PTA steht für pharmazeutisch-technische Assistentin, eine qualifizierte Fachkraft in der Apotheke. Eine PTA darf keine venöse Blutabnahme durchführen und die Punktion darf nicht an eine PTA delegiert werden, obwohl diese Impfungen verabreichen darf.
PTA steht für pharmazeutisch-technische Assistentin, das qualifizierte Fachpersonal, das in deutschen Apotheken einen Grossteil der täglichen Arbeit erledigt.
Zwei Regeln zu einer PTA werden in der Berichterstattung über die Apothekenreform ständig verwechselt, und wenn man sie verwechselt, entsteht echte Haftung:
Die Punktion darf ebenfalls nicht an eine PTA delegiert werden, und der einzige zulässige Delegierte ist ein Pharmazeut im Praktikum unter Aufsicht.
Die beiden Regeln unterscheiden sich, weil Impfen und venöse Blutabnahme getrennt und zu unterschiedlichen Zeiten geregelt wurden, nicht weil das eine als schwieriger gilt als das andere. Nichts in der Reform führt sie zusammen.
Was eine PTA rund um eine Blutabnahme tun darf, ist unterstützend tätig zu sein:
Aufklärung, Anamnese und Einwilligung verbleiben bei dem Apotheker, der die Blutabnahme durchführt. Für eine Apotheke, die ein Diagnostikangebot plant, ist dies eher eine Personalfrage als eine rechtliche, da der Service durch die Anzahl der an diesem Tag anwesenden geschulten Apotheker und nicht durch die Teamgröße begrenzt wird.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.