Die Vorsteueraufteilung ist die Aufteilung der Vorsteuer, wenn ein Unternehmen sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt. Alles, was für beide Bereiche gekauft wurde, muss irgendwie auf diese aufgeteilt werden.
Die Umsatzsteuer wirkt in zwei Richtungen. Ein Unternehmen berechnet sie auf das, was es verkauft, und macht sie auf das, was es einkauft, wieder geltend – diese zurückerhaltene Steuer ist die Vorsteuer. Dieser Mechanismus funktioniert nur dann reibungslos, wenn alle Geschäftsvorgänge des Unternehmens umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn ein Teil des Umsatzes umsatzsteuerpflichtig ist und ein anderer Teil nicht, kann die Vorsteuer auf alles, was für beide Zwecke genutzt wird, nicht einfach vollständig geltend gemacht werden – und sie kann auch nicht einfach gestrichen werden. Sie muss aufgeteilt werden, und diese Aufteilung ist die Vorsteueraufteilung.
Eine Apotheke befindet sich schon im normalen Geschäftsbetrieb in dieser zwiespältigen Lage, und eine neue Dienstleistung kann diese noch verstärken. Eine als „apothekenübliche Dienstleistung“ angebotene Blutabnahme, ein als „Privatliquidation“ abgerechneter Termin und die Medikamente im Regal lassen sich nicht automatisch unter einem Begriff zusammenfassen. Dazu kommen noch zwei weitere Probleme. Das erste ist, dass die Methode der Aufteilung selbst umstritten ist und keine feststehende Formel darstellt, die nur noch angewendet werden muss – und darüber, welcher Schlüssel angemessen ist, streiten sich Berater, Finanzämter und Gerichte. Das zweite ist eher praktischer Natur. Wenn die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstleistung unklar ist, ist die Vorsteuer auf die für diese Dienstleistung gekaufte Ausrüstung in genau derselben Höhe unklar, denn es handelt sich um dieselbe Frage, nur aus entgegengesetzten Blickwinkeln betrachtet.
Deshalb ist der Zeitpunkt wichtiger als die Zahlen. Eine Zentrifuge, ein Messgerät, die Einrichtung eines Sprechzimmers und die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien werden alle gekauft, bevor überhaupt Umsatz da ist, um eine Behandlung daran zu testen. Bei den anschließenden Verwaltungsaufgaben festigt sich die Situation still und leise – daher ist es vom ersten Tag an wichtig, wie die Rechnungsstellung an Selbstzahler organisiert ist und wie die Einkaufsrechnungen erfasst werden, und nicht erst ab der ersten Prüfung. Dieselben strukturellen Gegebenheiten bestimmen auch die damit verbundene Frage der Gewerbesteuer, weshalb es sinnvoll ist, beide Themen in einem Gespräch anzusprechen.
In einem Glossareintrag gehören weder Prozentsätze noch Legenden hin, und wer dir hierfür eine Faustregel anbietet, beschreibt eher seinen eigenen Kunden als deinen. Wie welcher Umsatz behandelt wird und welche Aufteilungsmethode für ein bestimmtes Haus gilt, hängt vom Leistungsmix und der bestehenden Abrechnung der Apotheke ab und muss mit deinem Steuerberater geklärt werden, bevor die Geräte bestellt werden.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.