Das „Recapping-Verbot“ ist das Verbot, die Schutzkappe wieder auf eine gebrauchte Kanüle aufzusetzen. Die gebrauchte Kanüle kommt stattdessen direkt in den Entsorgungsbehälter, und diese Regel gilt ausnahmslos, auch bei der Einhandtechnik.
„Recapping“ bedeutet, die Schutzkappe wieder auf eine bereits benutzte Kanüle zu setzen. Das ist in keiner Umgebung erlaubt, in der Blut entnommen wird, und dieses Verbot ist keine Empfehlung, die man gegen die Bequemlichkeit abwägen sollte. Eine Apotheke, die den „ Blutabnahme “-Service anbietet, muss sich an diese Regel halten.
Der Grund liegt in der Geometrie der Bewegung. Beim Aufschrauben werden bewusst eine verunreinigte Stelle und eine Hand auf einem kleinen Zielbereich zusammengeführt, wobei die Kappe zwischen den Fingern gehalten oder gegen eine Oberfläche abgestützt wird. Die Spitze ist im Moment des Kontakts verdeckt, und die Kraft wirkt auf die haltende Hand. Ein Ausrutschen führt daher nicht zu einem Kratzer, sondern zu einer Punktion durch ein Gerät, das sich gerade in einem Gefäß befand – das ist die schwerwiegendste Kategorie von Nadelstichverletzungen, die es gibt.
Die Alternative ist die Regel in ihrer Gesamtheit. Die gebrauchte Kanüle wandert in einer einzigen Bewegung direkt von der Einstichstelle in den Kanülenabwurfbehälter, ohne Zwischenstation auf dem Tablett, in einer Tasche oder auf der Arbeitsfläche. Verfügt das Gerät über einen integrierten Sicherheitsmechanismus, wird dieser am Arm aktiviert, bevor die Kanüle sich überhaupt bewegt. Der Behälter muss in Reichweite des Sitzes stehen, denn ein Behälter in drei Metern Entfernung führt genau zu den behelfsmäßigen Vorgehensweisen, die die Regel eigentlich verhindern soll. TRBA 250 legt beide Aspekte fest: das Verbot selbst und die Ausrüstung, die das Arbeiten ohne Wiederaufsetzen der Kanüle unkompliziert macht.
Der Einwand, der in der Praxis vorgebracht wird, betrifft die Einhandtechnik, bei der man den Deckel von einer ebenen Fläche aufhebt, während die zweite Hand fernbleibt. Das ist sicherer als die Zweihandvariante, wird aber trotzdem nicht erlaubt. Die Regel gilt uneingeschränkt, da es gar keine Situation gibt, in der das Wiederaufsetzen des Deckels überhaupt erforderlich wäre. Für einen scharfen Gegenstand, der irgendwohin muss, wartet bereits ein Behälter, und einer, der transportiert werden muss, wird nicht in der Hand getragen. Geschicklichkeit ist nicht der entscheidende Faktor, denn die gemeldeten Vorfälle stammen überwiegend von erfahrenem Personal, das am Ende eines langen Tages schnell arbeitet. Eine absolute Regel erfordert kein Ermessen genau in dem Moment, in dem das Urteilsvermögen am schlechtesten ist.
Auch „Persönliche Schutzausrüstung“ ist kein Gegenargument, da Handschuhe zwar die übertragene Blutmenge verringern, eine Kanüle aber nicht aufhalten. Der Praxistest für eine Apotheke ist kurz und bündig: Wenn jemals wieder eine Mütze aufgesetzt wird, ist die Arbeitshaltung falsch – und dann wird die Haltung korrigiert statt der Person.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.