Gesundheit
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Dürfen PTA Blut abnehmen und was erlaubt die ApoVWG?

Laut ApoVWG dürfen Apotheken venöse Blutabnahmen anbieten. Viele Teams fragen sich, wer das genau machen darf. Dieser Beitrag zeigt die aktuelle Rechtslage und wie PTA in der Diagnostik unterstützen können.
Titelbild Blogbeitrag
Geschrieben von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
5. August 2026

Mit der Apothekenreform (ApoVWG) können Apotheken venöse Blutabnahmen anbieten. Viele Teams fragen sich, wer genau diese Aufgabe übernehmen darf. Dieser Beitrag fasst die aktuelle Rechtslage zusammen.

Dürfen PTA in der Apotheke Blut abnehmen?

Nach dem aktuellen Stand des ApoVWG ist die venöse Blutabnahme approbierten Apothekern nach einer ärztlichen Schulung vorbehalten. Für PTA ist die venöse Blutabnahme derzeit nicht vorgesehen. Die Kapillarmessung im Rahmen etablierter Angebote bleibt davon unberührt und weiterhin möglich.

Das ApoVWG (Apotheken-Reformgesetz) ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten, nachdem es am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht wurde. Es eröffnet Apotheken die Möglichkeit, venöse Blutabnahmen anzubieten. Das Gesetz knüpft diesen Anspruch an die Approbation und eine vorgeschriebene ärztliche Schulung. Für PTA sieht die aktuelle Regelung keinen eigenständigen Anspruch auf die Blutabnahme vor.

Wer darf in der Apotheke venöses Blut abnehmen?

Approbierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen die venöse Blutabnahme durchführen, sobald sie eine ärztliche Schulung absolviert haben. Grundlage dafür ist ein Mustercurriculum der Bundesapothekerkammer und der Bundesärztekammer. Es wird bis spätestens 2. November 2026 erwartet und legt die inhaltlichen Anforderungen fest.

Das Mustercurriculum bestimmt die inhaltlichen Vorgaben für die Schulung. Bis zu seiner Veröffentlichung steht die konkrete Ausgestaltung der Qualifikation noch nicht endgültig fest. Apotheken, die venöse Blutabnahmen anbieten möchten, sollten die amtlichen Bekanntmachungen der Kammern verfolgen und die Qualifikation der jeweiligen Person dokumentieren.

Was können PTA im Bereich der Blutdiagnostik übernehmen?

Auch wenn PTA die venöse Blutabnahme nach aktuellem Stand nicht selbst durchführen dürfen, können sie viele Aufgaben rund um ein Diagnoseangebot übernehmen. Dazu gehören die Terminorganisation, das Ansprechen von Kunden, das Vorbereiten des Arbeitsplatzes, das Erklären des Ablaufs und die Unterstützung bei der Probenlogistik. So bleibt das gesamte Team eng eingebunden.

Wer darf rund um das Angebot der Blutabnahme was tun?
Aufgabe Wer Hinweis
Venöse Blutabnahme Approbierte Apotheker nach Schulung PTA nach aktuellem Stand nicht vorgesehen
Kapillare Messung (zum Beispiel Tasso+) Im Rahmen etablierter Angebote Keine venöse Schulung erforderlich
Termine und Kundenansprache Das gesamte Team Organisatorische Aufgaben
Vorbereitung und Probenlogistik Team, je nach Einsatzbereich Präanalytik sorgfältig beachten

Die genaue Aufteilung der Aufgaben sollte stets anhand der aktuellen berufsrechtlichen Lage und den Vorgaben der zuständigen Kammer geprüft werden. Die obige Übersicht ordnet typische Tätigkeiten ihren Verantwortungsbereichen zu. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und spiegelt den aktuellen Kenntnisstand wider.

Ist die kapillare Blutabnahme für PTA möglich?

Die kapillare Messung, zum Beispiel mit einem System wie Tasso+, ist bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und erfordert keine Schulung für die venöse Abnahme. Sie unterscheidet sich von der venösen Blutabnahme, die im ApoVWG neu geregelt wird. Die konkrete Umsetzung sollte mit den Anforderungen der Kammer abgestimmt werden.

Bei Kapillarverfahren wird nur eine kleine Menge Blut aus der Fingerkuppe oder über einen Aufsatz am Oberarm abgenommen. Die Hürde ist hier niedriger als bei einer venösen Blutabnahme, allerdings decken sie nicht das gesamte Analysespektrum ab. Welche Analysen mit Kapillarblut zuverlässig möglich sind, hängt vom Verfahren, dem Marker und den Anforderungen des jeweiligen Labors ab.

Worauf sollten sich Apotheken organisatorisch jetzt vorbereiten?

Apotheken, die venöse Blutabnahmen anbieten möchten, sollten frühzeitig planen, wer Lizenz und Schulung übernimmt, und die übrigen Fristen des ApoVWG im Blick behalten. Bis das Mustercurriculum vorliegt, lassen sich Räume, Abläufe und die Rollenverteilung im Team bereits vorbereiten.

  1. Lege fest, wer aus dem Team mit entsprechender Erlaubnis künftig die Blutabnahme übernimmt.
  2. Behalte die Veröffentlichung des Mustercurriculums im Blick (spätestens zum 2. November 2026) und plane die Schulung ein.
  3. Beachte die zweimonatige Frist für Standardarbeitsanweisungen (SOP) ab Inkrafttreten und dokumentiere interne Abläufe.
  4. Kläre Räume, das Hygienekonzept und die Probenlogistik mit einem Labor ab.
  5. Binde PTA und PKA in die organisatorischen Abläufe rund um das Angebot ein.

Ab dem Inkrafttreten am 2. Juli 2026 laufen mehrere Fristen. Die obigen Schritte helfen dir bei einer strukturierten Vorbereitung, ohne behördliche Vorgaben vorwegzunehmen.

Wer bewertet die Blutwerte medizinisch?

Ein einzelner Blutwert ist noch keine Diagnose. Referenzwerte sind Orientierungshilfen und laborabhängig. Ungewöhnliche oder unklare Ergebnisse gehören immer in ärztliche Hände. Die Apotheke kann Messungen anbieten und den Ablauf erklären, ersetzt jedoch keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapie.

Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, wer die Probe abnimmt. Die Aufgabe der Apotheke bei der Blutdiagnostik liegt in der sachlichen Information und der Weiterleitung der Probe an ein zertifiziertes Labor. Die medizinische Beurteilung eines Ergebnisses ist Sache der Arztpraxis.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) nach dem ApoVWG venös Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand nicht. Laut ApoVWG dürfen approbierte Apothekerinnen und Apotheker, die eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben, die venöse Blutabnahme durchführen. Für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) ist die venöse Blutabnahme derzeit nicht vorgesehen. Der endgültige Rahmen ergibt sich unter anderem aus dem noch zu veröffentlichenden Mustercurriculum der Kammern.

Seit wann gilt das ApoVWG?

Das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht. Ab dem Inkrafttreten laufen mehrere Umsetzungsfristen für Apotheken, zum Beispiel für die Standardarbeitsanweisungen und das Mustercurriculum zur Blutabnahme.

Brauchen Apothekerinnen und Apotheker eine Schulung für die Blutabnahme?

Ja. Das ApoVWG schreibt für die venöse Blutabnahme eine ärztliche Schulung vor. Grundlage dafür wird ein Mustercurriculum sein, das die Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelt und bis spätestens 2. November 2026 vorlegen muss. Bis dahin steht die genaue Ausgestaltung noch nicht fest.

Ist die Kapillarblutmessung von der Reform betroffen?

Die kapillare Messung ist im Rahmen etablierter Angebote bereits heute möglich und erfordert keine venöse Schulung. Das ApoVWG regelt vor allem die venöse Blutabnahme neu. Welche Analysen aus Kapillarblut sinnvoll und zuverlässig sind, hängt vom Verfahren, dem Marker und den Anforderungen des jeweiligen Labors ab.

Können PTA Kundinnen und Kunden beim Angebot der Blutabnahme unterstützen?

Ja. Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) können organisatorische Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Termine vergeben, Kunden ansprechen, den Arbeitsplatz vorbereiten, den Ablauf erklären und die Probenlogistik unterstützen. Die venöse Blutabnahme selbst bleibt nach aktuellem Stand approbierten Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten. Die genaue Aufgabenverteilung sollte mit den Anforderungen der Kammer abgeglichen werden.

Begriffe schnell erklärt

  • ApoVWG steht für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, das seit dem 2. Juli 2026 in Kraft ist und unter anderem die venöse Blutabnahme in Apotheken ermöglicht.
  • Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Apothekerberufs, an die das ApoVWG die venöse Blutabnahme knüpft.
  • PTA steht für pharmazeutisch-technische Assistenten, die in der Apotheke arbeiten, nach aktuellem Stand jedoch keine venöse Blutabnahme durchführen dürfen.
  • Mustercurriculum ist das Schulungsprogramm für die venöse Blutabnahme, das von der Bundesapothekerkammer und der Bundesärztekammer erstellt wird und spätestens am 2. November 2026 vorliegen soll.
  • Kapillarmessung ist die Entnahme kleiner Blutvolumen ohne Punktion einer Vene, beispielsweise mit Systemen wie Tasso+, was bereits im Rahmen bestehender Angebote möglich ist.

Quellen

Für Apotheken

Aniva liefert die komplette Infrastruktur für Blutdiagnostik an die lokale Apotheke – inklusive Labor, Ergebnis, App-Bericht und Logistik. Erfahre mehr unter Aniva für Apotheken und im Beitrag über die Blutabnahme in der Apotheke.

Stand: 4. August 2026. Aniva Health Redaktionsteam, keine Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte kläre die genaue Aufgabenteilung vorab mit deiner zuständigen Apothekerkammer ab.

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