Die Rohertragsquote ist der Anteil der Bruttomarge am Umsatz. Inhaber orientieren sich stattdessen meist an der damit verbundenen Kennzahl „Bruttomarge pro Kunde“, da sich diese durch Entscheidungen beeinflusst lässt, die die Apotheke tatsächlich selbst steuern kann.
Die Rohertragsquote ist der Rohertrag – also der Umsatz abzüglich der Warenkosten – geteilt durch den Umsatz. Sie beschreibt, welcher Anteil des Geldes, das über den Ladentisch geht, der Apotheke und nicht dem Großhändler gehört. In der Praxis achten die meisten Inhaber eher auf eine zweite Variante desselben Konzepts, nämlich den Rohertrag pro Kunde, da die Quote in Prozent stark von der Zusammensetzung der Verschreibungen beeinflusst wird, während die Zahl pro Kunde direkt widerspiegelt, was bei der einzelnen Kundenbegegnung passiert.
Der Grund, warum sich die beiden unterschiedlich verhalten, liegt in der Zusammensetzung des Sortiments einer Apotheke. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist die Marge weitgehend gesetzlich festgelegt, sodass die Apotheke bei einer günstigen Packung und bei einer teuren Packung in etwa die gleiche Bearbeitungsmarge erzielt. Eine Reihe teurer Abgaben steigert den Umsatz und drückt die Rohertragsquote nach unten, während sich der absolute Rohertrag kaum verändert – genau diese Verzerrung macht die Umsatzrendite schwer interpretierbar. Eine Dienstleistung, deren Preis die Apotheke selbst festlegt, fällt nicht unter diesen Mechanismus. Es gibt keine festgelegte Marge, der Preis wird von der Apotheke im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften festgelegt, und der Rohertrag ist das, was nach Abzug der Verbrauchsmaterialien und des Zeitaufwands übrig bleibt.
Als Anhaltspunkt veröffentlichte „Apotheke Adhoc“ im Januar 2025 ein Interview mit Bodo Schmitz-Urban, in dem er argumentierte, dass der Rohertrag pro Kunde nicht unter 15 Euro fallen sollte. Das ist eher das Ziel eines Beraters als ein offizieller Standard und hängt vom Standort, der Kundenstruktur und den Öffnungszeiten der jeweiligen Apotheke ab. Es ist sinnvoll, dies als Anhaltspunkt zu nutzen, um einen Trend in den eigenen Zahlen zu erkennen, nicht aber als Maßstab, an dem man gemessen wird.
Für sich genommen sagt die Zahl nicht viel aus. Der Rohertrag pro Kunde ist nur im Zusammenhang mit der Kundenfrequenz aussagekräftig, denn dieselbe Marge, verteilt auf weniger Besuche, ist ein anderes Geschäft als dieselbe Marge, verteilt auf mehr Besuche. Man muss sie auch im Verhältnis zu den Kosten betrachten, die aus der Marge bestritten werden müssen – hier kommt die Personalkostenquote ins Spiel, bevor überhaupt etwas zum Betriebsergebnis gelangt. Ein Betriebsvergleich mit Apotheken ähnlicher Größe gibt der Zahl einen Bezugsrahmen. Eine kostenpflichtige Dienstleistung steigert den Rohertrag pro Kunde innerhalb der bereits mit Personal besetzten Stunden – das ist der rechnerische Grund, warum sie für Inhaber interessant ist, auch wenn die Höhe ganz von den eigenen Preisen und der Akzeptanz der Apotheke abhängt.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.