Ein Pharmazeut im Praktikum, meist PhiP abgekürzt, ist ein Pharmazieabsolvent im praktischen Jahr vor der Approbation. Ein PhiP ist die einzige Person, an die das Stechen einer venösen Blutentnahme delegiert werden darf.
Ein Pharmazeut im Praktikum, fast immer zu PhiP abgekürzt, hat den universitären Teil des Pharmaziestudiums abgeschlossen und absolviert das praktische Jahr, das der Approbation vorausgeht.
Im Rahmen des ApoVWG hat der PhiP eine ganz bestimmte Position. Laut § 11c Apothekengesetz gehört die venöse Blutentnahme zu einem approbierten Apotheker, der eine ärztliche Schulung absolviert hat. Ein Teil davon kann weitergegeben werden, nämlich das Stechen selbst, an einen PhiP unter Aufsicht, der eine eigene ärztliche Schulung absolviert hat.
Alles rund um den Stich bleibt beim Apotheker, denn Aufklärung, Anamnese und Einwilligung dürfen niemals an einen PhiP oder sonst jemanden delegiert werden.
Der Unterschied zu einer PTA ist der wichtigste Punkt:
Für die Dienstplangestaltung hat das praktische Folgen. Eine Apotheke mit einem geschulten Apotheker und einem geschulten PhiP kann an einem Aktionstag zwei Stühle betreiben, weil der Apotheker die Beratungen macht, während der PhiP die Proben abnimmt. Eine Apotheke mit einem geschulten Apotheker und drei PTA kann keine zwei Stühle betreiben.
Der PhiP-Weg wirkt auch langfristig nach, da Mitarbeiter im praktischen Jahr, die die Blutabnahme lernen, bereits qualifiziert für den Service in die Approbation starten.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.