
Nach dem Apothekenreformgesetz (ApoVWG) dürfen Apotheken venöse Blutentnahmen anbieten. Für viele Teams stellt sich die Frage, wer genau diese Aufgabe übernehmen darf. Dieser Beitrag stellt die aktuelle Rechtslage sachlich dar.
Nach dem derzeitigen Stand der ApoVWG ist die venöse Blut Blutabnahme e zugelassenen Apothekern vorbehalten, die eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben. Apothekenfachkräfte (PTA) sind nach derzeitigem Stand nicht für die venöse Blut e vorgesehen. Die Kapillarmessung im Rahmen der etablierten Angebote bleibt davon unberührt und ist weiterhin möglich.
Das ApoVWG (Apothekenreformgesetz) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft und wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht. Es eröffnet Apotheken die Möglichkeit, venöse Blutentnahmen anzubieten. Das Gesetz knüpft die Berechtigung an die Berufszulassung und an eine vorgeschriebene, ärztlich geleitete Ausbildung. Für Apothekenfachkräfte (PTA) sieht die derzeitige Regelung keinen eigenständigen Anspruch auf die venöse Blutentnahme vor.
Zugelassene Apotheker dürfen die venöse Blutabnahme durchführen, sobald sie eine von Ärzten geleitete Fortbildung absolviert haben. Grundlage dieser Fortbildung ist ein Musterlehrplan, der von der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Deutschen Ärztekammer erstellt wird. Er soll spätestens am 2. November 2026 vorliegen und die inhaltlichen Anforderungen festlegen.
Der Musterlehrplan legt die inhaltlichen Anforderungen für die Ausbildung fest. Bis zu seiner Veröffentlichung steht die konkrete Ausgestaltung der Qualifikation noch nicht endgültig fest. Apotheken, die venöse Blutentnahmen anbieten wollen, sollten die offiziellen Veröffentlichungen der Kammern beachten und die Qualifikation der betreffenden zugelassenen Person dokumentieren.
Auch wenn Apothekenfachkräfte (PTA) derzeit zwar noch keine venösen Blutentnahmen durchführen dürfen, können sie dennoch viele Aufgaben rund um das Diagnostikangebot übernehmen. Dazu gehören die Terminorganisation, die Kundenansprache, die Vorbereitung des Arbeitsplatzes, die Erläuterung des Ablaufs und die Unterstützung bei der Probenlogistik. So bleibt das Team eng eingebunden.
| Aufgabe | Wer | Hinweis |
|---|---|---|
| Veneöse Blutabnahme | Zugelassener Apotheker nach der Ausbildung | Apothekenfachkräfte (PTA) sind nach der derzeitigen Regelung nicht vorgesehen |
| Kapillarmessung (z. B. Tasso+) | Im Rahmen des bestehenden Angebots | Kein Venentraining erforderlich |
| Termine und Kundenansprache | Das ganze Team | Organisatorische Aufgabe |
| Vorbereitung und Probenlogistik | Team, je nach Auftrag | Befolge die Voruntersuchungsmaßnahmen sorgfältig |
Die konkrete Aufgabenteilung sollte immer anhand der aktuellen rechtlichen Lage und der Anforderungen der zuständigen Kammer überprüft werden. Die obige Übersicht ordnet typische Tätigkeiten den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und spiegelt den aktuellen Wissensstand wider.
Die kapillare Messung, zum Beispiel mit einem System wie Tasso+, ist bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordert keine Schulung zur venösen Blutentnahme. Sie unterscheidet sich von der venösen Blutentnahme, die die ApoVWG neu regelt. Die konkrete Umsetzung sollte mit den Vorgaben der Kammer abgestimmt werden.
Bei Kapillarblutentnahmen werden nur kleine Blutmengen aus der Fingerspitze oder über ein Ansaugsystem am Oberarm entnommen. Sie sind weniger invasiv als eine venöse Blutentnahme, decken aber nicht das gesamte Analysespektrum ab. Welche Analysen anhand von Kapillarblut zuverlässig durchgeführt werden können, hängt vom Verfahren, dem Marker und den Anforderungen des jeweiligen Labors ab.
Apotheken, die venöse Blutentnahmen anbieten wollen, sollten frühzeitig planen, wer die Zulassung und die Schulung übernimmt, und die anderen ApoVWG-Fristen im Auge behalten. Bis der Musterlehrplan vorliegt, können Räume, Abläufe und die Rollenverteilung im Team bereits vorbereitet werden.
Mehrere Fristen beginnen mit dem Inkrafttreten am 2. Juli 2026. Die oben genannten Schritte helfen dir bei einer strukturierten Vorbereitung, ohne den gesetzlichen Anforderungen vorzugreifen.
Ein einzelner Blutwert ist noch keine Diagnose. Referenzbereiche sind orientierende Richtwerte und hängen vom jeweiligen Labor ab. Ungewöhnliche oder unklar Ergebnisse müssen immer im medizinischen Kontext betrachtet werden. Die Apotheke kann Messungen anbieten und den Ablauf erklären, ersetzt aber weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Diagnose oder eine Therapie.
Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wer die Probe entnimmt. Die Aufgabe der Apotheke im Bereich der Blutdiagnostik besteht darin, sachliche Informationen zu liefern und die Probe an ein akkreditiertes Labor weiterzuleiten. Die medizinische Beurteilung eines Befundes liegt in der Verantwortung der Arztpraxis.
So wie es derzeit aussieht, nicht. Nach dem ApoVWG dürfen zugelassene Apotheker, die eine ärztlich geleitete Ausbildung absolviert haben, die Venen Blutabnahme durchführen. Für Apothekenfachkräfte (PTA) ist die Venen derzeit nicht vorgesehen. Der endgültige Rahmen ergibt sich unter anderem aus dem Modelllehrplan der Kammern, der noch veröffentlicht werden muss.
Das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht. Mehrere Umsetzungsfristen für Apotheken laufen ab dem Datum des Inkrafttretens, zum Beispiel für die Standardarbeitsanweisungen und den Musterlehrplan zur Blutabnahme.
Ja. Die ApoVWG schreibt eine ärztlich geleitete Fortbildung zum Thema Venen Blutabnahme vor. Grundlage dafür ist ein Modelllehrplan, den die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Deutschen Ärztekammer erarbeitet und spätestens bis zum 2. November 2026 vorlegen soll. Bis dahin steht die konkrete Ausgestaltung noch nicht endgültig fest.
Die Kapillarmessung ist bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordert keine venöse Schulung. Was die ApoVWG neu regelt, ist vor allem die venöse Blutabnahme. Welche Analysen aus Kapillarblut sinnvoll und zuverlässig sind, hängt vom Verfahren, dem Marker und den Anforderungen des jeweiligen Labors ab.
Ja. Apothekenfachkräfte (PTA) können organisatorische Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Terminvereinbarungen, die Kundenansprache, die Vorbereitung des Arbeitsplatzes, die Erläuterung des Ablaufs und die Unterstützung bei der Probenlogistik. Die Venenpunktion selbst bleibt nach derzeitigem Stand den zugelassenen Apothekern vorbehalten. Die Aufgabenteilung sollte anhand der Anforderungen der Kammer überprüft werden.
Aniva bietet die komplette Infrastruktur für die Blutdiagnostik in der Apotheke vor Ort, einschließlich Labor, Befund, App-Bericht und Logistik. Mehr dazu erfährst du unter Aniva für Apotheken und im Beitrag auf dem Apotheken- Blutabnahme.
Stand: 4. August 2026. Redaktion von Aniva , keine Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte kläre die Aufgabenteilung mit deiner Apothekerkammer ab, bevor du loslegst.
Starte jetzt in das gesündeste Jahrzehnt deines Lebens.
Jetzt starten