Ein Betriebsvergleich ist eine anonymisierte Gegenüberstellung der Kennzahlen einer Apotheke mit vergleichbaren Betrieben nach Größe und Standort. Er zeigt, wo ein Betrieb in einer Verteilung steht, was nicht dasselbe ist wie die Frage, wo er stehen sollte.
Ein Betriebsvergleich stellt die Zahlen einer Apotheke neben die zusammengefassten und anonymisierten Daten vergleichbarer Apotheken – meist gruppiert nach Umsatzklasse, Standorttyp und danach, ob es sich um eine Einzelapotheke oder eine Filiale handelt. Die Vergleiche werden von Apothekenrechenzentren, auf Apotheken spezialisierten Steuerberatern und Treuhandorganisationen durchgeführt. Treuhand Hannover vergleicht in seinem Betriebsvergleich ab 2026 rund 3.500 Apotheken, was einen ausreichend großen Pool für aussagekräftige Größenklassen darstellt.
Das Prinzip ist einfach: Der Berater nimmt die ohnehin für die BWA erstellten Zahlen, bereinigt die Kostenpositionen, damit vergleichbare Dinge auch vergleichbar gezählt werden, und berichtet, wo die Apotheke bei den einzelnen Punkten in der Verteilung liegt. Das ist vor allem auf der Kostenseite nützlich, weil die Zahlen dort wirklich vergleichbar sind. Eine Miete, eine Personalkostenquote oder Energiekosten pro Quadratmeter, die weit außerhalb des Rahmens liegen, sind einen Blick wert. Oft merkt ein Inhaber erst durch diesen Vergleich, dass sich eine Kostenposition über die Jahre verändert hat.
Irreführend ist der Vergleich bei der Betrachtung des Mittelfelds, denn der Durchschnitt einer schrumpfenden Branche ist kein Ziel. Der am 5. Mai 2026 veröffentlichte ABDA-Apothekenwirtschaftsbericht zählte zum Ende des ersten Quartals 2026 insgesamt 16.541 Apothekenbetriebsstätten – der niedrigste Stand seit 1977. Derselbe Bericht bezifferte die Umsatzrendite der Branche für 2025 auf 4,2 Prozent, nach 4,4 Prozent im Jahr 2024. Eine Apotheke, die in jeder Zeile dem Durchschnitt entspricht, gleicht einer schrumpfenden Population. Der Vergleich zeigt dem Inhaber also nur seine Position im Vergleich zu anderen, sagt aber nichts darüber aus, ob diese Position überlebensfähig ist.
Die zweite Einschränkung besteht darin, dass die Vergleichsgruppe anhand dessen gebildet wird, was messbar ist, und nicht anhand dessen, was tatsächlich vergleichbar ist. So können sich zwei Apotheken derselben Umsatzklasse in Punkten unterscheiden, die das Raster nicht erfasst:
Deshalb lohnt es sich, die Rohertragsquote und die Umsatzrendite zuerst als eigenen Trend und erst an zweiter Stelle als Ranking zu betrachten. Wenn eine Apotheke eine kostenpflichtige Dienstleistung anbietet, bildet diese noch keine Vergleichsgruppe ab – der Vergleich sagt dazu also gar nichts.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.