Die Kapitaldienstfähigkeit ist die Frage, ob ein Unternehmen genug Überschuss erwirtschaftet, um Zinsen und die vereinbarte Kredittilgung fristgerecht zu bezahlen. Eine Bank prüft das vor der Kreditvergabe, da der Kredit aus diesem Überschuss zurückgezahlt wird.
Die Kapitaldienstfähigkeit ist die Frage, ob ein Betrieb genug Überschuss erwirtschaftet, um seinen Kapitaldienst zu leisten, also Zinsen und die vereinbarte Tilgung fristgerecht zu zahlen. Eine Bank prüft das vor der Vergabe, weil der Kredit aus dem erwirtschafteten Überschuss des Betriebes zurückgezahlt wird und aus sonst nichts. Sicherheiten dienen der Bank als Rückhalt, wenn dieser Überschuss ausbleibt, und sind nicht der primäre Grund für die Kreditvergabe.
Der Überschuss, auf den es ankommt, ist kleiner als das Betriebsergebnis, da die Bank in fester Reihenfolge rechnet:
Wer das Ergebnis vor Privatentnahmen nennt, beantwortet eine andere Frage, als die Bank gestellt hat.
Da die Prüfung mit Zahlungen statt mit Buchungen arbeitet, ist sie eng mit der Liquiditätsplanung verknüpft – denn ein Überschuss, der zwar im ganzen Jahr, aber nicht in den Monaten der Kreditraten da ist, bleibt ein Problem.
Auch die Kreditlaufzeit verändert das Ergebnis, weil eine längere Rückzahlung die Rate senkt und die Prüfung erleichtert, allerdings zahlt man dadurch länger Zinsen. Die Amortisationsdauer der Investition ist das Argument auf der anderen Seite.
Ein neuer Umsatz bringt dem Antrag nur dann etwas, wenn die Bank die Annahme dazu glaubt, denn geplanter Umsatz zählt weniger als echter Umsatz in den Büchern. Wer eine Investition nur mit einer Dienstleistung begründet, die noch gar nicht läuft, hat schlechtere Karten.
Wer seine Annahmen offen darlegt, inklusive der Termine sowie der abgezogenen Kosten für Verbrauchsmaterial, Labor und Arbeitszeit, überzeugt mehr als mit einer runden Jahressumme.
Die Eigenkapitalquote wird ergänzend dazu herangezogen, weil das Eigenkapital zeigt, was aufgebaut wurde, während diese Prüfung zeigt, wie viel Schuldendienst der Betrieb aktuell tragen kann.
Banken berechnen das unterschiedlich und es gibt keine feste Methode, daher sollten Kennzahlen und Definitionen vor dem Antrag mit der Bank und dem Steuerberater abgestimmt werden.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.