TRBA 250 ist die technische Arbeitsvorschrift für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie setzt die Vorgaben der Biostoffverordnung in die Praxis um und regelt unter anderem Sicherheitskanülen, Entsorgungsbehälter, Schutzausrüstung und das Verbot des Wiederaufsteckens von Schutzkappen.
TRBA 250 ist die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe, die Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen regelt. Sie wird vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Für eine Apotheke, die sich dazu entschlossen hat, Blut abzunehmen, ist dies das Dokument, das eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung in eine Liste von Dingen umsetzt, die tatsächlich im Raum und in der Routine vorhanden sein müssen.
Eine technische Regel ist kein Gesetz und begründet keine eigenständige Pflicht. Die Pflicht ergibt sich aus der Biostoffverordnung. Was die Regel hinzufügt, ist eine Beschreibung des Stands der Technik und damit eine Vermutung: Ein Arbeitgeber, der sich an die TRBA 250 hält, kann davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Ein Arbeitgeber, der davon abweicht, verstößt nicht automatisch gegen die Vorschriften, muss aber nachweisen, dass die gewählte Alternative das gleiche Schutzniveau erreicht, und diese Begründung zuvor schriftlich festhalten. In der Praxis kommt diese Beweislast immer im ungünstigsten Moment, nämlich nachdem bereits etwas schiefgelaufen ist.
Die für eine Blutentnahmestation geltenden Vorschriften sind konkret. Überall, wo Blut entnommen wird, sind Kanülen mit integriertem Sicherheitsmechanismus vorgeschrieben, damit die scharfe Spitze abgeschirmt ist, bevor die Hand sich bewegt. Das Wiederaufsetzen der Kappe auf eine gebrauchte Kanüle ist nicht erlaubt. Ein durchstich- und bruchsicherer Kanülenabwurfbehälter muss in Reichweite stehen, damit der scharfe Gegenstand nur die kürzestmögliche Strecke zurücklegt. Handschuhe, Handhygiene, Flächendesinfektion sowie der Umgang mit Proben und Abfall werden ebenfalls behandelt und sind unter „Hygiene bei der Blutentnahme“ für den Arbeitsalltag festgelegt.
Neben der Ausrüstung gibt es noch die papierkramigen Aufgaben: eine schriftliche Betriebsanweisung für die Tätigkeit und eine dokumentierte Unterweisung jedes beteiligten Mitarbeiters, die mindestens einmal im Jahr wiederholt wird. Das sind die Teile, die am häufigsten fehlen, weil sie Zeit statt Geld kosten und niemand ihr Fehlen bemerkt, bis es zu einer Überprüfung oder einem Zwischenfall kommt.
Das ist das praktische Gewicht der TRBA 250. Sie ist der Maßstab, an den sich die Aufsichtsbehörde und der Unfallversicherer halten, wenn sie einen Nadelstichunfall rekonstruieren. Eine Apotheke, die auf Sicherheitskanülen, einen Behälter am richtigen Ort, ein unterschriebenes Anweisungsprotokoll und eine Regel verweisen kann, auf die sie sich berufen kann, ist in einer ganz anderen Lage als eine, die improvisiert hat.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.