Eine Nachforderung aus der Restprobe bedeutet, dass das Labor gebeten wird, eine weitere Analyse an bereits vorhandenem Probenmaterial durchzuführen. Ob das möglich ist, hängt von Stabilität, Restvolumen und Röhrentyp ab und erfordert zunächst eine neue Einwilligung des Kunden.
Die Nachforderung aus der Restprobe ist eine nachträgliche Analyse, die das Labor an einer bereits vorhandenen Probe durchführt, statt dass du noch einmal extra hinmust. Das passiert ständig: Ein Ergebnis ist da, du oder dein Arzt möchtet noch einen weiteren Wert wissen, und das Material ist noch im Kühlschrank des Labors. Nachfragen ist oft schneller und für dich bequemer als eine erneute Blutabnahme, weshalb man vor dem Anruf kurz überlegen sollte.
Ob das Labor dies überhaupt tun kann, ist eher eine Frage der Präanalytik als des guten Willens und wird durch drei Dinge entschieden:
Das akkreditierte Labor beantwortet alle drei Punkte anhand seiner eigenen Vorgaben. Deshalb fragt die Apotheke nach, anstatt Vermutungen anzustellen, und diese Antwort entscheidet, ob eine frische Probe erforderlich ist.
Der Teil, den die Apotheke zuerst klären muss, ist die Einwilligung, die vor der Logistik und nicht parallel dazu erfolgt. Der Kunde hat einer bestimmten Liste von Analysen zugestimmt, ein weiterer Parameter ist also ein Test, dem er nicht zugestimmt hat, und die Tatsache, dass das Material sich bereits im Labor befindet, ändert daran nichts. Die Apotheke wendet sich daher erneut an die Person, benennt die zusätzliche Analyse, erklärt, warum sie vorgeschlagen wurde, und holt eine dokumentierte Erweiterung der ursprünglichen Aufklärung und Einwilligung ein. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die zusätzliche Analyse folgenschwerer ist, als das erste Gespräch vermuten ließ.
Die Kosten sind das zweite Thema und werden gleichzeitig besprochen. Ein Selbstzahler hat einen Preis für ein bestimmtes Panel vereinbart, sodass eine Ergänzung die Rechnung verändert. Das bedeutet, dass der Betrag vor dem Absenden der Anforderung vereinbart und mit der Einwilligung dokumentiert wird. Erst danach nimmt die Anforderung ihren normalen Weg über die Apothekendokumentation und die etablierte Probenlogistik zum Labor.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.