PTA ist die Abkürzung für „pharmazeutisch-technische Assistentin“, also eine qualifizierte Apothekenfachkraft. Eine PTA darf keine venöse Blutentnahme durchführen, und die Punktion darf nicht an eine PTA delegiert werden, obwohl eine PTA Impfungen verabreichen darf.
PTA steht für „pharmazeutisch-technische Assistentin“ – das qualifizierte Fachpersonal, das einen Großteil der täglichen Arbeit in einer deutschen Apotheke erledigt.
Bei der Berichterstattung über die Apothekenreform werden zwei Regeln zum PTA ständig verwechselt, und wenn man sie verwechselt, kann das echte Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Ein Elternbeirat darf Impfungen verabreichen. Dafür gibt es eine eigene Rechtsgrundlage in § 20c des Infektionsschutzgesetzes, und das ApoVWG hat die Impfungen in Apotheken auf alle nicht-lebenden Impfstoffe ausgeweitet.
Ein PTA darf keine venöse Blutentnahme durchführen. § 11c des Apothekengesetzes behält dies einem approbierten Apotheker vor, der eine ärztliche Schulung absolviert hat. Die Punktion darf auch nicht an einen PTA delegiert werden. Der einzige zulässige Beauftragte ist ein Pharmazeut im Praktikum unter Aufsicht.
Der Grund für den Unterschied zwischen den beiden liegt darin, dass Impfungen und die Entnahme von venösem Blut getrennt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten geregelt wurden – nicht darin, dass das eine als schwieriger gilt als das andere. Die Reform sieht keine Zusammenlegung der beiden vor.
Was ein PTA bei einer „ Blutabnahme “ tun kann, ist, dabei zu unterstützen. Die Vorbereitung des Raums und der Materialien, die Erledigung der Dokumentation sowie die Betreuung der Probenentnahme und des Versands gehören zu seinen Aufgaben. Aufklärung, Anamnese und Einwilligung gehören jedoch nicht dazu, denn diese Aufgaben liegen beim Apotheker, der die Blutentnahme durchführt.
Für eine Apotheke, die ein Diagnostikangebot plant, ist das in erster Linie eine Frage der Personalausstattung und erst in zweiter Linie eine rechtliche Frage. Der Service hängt davon ab, wie viele ausgebildete Apotheker vor Ort sind, und nicht von der Größe des Teams.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.