Leistungen und Bezahlung

Betriebsergebnis

In einem Satz

Das Betriebsergebnis ist das Betriebsergebnis vor Steuern, also das, was vom Umsatz übrig bleibt, nachdem Waren, Personalkosten und alle anderen Betriebskosten abgezogen wurden. Es ist weder der Umsatz noch das Einkommen des Inhabers, da davon noch Steuern und Entnahmen abgezogen werden.

Das Betriebsergebnis ist das Betriebsergebnis vor Steuern. Es ist der Betrag, der vom Umsatz übrig bleibt, nachdem die Wareneinkaufskosten, die Personalkosten und alle anderen Betriebskosten abgezogen wurden. Der übliche Weg dorthin führt vom Umsatz zum Rohertrag – also dem Umsatz abzüglich der Wareneinkaufskosten – und von dort weiter zum Ergebnis nach Abzug der Kosten für Personal, Räumlichkeiten, Ausrüstung und Verwaltung.

Zwei Unterscheidungen sorgen für die meiste Verwirrung. Das Betriebsergebnis ist nicht der Umsatz, denn in einer Apotheke besteht der größte Teil des Umsatzes aus den Anschaffungskosten der abgegebenen Medikamente – ein hoher Umsatz sagt also kaum etwas darüber aus, was das Unternehmen tatsächlich verdient. Es ist auch nicht das Einkommen des Inhabers, da noch keine Einkommensteuer abgezogen wurde und die eigene Arbeitsleistung des Inhabers in der Buchhaltung überhaupt nicht als Kostenfaktor erscheint. Deshalb wird ein „kalkulatorischer Unternehmerlohn“ hinzugerechnet, wenn man eine Apotheke mit einer anderen oder mit einer angestellten Alternative vergleicht.

Die Streuung innerhalb der Branche ist groß. Der am 5. Mai 2026 veröffentlichte ABDA-Apothekenwirtschaftsbericht bezifferte die Umsatzrendite deutscher Apotheken im Jahr 2025 auf 4,2 Prozent – ein Rückgang gegenüber 4,4 Prozent im Jahr 2024 – und berichtete für dasselbe Jahr, dass 33 Prozent der Apotheken ein Betriebsergebnis vor Steuern unter 100.000 Euro verzeichneten, während 7 Prozent einen Verlust machten.

Eine neue Dienstleistung wird letztendlich eher anhand dieser Zahl beurteilt als anhand der damit verbundenen Gebühr. Die Gebühr ist der Bruttoumsatz, und die Verbrauchsmaterialien, die Laborgebühren und die Arbeitszeit werden davon abgezogen, bevor das Ergebnis steht. Eine Dienstleistung kann den Umsatz steigern, Personal binden und trotzdem das Betriebsergebnis auf dem gleichen Niveau belassen – was nur dann ein legitimes Ergebnis ist, wenn dadurch etwas anderes gewonnen wurde, wie zum Beispiel Kunden, die sonst woanders hingegangen wären. Ob das tatsächlich der Fall war, lässt sich nur erkennen, wenn die Einnahmen und die Kosten von Anfang an in der betriebswirtschaftlichen Auswertung separat verbucht wurden.

Wie das Ergebnis dann besteuert wird und welche Posten in welchem Jahr verbucht werden, hängt von der Rechtsform und den individuellen Umständen der Apotheke ab und sollte vor der ersten Rechnung mit dem Steuerberater geklärt werden.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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