Gesundheit
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Ob PTAs Blut abnehmen dürfen und was die ApoVWG erlaubt

Im Rahmen der ApoVWG dürfen Apotheken venöse Blutabnahmen anbieten. Viele Teams fragen, wer das genau machen darf. Dieser Beitrag zeigt die aktuelle Rechtslage und welche Aufgaben PTAs rund um das Diagnostikangebot übernehmen können.
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Verfasst von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
5. August 2026

Unter dem Apothekenreformgesetz (ApoVWG) dürfen Apotheken venöse Blutabnahmen anbieten. Für viele Teams stellt sich die Frage, wer diese Aufgabe genau übernehmen darf. Dieser Beitrag fasst die aktuelle Rechtslage sachlich zusammen.

Dürfen PTA in der Apotheke Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand des ApoVWG ist die venöse Blutabnahme nach einer ärztlich geleiteten Schulung approbierten Apothekern vorbehalten. PTA sind für die venöse Blutabnahme derzeit nicht vorgesehen. Die Kapillarmessung im Rahmen etablierter Angebote bleibt davon unberührt und weiterhin möglich.

Das ApoVWG ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten, nachdem es am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht wurde. Es eröffnet Apotheken die Möglichkeit, venöse Blutabnahmen anzubieten. Das Gesetz knüpft die Berechtigung an die Approbation und eine vorgeschriebene ärztlich geleitete Schulung. Für PTA sieht die aktuelle Regelung keine eigenständige Berechtigung für die venöse Blutabnahme vor.

Wer darf in der Apotheke venöses Blut abnehmen?

Approbierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen die venöse Blutabnahme durchführen, sobald sie eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben. Grundlage dafür wird ein Mustercurriculum sein, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer erarbeitet. Es wird bis spätestens 2. November 2026 erwartet und legt die inhaltlichen Anforderungen fest.

Das Mustercurriculum legt die inhaltlichen Anforderungen für die Schulung fest. Bis zu seiner Veröffentlichung steht die konkrete Ausgestaltung der Qualifikation noch nicht abschließend fest. Apotheken, die venöse Blutabnahmen anbieten möchten, sollten die offiziellen Bekanntmachungen der Kammern verfolgen und die Qualifikation der jeweiligen Person dokumentieren.

Was können PTA im Bereich der Blutdiagnostik übernehmen?

Obwohl pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) die venöse Blutabnahme derzeit eventuell nicht durchführen dürfen, können sie viele Aufgaben rund um ein Diagnoseangebot übernehmen. Dazu gehören die Terminorganisation, die Ansprache von Kundinnen und Kunden, das Vorbereiten des Arbeitsplatzes, das Erklären des Ablaufs und die Unterstützung bei der Probenlogistik. So bleibt das Team eng eingebunden.

Wer darf rund um das Angebot der Blutabnahme was tun?
Aufgabe Wer Hinweis
Venöse Blutabnahme Approbierte Apotheker nach Schulung PTA nach aktuellem Stand nicht vorgesehen
Kapillare Messung (z. B. Tasso+) Im Rahmen etablierter Angebote Keine Venenschulung nötig
Termine und Kundenansprache Das gesamte Team Organisatorische Aufgabe
Vorbereitung und Probenlogistik Team, je nach Einsatzbereich Präanalytik sorgfältig beachten

Die genaue Aufteilung der Aufgaben sollte immer anhand der aktuellen berufsrechtlichen Lage und der Vorgaben der zuständigen Kammer geprüft werden. Die obige Übersicht ordnet typische Tätigkeiten ihrem Verantwortungsbereich zu. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und spiegelt den aktuellen Kenntnisstand wider.

Ist die kapillare Blutabnahme für PTA möglich?

Die kapillare Messung, zum Beispiel mit einem System wie Tasso+, ist heute bereits im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordert keine Schulung für venöse Abnahmen. Sie unterscheidet sich von der venösen Blutabnahme, die durch die ApoVWG neu geregelt wird. Die konkrete Umsetzung sollte auf die Anforderungen der Kammer abgestimmt werden.

Kapillare Verfahren gewinnen nur geringe Blutvolumina aus der Fingerspitze oder über ein Aufsatzsystem am Oberarm. Sie sind schwellenärmer als eine venöse Blutabnahme, decken jedoch nicht das gesamte Analysespektrum ab. Welche Analysen aus Kapillarblut zuverlässig möglich sind, hängt vom Verfahren, dem Marker und den Anforderungen des jeweiligen Labors ab.

Wie können sich Apotheken jetzt organisatorisch vorbereiten?

Apotheken, die venöse Blutabnahmen anbieten möchten, sollten frühzeitig planen, wer die Lizenz und die Schulung übernimmt, und die weiteren Fristen der ApoVWG im Blick behalten. Bis der Musterlehrplan da ist, lassen sich Räume, Abläufe und die Rollenverteilung im Team bereits vorbereiten.

  1. Lege fest, welche lizenzierte Person im Team künftig die venöse Blutabnahme übernimmt.
  2. Beobachte die Veröffentlichung des Musterlehrplans (spätestens bis zum 2. November 2026) und plane die Schulung ein.
  3. Beachte die zweimonatige Frist für Standardarbeitsanweisungen (SOP) ab Inkrafttreten und dokumentiere interne Abläufe.
  4. Kläre Räume, das Hygienekonzept und die Probenlogistik mit einem Labor ab.
  5. Binde PTA und PKAs in die organisatorischen Aufgaben rund um das Angebot ein.

Mehrere Fristen laufen ab dem Inkrafttreten am 2. Juli 2026. Die obigen Schritte helfen dir bei einer strukturierten Vorbereitung, ohne behördliche Vorgaben vorwegzunehmen.

Wo liegt die medizinische Auswertung von Blutwerten?

Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Referenzbereiche sind Orientierungswerte und hängen vom Labor ab. Ungewöhnliche oder unklare Ergebnisse gehören immer in den medizinischen Kontext. Die Apotheke kann Messungen anbieten und den Ablauf erklären, ersetzt jedoch keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapie.

Das gilt unabhängig davon, wer die Probe abnimmt. Die Aufgabe der Apotheke bei der Blutdiagnostik liegt in der sachlichen Information und der Weiterleitung der Probe an ein akkreditiertes Labor. Die medizinische Beurteilung eines Ergebnisses ist Sache der Arztpraxis.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen PTA unter der ApoVWG venöses Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand nicht. Laut ApoVWG dürfen approbierte Apotheker mit ärztlich geleiteter Schulung die venöse Blutabnahme durchführen. Für PTA ist die venöse Blutabnahme derzeit nicht vorgesehen. Der genaue Rahmen ergibt sich unter anderem aus dem noch zu veröffentlichen Musterausbildungsplan der Kammern.

Seit wann gilt das ApoVWG?

Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht. Ab dem Inkrafttreten laufen mehrere Umsetzungsfristen für Apotheken, zum Beispiel für die Standardarbeitsanweisungen und das Mustercurriculum zur Blutabnahme.

Brauchen Apotheker eine Schulung für die venöse Blutabnahme?

Ja. Das ApoVWG verlangt eine ärztlich geleitete Schulung für die venöse Blutabnahme. Grundlage wird ein Mustercurriculum sein, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelt und bis spätestens 2. November 2026 vorlegen muss. Bis dahin ist die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend geregelt.

Ist die Kapillarblutmessung von der Reform betroffen?

Die kapillare Messung ist schon heute im Rahmen bestehender Angebote möglich und erfordert keine venöse Schulung. Was das ApoVWG neu regelt, ist vor allem die venöse Blutabnahme. Welche Analysen aus Kapillarblut sinnvoll und zuverlässig sind, hängt vom Verfahren, dem Marker und den Anforderungen des jeweiligen Labors ab.

Können PTA (pharmazeutisch-technische Assistenten) Kundinnen und Kunden bei der Blutabnahme unterstützen?

Ja. PTA können organisatorische Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Terminvergabe, Kundenansprache, Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Erklärung des Ablaufs und Unterstützung bei der Probenlogistik. Die venöse Blutabnahme selbst bleibt nach aktuellem Stand approbierten Apothekern vorbehalten. Die Aufteilung der Aufgaben sollte mit den Anforderungen der Kammer abgeglichen werden.

Begriffe schnell erklärt

  • ApoVWG steht für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, das seit dem 2. Juli 2026 in Kraft ist und unter anderem die venöse Blutabnahme in Apotheken ermöglicht.
  • Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Apothekerberufs, an die die ApoVWG die venöse Blutabnahme knüpft.
  • PTA steht für pharmazeutisch-technische Assistenten, die in der Apotheke arbeiten, nach aktuellem Stand jedoch kein venöses Blut abnehmen dürfen.
  • Musterlehrplan ist der Ausbildungscurriculum für die venöse Blutabnahme, erstellt von der Bundesapothekerkammer und der Bundesärztekammer, voraussichtlich bis spätestens 2. November 2026.
  • Kapillarmessung ist die Entnahme kleiner Blutvolumina ohne venösen Einstich, zum Beispiel mit einem System wie Tasso+, was heute schon im Rahmen etablierter Angebote möglich ist.

Quellen

Für Apotheken

Aniva liefert die komplette Infrastruktur für die Blutdiagnostik in der lokalen Apotheke – inklusive Labor, Ergebnis, App-Bericht und Logistik. Erfahre mehr unter Aniva für Apotheken und im Beitrag zur Blutabnahme in der Apotheke.

Stand: 4. August 2026. Aniva Health Redaktionsteam, keine Gewähr. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bitte kläre die Aufgabenverteilung vor dem Start mit deiner Landesapothekerkammer.

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