Leistungen und Bezahlung

Geschäftsplan

In einem Satz

Ein Businessplan ist das schriftliche Dokument, das eine Apotheke bei ihrer Gründung, beim Kauf oder bei einer Erweiterung erstellt. Darin werden das Konzept, der Markt, die Mitarbeiter und die Zahlen dargelegt, und er dient in erster Linie dazu, dass ein Kreditgeber den Plan beurteilen kann.

Ein Businessplan ist das Dokument, das eine Apotheke bei der Gründung, Übernahme oder Erweiterung erstellt. Er besteht aus einem textlichen Teil und einem zahlenmäßigen Teil. Der textliche Teil beschreibt das Konzept, den Standort und dessen Einzugsgebiet, das Leistungsangebot, den Wettbewerb sowie die Personalausstattung und die Qualifikationen, auf die sich der Plan stützt. Der zahlenmäßige Teil enthält die Investitions- und Finanzierungsbedürfnisse, die Umsatz- und Kostenprognose sowie eine monatliche Übersicht über das Bankkonto.

Die Leser sind wenige und haben ganz bestimmte Aufgaben. Eine Bank liest den Plan, um zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie einen Kredit vergibt. Ein Steuerberater liest ihn, um zu prüfen, ob die Annahmen hinter den Zahlen stichhaltig sind. Die Kammer und die Aufsichtsbehörde interessieren sich eher für die Räumlichkeiten und das Personal als für die Rentabilität. Der Eigentümer ist der einzige Leser, der das Dokument auch nach Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags noch nutzt – und das auch nur, wenn es so verfasst wurde, dass es später mit den tatsächlichen Entwicklungen verglichen werden kann.

Ein neuer Geschäftsbereich gehört als eigenständiges kurzes Kapitel mit eigenen Zahlen in den Plan. Das ist keine Formalität. Fast alles andere in dem Dokument ist eine Fortsetzung der Vergangenheit, und eine Bank kann ein Apothekenunternehmen anhand von Zahlen, die sie bereits von anderen Apotheken kennt, auf Plausibilität prüfen. Die Dienstleistung ist der Teil, den sie nicht auf diese Weise überprüfen kann – daher ist es der Teil, den sie genau unter die Lupe nimmt. Indem man ihr eine eigene Investitionssumme, eine eigene Zeile in der Rentabilitätsvorschau und einen eigenen Break-even-Punkt zuweist, lässt sich darüber diskutieren; wird sie hingegen in die allgemeine Umsatzzeile integriert, lässt das die gesamte Prognose optimistisch erscheinen, ohne dass klar wird, warum.

Zwei Anhänge spielen in der Diskussion die Hauptrolle. Die Liquiditätsplanung zeigt, ob das Konto in den Monaten, in denen die Investition bezahlt wird und die Einnahmen noch nicht eingegangen sind, solvent bleibt. Die Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit zeigt, ob der Überschuss nach Abzug der Steuern und der Lebenshaltungskosten des Eigentümers noch ausreicht, um Zinsen und Tilgung zu decken. Ein Plan, der ehrlich ein schwaches erstes Jahr einräumt, kommt besser an als einer, in dem jede Zeile gleichmäßig nach oben geht, denn die ehrliche Version lässt sich im Meeting besser verteidigen.

Wie und in welchem Jahr die Investition und die Betriebskosten steuerlich berücksichtigt werden, hängt von der Rechtsform und der individuellen Situation der Apotheke ab und sollte vor der endgültigen Festlegung des Plans mit dem Steuerberater besprochen werden.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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