Rechtliche Bestimmungen und Fristen

Biostoffverordnung

In einem Satz

Die Biostoffverordnung ist die deutsche Verordnung, die den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen regelt. Sie schreibt vor, dass vor der ersten Blutabnahme eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss, ordnet der Tätigkeit eine Schutzstufe zu und verpflichtet den Arbeitgeber, das Personal regelmäßig zu unterweisen.

Die Biostoffverordnung regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Deutschland. Sie stützt sich auf das Arbeitsschutzgesetz und gilt für jede Tätigkeit, bei der Mitarbeiter mit Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten in Kontakt kommen können. Ein „ Blutabnahme “ fällt als „nicht gezielte Tätigkeit“ darunter, da die in einer bestimmten Probe möglicherweise vorhandenen Erreger nicht im Voraus bekannt sind und nicht Gegenstand der Arbeit sind. Genau diese Einstufung führt dazu, dass eine Apotheke in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, sobald sie einen Blutentnahmeservice anbietet.

Die erste Pflicht kommt vor der ersten Blutentnahme, nicht danach. Der Arbeitgeber führt eine Gefährdungsbeurteilung durch, hält sie schriftlich fest und wiederholt sie, sobald sich relevante Änderungen ergeben. Er ordnet die Tätigkeit einer Schutzstufe zu, wobei die Blutentnahme im ambulanten Bereich normalerweise der Schutzstufe 2 zugeordnet wird. Aus dieser Zuordnung ergeben sich die Schutzmaßnahmen, die in folgender Reihenfolge ergriffen werden: zuerst technische Maßnahmen, dann organisatorische und erst dann persönliche Schutzausrüstung, die den Einzelnen schützt, aber niemals eine sicherere Ausrüstung ersetzt.

Die zweite Pflicht ist die Unterweisung. Die Mitarbeiter werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich mündlich, bezogen auf ihren tatsächlichen Arbeitsplatz, unterwiesen, und die Unterweisung wird dokumentiert. Für die Tätigkeit muss eine schriftliche Betriebsanweisung vorliegen, und es muss ein arbeitsmedizinisches Angebot bereitgestellt oder gemäß den für das Schutzniveau geltenden Vorschriften organisiert werden. Im Arbeitsalltag regelt die Verordnung auch, was nach einer Nadelstichverletzung passiert, da der Vorfall direkt in die Gefährdungsbeurteilung einfließt.

Die Beziehung zu TRBA 250 wird oft verwechselt. Die Verordnung legt die Pflicht fest und bleibt dabei bewusst allgemein gehalten. Die technische Vorschrift legt fest, wie diese Pflicht in der Praxis erfüllt wird – bis hin zu Sicherheitskanülen und Entsorgungsbehältern. Die Verordnung ist die Verpflichtung, die Vorschrift ist die Methode, und erst durch die Einhaltung der Vorschrift kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Verpflichtung erfüllt ist.

Für die Apotheke ist das Ergebnis all dessen kein Ordner, sondern ein Arbeitsdokument. Die Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, müssen in die Standardarbeitsanweisung aufgenommen werden, an die sich das Team am Arbeitsplatz tatsächlich hält – sonst beschreibt die Beurteilung eine Apotheke, die es gar nicht gibt.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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