Gesundheit
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Was sich durch die ApoVWG im Jahr 2026 bei der Apothekenpauschale ändert

Die Apothekenvergütung steht bei der ApoVWG wieder zur Debatte. In diesem Beitrag wird geklärt, was sich bei der Pauschalvergütung pro Packung tatsächlich geändert hat, warum Apotheken auf Zusatzleistungen setzen und welche Fristen gerade laufen.
Titelbild Blogbeitrag
Geschrieben von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
4. August 2026

Mit dem Apothekenreformgesetz (ApoVWG) ist die Debatte um die Apothekenvergütung im Jahr 2026 wieder aufgeflammt. In diesem Artikel wird aufgezeigt, was sich tatsächlich geändert hat und warum Apotheken zunehmend auf Zusatzleistungen setzen.

Wie hoch ist die Pauschalgebühr in der Apotheke?

Die Pauschalvergütung ist der feste Anteil am Entgelt, den Apotheken pro ausgegebener Rezeptpackung zusätzlich zum prozentualen Großhandels- und Herstelleraufschlag erhalten. Sie ist Teil der gesetzlichen Arzneimittelpreisregelung und bildet neben der Vergütung für die Arzneimittelzubereitung und den Notdienst einen zentralen Baustein der Apothekenvergütung.

Die Pauschalgebühr ist landesweit einheitlich festgelegt und unabhängig vom Preis des jeweiligen Arzneimittels. Sie soll die mit der Abgabe verbundenen pharmazeutischen Leistungen abdecken, egal ob das Produkt teuer oder günstig ist. Daneben gibt es den prozentualen Aufschlag, der sich nach dem Einkaufspreis richtet und bei teureren Produkten stärker ins Gewicht fällt. Was die genaue Höhe der Pauschalgebühr und mögliche Anpassungen im Rahmen der jüngsten Reform angeht, sollten Apotheken die von ihren Berufsverbänden und dem Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Zahlen überprüfen, da sich die Beträge während des Gesetzgebungsverfahrens ändern können und pauschale Angaben schnell veralten.

Was sagt die ApoVWG eigentlich zum Thema Bezahlung?

Das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es enthält Regelungen zu neuen pharmazeutischen Aufgaben, zum Beispiel zur venösen Blutabnahme zugelassene Apotheker nach einer ärztlich geleiteten Ausbildung, und schafft so neben der klassischen Arzneimittelabgabe zusätzliche Tätigkeitsfelder.

Gesetzlich festgelegte Fristen: Ein Musterlehrplan für die Ausbildung zum „ Blutabnahme “ muss spätestens vier Monate nach Inkrafttreten vorliegen und wird von der Bundesapothekerkammer gemeinsam mit der Deutschen Ärztekammer erstellt. Für Standardarbeitsanweisungen (SOP) beträgt die Frist zwei Monate, für Vergütungsverhandlungen vier Monate, wobei nach zwölf Wochen eine Schlichtungsstelle als Ausweichlösung einspringt, falls sich die Verhandlungspartner nicht einigen können. Diese Fristen betreffen vor allem die organisatorischen und vertraglichen Aspekte der neuen Leistungen, nicht die klassische Pauschalvergütung pro Packung. Für verlässliche Angaben zu konkreten Vergütungsbeträgen lohnt es sich, direkt die Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und des ABDA zu verfolgen, da sich der Stand der Verhandlungen ständig ändern kann.

Welche Fristen gelten derzeit für Apotheken?

Seit Inkrafttreten des ApoVWG am 2. Juli 2026 laufen mehrere Fristen parallel: zwei Monate für die Standardarbeitsanweisungen, vier Monate für den Musterlehrplan zur Blutabnahme, vier Monate für die Vergütungsverhandlungen und zwölf Wochen für ein Schlichtungsverfahren, falls keine Einigung erzielt wird.

In der folgenden Übersicht sind die von der ApoVWG festgelegten Fristen und deren jeweilige Dauer aufgeführt.

Die ApoVWG-Fristen auf einen Blick
Frist Dauer
Standardarbeitsanweisungen (SOP) 2 Monate nach Inkrafttreten
Musterlehrplan für Blutabnahme Spätestens 4 Monate nach Inkrafttreten
Gehaltsverhandlungen 4 Monate ab Inkrafttreten
Schlichtungsstelle (falls keine Einigung erzielt wurde) 12 Wochen nach Ablauf der Verhandlungsfrist

Warum brauchen Apotheken zusätzliche Einnahmequellen?

Da die Pauschalgebühr pro Packung unabhängig vom Beratungsaufwand pro Fall gezahlt wird, hängt ein erheblicher Teil der Apothekenumsätze nach wie vor vom reinen Abgabevolumen ab. Neue Dienstleistungen wie pharmazeutische Dienstleistungen oder ein breiteres Angebot vor Ort eröffnen neben dem klassischen Packungsgeschäft zusätzliche, planbare Einnahmequellen.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) umfassen mittlerweile zehn Leistungen: fünf bereits etablierte mit Festpreisen und fünf neue, über die derzeit verhandelt wird. Acht der zehn pDL-Leistungen sind ohne ärztliche Verschreibung erhältlich, was ihre organisatorische Einbindung in den Praxisalltag erleichtert. Für die pDL insgesamt steht ab März 2026 ein Budget von rund 537 Millionen Euro zur Verfügung. Das zeigt, dass der Gesetzgeber bewusst einen Teil der Vergütung von der reinen Abgabe hin zur pharmazeutischen Beratung verlagert.

Inwiefern wirkt sich die Pauschalgebühr auf neue Leistungen wie die Blutabnahme aus?

Die Pauschalvergütung und die Vergütung für neue Leistungen wie die venöse Blutabnahme rechtlich getrennte Bestandteile. Während die Pauschalvergütung die Abgabe von Arzneimitteln abdeckt, sieht das ApoVWG separate Vergütungsverhandlungen für neue pharmazeutische Aufgaben vor, deren Ergebnis erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen feststeht.

Für die venöse Blutabnahme : Sie ist für zugelassene Apotheker nach einer ärztlichen Einweisung erlaubt, und für Apothekenfachangestellte ist dies derzeit nicht vorgesehen. Kapillarmessungen, zum Beispiel mit Systemen wie Tasso+, sind bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich und unterliegen nicht denselben Übergangsfristen wie die venöse Blutentnahme. Jede Apotheke, die in Diagnostik investieren will, sollte die Vergütungsfrage getrennt von der Pauschalgebühren-Debatte betrachten und die Verhandlungsergebnisse der kommenden Monate im Auge behalten. Ein Punkt ist wichtig, wenn man Erwartungen bei Kunden weckt: Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose, sondern ein Baustein, den nur medizinisches Fachpersonal im Gesamtkontext beurteilen kann.

Häufig gestellte Fragen

Wurde die Pauschalgebühr im Jahr 2026 offiziell erhöht?

Was die genaue Höhe der Pauschale pro Packung im Jahr 2026 und eventuelle Anpassungen betrifft, sollten Apotheken die aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums und der ABDA prüfen. Auf dieser Informationsseite wird bewusst kein konkreter Euro-Betrag genannt, da sich die Zahlen im Laufe des laufenden Gesetzgebungs- und Verhandlungsprozesses noch ändern können.

Seit wann gilt die ApoVWG?

Das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht. Seit diesem Datum laufen die im Gesetz genannten Fristen für den Modelllehrplan, die SOP und die Vergütungsverhandlungen.

Was sind pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)?

Pharmazeutische Dienstleistungen sind zusätzliche, separat zu bezahlende Beratungsleistungen der Apotheke, die über die Abgabe von Medikamenten hinausgehen. Insgesamt gibt es zehn pDL: fünf bereits bestehende mit Festpreisen und fünf neue, über die gerade verhandelt wird; acht davon sind ohne ärztliche Verschreibung erhältlich.

Dürfen PTAs Blut abnehmen?

Nach der aktuellen Fassung der ApoVWG Blutabnahme die venöse Blutabnahme zugelassenen Apothekern vorbehalten, die eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben. Für Apothekenfachkräfte ist diese Tätigkeit derzeit nicht vorgesehen. Kapillarmessungen sind davon unabhängig und bereits heute im Rahmen bestehender Angebote möglich.

Warum diversifizieren Apotheken ihre Einnahmequellen?

Da die Pauschalgebühr an die Abgabe von Packungen gekoppelt ist und nicht automatisch mit dem Umfang der Beratung steigt, suchen viele Apotheken nach zusätzlichen, planbaren Einnahmequellen. Pharmazeutische Dienstleistungen und neue Angebote vor Ort wie die Blutabnahme hier als Ergänzung dienen – vorausgesetzt, die Vergütung wird entsprechend ausgehandelt.

Begriffe kurz erklärt

  • Das Fixum ist der feste Anteil am Entgelt, den Apotheken zusätzlich zum prozentualen Aufschlag pro ausgegebener Rezeptpackung erhalten.
  • ApoVWG ist das Apothekenreformgesetz, das seit dem 2. Juli 2026 in Kraft ist und unter anderem neue Aufgaben im Apothekenbereich sowie deren Vergütung regelt.
  • Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind zusätzliche, separat abgerechnete Beratungsleistungen der Apotheke, die über die Abgabe von Medikamenten hinausgehen.
  • Der Modelllehrplan ist ein Ausbildungsrahmen, der gemeinsam von der Bundesapothekerkammer und der Deutschen Ärztekammer erstellt wurde – in diesem Fall für die Venen Blutabnahme durch Apotheker.
  • Ein Schlichtungsgremium ist eine neutrale Instanz, die über Lohnfragen entscheidet, wenn sich die Verhandlungspartner nicht einigen können.

Quellen

Für Apotheken

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Stand: 4. August 2026. Redaktion von Aniva , keine Gewähr. Bitte erkundige dich bei deiner Apothekerkammer und deinem Betriebshaftpflichtversicherer, bevor du loslegst.

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