Aufgaben und Schulungen

Persönliche Schutzausrüstung

In einem Satz

Persönliche Schutzausrüstung ist die Schutzausrüstung, die eine Apotheke für ihre Mitarbeiter bereitstellt Blutabnahme – hauptsächlich Einweghandschuhe, einen speziellen Schutzkittel und Handdesinfektionsmittel. Der Arbeitgeber stellt sie zur Verfügung, bezahlt sie und ist dafür verantwortlich, dass sie auch tatsächlich getragen wird.

Persönliche Schutzausrüstung, meist abgekürzt als PSA, ist die Ausrüstung, die zwischen der Person, die Blut abnimmt, und dem Blut selbst steht. Für eine Apotheke ist die Liste kurz und wenig glamourös. Einweg-Untersuchungshandschuhe in den Größen, die das Team tatsächlich braucht, ein Kittel oder eine Jacke, die speziell für diese Tätigkeit bereitgehalten wird, Handdesinfektionsmittel in Reichweite des Stuhls und ein durchstichsicherer Behälter für die gebrauchte Kanüle. Augenschutz gehört eher in die Risikobewertung als ins Routinetablett, da es bei einer Blutentnahme in der Apotheke selten zu Spritzern kommt.

Die Ausrüstung ist die Pflicht des Arbeitgebers und nicht die des Arbeitnehmers. Das deutsche Arbeitsschutzrecht verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete Schutzausrüstung auszuwählen, sie bereitzustellen und die Kosten dafür zu tragen; diese Kosten dürfen niemals auf die Mitarbeiter abgewälzt werden. Die Biostoffverordnung nähert sich derselben Pflicht von der anderen Seite, da Blut als biologischer Arbeitsstoff gilt und die Apotheke eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung sowie eine daraus resultierende Betriebsanweisung vorlegen muss. Die Bereitstellung der Ausrüstung ist nur die Hälfte der Pflicht. Der Arbeitgeber muss das Team außerdem vor der ersten Blutentnahme und danach in regelmäßigen Abständen unterweisen und anschließend die Verwendung durchsetzen – was in der Praxis bedeutet, zu bemerken, wenn an einem hektischen Nachmittag mal auf Handschuhe verzichtet wird, und das anzusprechen.

Handschuhe sind das, was am häufigsten schiefgeht. Für jeden Kunden wird ein frisches Paar angezogen und wieder ausgezogen, bevor irgendetwas anderes in der Apotheke berührt wird – einschließlich der Kasse, des Telefons und der Schubladengriffe. Handschuhe werden nicht desinfiziert und wiederverwendet, und sie ersetzen nicht die Händedesinfektion, die vor dem Anziehen und erneut nach dem Ausziehen erfolgt. Diese Abfolge ist der Kern der Hygiene bei der Blutentnahme und hält dem Alltag nur stand, wenn die Materialien dort sind, wo die Hand sie erwartet.

Es wird also eher der Arbeitsplatz als der Raum bestückt. Alles, was für eine Blutentnahme benötigt wird, ist bereits bereitgelegt, bevor sich der Kunde hinsetzt – einschließlich der Röhrchen in der Reihenfolge, in der sie befüllt werden, und eines Abwurfbehälters, der nah genug steht, sodass die gebrauchte Kanüle nur eine kurze Strecke zurücklegen muss und niemals wieder aufgesteckt wird. Das Wiederaufstecken ist der klassische Weg zu einer Nadelstichverletzung, und eine Sicherheitskanüle schützt nur dann, wenn der Mechanismus sofort ausgelöst wird. Bei einer venösen Blutentnahme kommt man stärker mit Blut in Kontakt als bei einer kapillaren, daher spielen der Schutzkittel und der Entsorgungsweg hier eine größere Rolle, aber die Handschuhregel selbst ändert sich je nach Methode nicht.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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