Der Businessplan ist das schriftliche Dokument, das eine Apotheke bei Gründung, Kauf oder Erweiterung erstellt. Er legt das Konzept, den Markt, das Team und die Zahlen dar und existiert vor allem, damit ein Kapitalgeber den Plan beurteilen kann.
Der Businessplan ist das Dokument, das eine Apotheke bei einer Gründung, Übernahme oder Erweiterung verfasst. Er besteht aus einem Textteil und einem Zahlenteil. Der Textteil beschreibt das Konzept, den Standort mit Einzugsgebiet, das Leistungsangebot, den Wettbewerb sowie die Personalstruktur und Qualifikationen, auf denen der Plan aufbaut. Der Zahlenteil umfasst den Investitions- und Finanzierungsbedarf, die Umsatz- und Kostenprognose sowie die monatliche Entwicklung des Bankkontos.
Die Leser des Plans sind überschaubar und genau definiert:
Ein neuer Leistungsbereich gehört als eigenes kurzes Kapitel mit eigenen Zahlen in den Plan, und das ist keine reine Formsache. Fast alles andere im Dokument ist eine Fortführung des Bisherigen, sodass eine Bank ein Abgabegeschäft mit Zahlen abgleichen kann, die sie von anderen Apotheken bereits kennt. Die Dienstleistung ist der Teil, den eine Bank so nicht prüfen kann, weshalb sie genau dieses Kapitel intensiv liest.
Wenn man der Dienstleistung eine eigene Investitionssumme, einen eigenen Posten in der Rentabilitätsvorschau und einen eigenen Break-even-Punkt gibt, wird sie diskussionsfähig. Versteckt man sie dagegen im allgemeinen Umsatz, wirkt die Prognose künstlich geschönt, ohne dass der Grund dafür klar wird.
Für das Gespräch mit der Bank sind vor allem zwei Anhänge wichtig:
Ein Plan, der ehrlich ein schwächeres erstes Jahr zeigt, überzeugt mehr als einer, in dem jede Linie stetig nach oben geht, denn die ehrliche Version lässt sich im Gespräch verteidigen.
Wie Investitionen und laufende Kosten steuerlich und in welchem Jahr geltend gemacht werden, hängt von der Rechtsform und der Situation der Apotheke ab. Das sollte vor der Fertigstellung mit dem Steuerberater besprochen werden.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.