedikamente gleichzeitig nimmst. Die Anzahl allein erhöht die Chance auf Wechselwirkungen oder Doppelungen, weshalb dies ein Risikofaktor ist, mit dem man arbeitet, und kein Fehler, den jemand gemacht hat.
Polymedikation bedeutet, mehrere Langzeitmedikamente gleichzeitig einzunehmen, und die Anzahl ist kein Urteil über die Verordnung von irgendjemandem. Eine Person mit drei chronischen Erkrankungen, die jeweils nach den dafür geltenden Leitlinien behandelt werden, kommt ohne eine einzige falsche Entscheidung zu einer langen Liste. Die Liste ist die Summe vernünftiger Entscheidungen, die zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Personen getroffen wurden.
Was die Anzahl ändert, ist die Wahrscheinlichkeit. Jede Substanz auf einer Liste vervielfacht die möglichen Wechselwirkungen zwischen den Wirkstoffen, sodass das Risiko schneller steigt als die Zahl der Medikamente. Eine längere Liste führt zu mehreren Problemen gleichzeitig, ohne dass ein Verordnungsfehler dahintersteckt:
In einer Apotheke hat das zwei praktische Konsequenzen:
Menschen, die viele Medikamente nehmen, werden oft auch auf die eine oder andere Weise überwacht – deshalb sind Laborwerte bei diesen Gesprächen überhaupt ein Thema. Hat die Praxis um einen Nüchternwert gebeten, gehört die Nüchternheit zu dem, was die Apotheke vor der Probenahme erklärt und beachtet.
Die Grenze bleibt da, wo sie immer ist. Eine lange Liste bringt die Apotheke vielleicht dazu, genauer hinzusehen, zu fragen, was tatsächlich eingenommen wird, und die Ergebnisse des Checks aufzuschreiben. Ein Laborwert ist dabei nur ein Baustein. Er berechtigt nicht zu einer Änderung am Handverkaufstisch, denn die Reduzierung einer Liste ist eine ärztliche Entscheidung. Der Beitrag der Apotheke ist die geordnete Übersicht und die dokumentierte Frage, die in der Praxis ankommt.
So gehandhabt ist Polymedikation der klarste Alltagsfall für die Arbeit zur Arzneimitteltherapiesicherheit in einer Apotheke.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.