Ein Antikoagulanz ist der Zusatzstoff im Blutabnahmeröhrchen, der das Gerinnen der Probe nach der Entnahme verhindert. EDTA, Citrat und Heparin haben jeweils andere Aufgaben, während ein Serumröhrchen keins enthält, da diese Probe gerinnen soll.
Ein Antikoagulanz ist der Zusatzstoff im Blutabnahmeröhrchen, der stoppt, dass die Probe nach dem Verlassen der Vene gerinnt. Blut beginnt innerhalb von Sekunden nach der Entnahme zu gerinnen, daher muss das Röhrchen chemisch eingreifen – sonst landet am Ende ein Klumpen mit etwas Flüssigkeit im Labor. Die Farbe des Deckels zeigt den Zusatzstoff, wonach sich auch die Reihenfolge beim Befüllen richtet.
Drei Zusatzstoffe decken die meisten Routinetests ab, und das Serumröhrchen ist die Ausnahme, die keinen davon enthält:
Für Apotheken hat das spürbare Folgen, denn das falsche Röhrchen liefert keinen leicht verschobenen Wert, den man einfach einrechnen könnte. EDTA im Serumröhrchen lässt Kalium zu hoch und Calcium zu niedrig erscheinen – Werte, die nichts mit der Person zu tun haben. Ein unterfülltes Citratröhrchen verlängert die Gerinnungszeiten, und keines dieser Ergebnisse lässt sich im Nachhinein korrigieren. Daher wird die Probe verworfen und der Kunde gebeten, noch einmal zu kommen. Genau deshalb gehört die Röhrchenwahl zur Präanalytik und nicht zur eigentlichen Analyse.
Zwei weitere Punkte zählen im Alltag. Das Mischen gehört zum Arbeiten mit Zusätzen dazu, daher wird jedes Röhrchen so oft vorsichtig geschwenkt, wie der Hersteller es vorgibt. Starkes Schütteln ist eine häufige Ursache für Hämolyse. Der Zusatz bestimmt auch das Zeitfenster, denn manche Werte halten sich Stunden, während andere direkt nach der Blutabnahme zentrifugiert werden müssen – ein Thema für die Probenlogistik, bevor der erste Termin steht.
Nicht die Apotheke, sondern das Labor entscheidet, welches Röhrchen für welchen Wert genutzt wird. Es liefert die Röhrchen und gibt Füllreihenfolge sowie Menge vor, weshalb eine Apotheke, die eine Blutabnahme plant, diese Liste vorab schriftlich anfordert.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.