Leistungen und Bezahlung

Betriebsvergleich

In einem Satz

Ein Betriebsvergleich ist ein anonymisierter Vergleich der Zahlen einer Apotheke mit denen von Apotheken ähnlicher Größe und Lage. Er zeigt, wo ein Unternehmen in einer Verteilung steht – was nicht dasselbe ist wie zu zeigen, wo es stehen sollte.

Bei einem Betriebsvergleich werden die Zahlen einer Apotheke mit den zusammengefassten und anonymisierten Zahlen vergleichbarer Apotheken verglichen, die in der Regel nach Umsatzklassen, Standorttypen und manchmal auch danach gruppiert werden, ob es sich um eine Einzelapotheke oder um eine Apotheke innerhalb einer Kette handelt. Die Vergleiche werden von den Apothekenrechenzentren, von auf Apotheken spezialisierten Steuerberatern und von den Treuhandorganisationen durchgeführt. Treuhand Hannover beispielsweise vergleicht in seinem Betriebsvergleich ab 2026 rund 3.500 Apotheken, was einen ausreichend großen Pool darstellt, damit die Größenklassen aussagekräftig bleiben.

Der Mechanismus ist ganz einfach. Der Berater nimmt die bereits für die BWA erstellten Zahlen, normalisiert die Kostenposten so, dass Vergleichbares auch vergleichbar gezählt wird, und gibt an, wo die Apotheke bei jedem einzelnen Posten in der Verteilung liegt. Das Ergebnis ist auf der Kostenseite am nützlichsten, denn dort sind die Zahlen wirklich vergleichbar. Eine Mietquote, eine Personalkostenquote oder Energiekosten pro Quadratmeter, die weit außerhalb des Bandes liegen, sind einen genaueren Blick wert, und oft ist der Vergleich die einzige Möglichkeit für einen Eigentümer, festzustellen, dass eine Kostenposition aus dem Ruder gelaufen ist.

Irreführend ist die Interpretation des mittleren Wertes. In einer schrumpfenden Branche im Mittelfeld zu liegen, ist kein Ziel. Der am 5. Mai 2026 veröffentlichte ABDA-Apothekenwirtschaftsbericht zählte zum Ende des ersten Quartals 2026 16.541 Apothekenbetriebsstätten – die niedrigste Zahl seit 1977 –, und derselbe ABDA-Bericht bezifferte die Umsatzrendite der Branche im Jahr 2025 auf 4,2 Prozent, nach 4,4 Prozent im Jahr 2024. Eine Apotheke, die in jeder Kategorie dem Durchschnitt entspricht, passt zu einer schrumpfenden Bevölkerung. Der Vergleich zeigt einem Inhaber, wo er im Vergleich zu anderen steht, sagt aber nichts darüber aus, ob diese Position überlebensfähig ist.

Die zweite Einschränkung besteht darin, dass die Vergleichsgruppe eher auf der Grundlage dessen gebildet wird, was messbar ist, als auf der Grundlage dessen, was vergleichbar ist. Zwei Apotheken in derselben Umsatzklasse können sich hinsichtlich der Kundenfrequenz, der Rezeptzusammensetzung, der Lage der Praxis (ob sie sich im Obergeschoss befindet) und der Frage, ob der Inhaber ein marktübliches Gehalt bezieht, unterscheiden. Deshalb lohnt es sich, die Rohertragsquote und die Umsatzrendite zunächst als eigenen Trend und erst in zweiter Linie als Rangliste zu verfolgen. Wenn eine Apotheke eine kostenpflichtige Dienstleistung einführt, gibt es noch keine Vergleichsgruppe, die diese anbietet – daher sagt der Vergleich dazu nichts aus.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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