
Das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft und wird kontrovers diskutiert. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Kritikpunkte an den neuen Möglichkeiten für Apotheken nüchtern dar, ohne eine Seite zu bevorzugen.
Die Kritik am ApoVWG richtet sich vor allem gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch neue Standardarbeitsanweisungen, offene Haftungsfragen rund um die venöse Blutabnahme sowie die Sorge, dass in vielen Apotheken Personal und Platz für neue Aufgaben knapp sind. Befürworter sehen dagegen neue Einnahmequellen und ein schärferes Versorgungsprofil.
Die Debatte verläuft nicht entlang einer einzigen Frontenziehung. Selbst Apotheken, die neue Dienstleistungen grundsätzlich begrüßen, äußern Vorbehalte hinsichtlich der Umsetzungsfristen oder der Frage, wer im Team die zusätzliche Verantwortung trägt. In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen Argumente aufgeführt, jeweils auf der Grundlage dessen, was das Gesetz tatsächlich vorschreibt.
Die am häufigsten genannten Kritikpunkte sind der organisatorische Aufwand durch neue Standardarbeitsanweisungen, ungeklärte Details zur Haftung bei der venösen Blutabnahme, der Personalbedarf für Schulungen und die Sorge, dass kleinere Apotheken es schwerer haben werden, mitzuhalten als große Apothekenketten.
Die folgende Übersicht fasst die am häufigsten vorgebrachten Kritikpunkte zusammen, damit man sie gegen die tatsächlichen Chancen der Reform abwägen kann.
| Kritik | Beschreibung |
|---|---|
| Bürokratie | Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten müssen neue Standardarbeitsanweisungen (SOP) erstellt werden. |
| Haftung | Was die venöse Blutabnahme betrifft, müssen in der täglichen Praxis noch Haftungsfragen geklärt werden, zum Beispiel mit dem Betriebshaftpflichtversicherer. |
| Personalbedarf | Nur zugelassene Apotheker dürfen nach einer entsprechenden Schulung venöses Blut entnehmen; für Apothekenfachkräfte (PTA) ist dies nicht vorgesehen. |
| Ungleiche Ausgangsbedingungen | Größere Apotheken oder Apothekenketten können ihre Räumlichkeiten und ihr Personal oft leichter umorganisieren als kleine Einzelapotheken. |
| Open Pay | Über die Preise für die fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen wird noch verhandelt, daher gibt es bisher noch keinen verlässlichen Umsatzrahmen. |
Die Reform erweitert das Leistungsangebot der Apotheken um die venöse Blutabnahme entsprechender Schulung sowie um fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen. Das kann Apotheken als leicht zugängliche Gesundheitsorte stärken, zusätzliche Anlässe für Beratungsgespräche schaffen und die Bindung zu Stammkunden vertiefen.
Kapillarmessungen, zum Beispiel mit Systemen wie Tasso+, sind bereits heute im Rahmen bestehender Angebote möglich und erfordern keine Schulung für die venöse Blutentnahme. Apotheken können damit schon vor Fertigstellung des Modelllehrplans erste Erfahrungen mit Blutuntersuchungen als Beratungsgrundlage sammeln – unabhängig von einem späteren Übergang zur venösen Blutentnahme.
Der Verwaltungsaufwand entsteht kurzfristig durch Fristen für Standardarbeitsanweisungen, Schulungen und Vergütungsverhandlungen. Neue Einnahmen aus der venösen Blutabnahme aus pharmazeutischen Dienstleistungen hängen hingegen davon ab, was die jeweilige Apotheke anbietet, und lassen sich erst nach Abschluss der Vergütungsverhandlungen zuverlässig beziffern.
Der pDL-Vergütungspool belief sich im März 2026 auf rund 537 Millionen Euro für insgesamt zehn Leistungen, von denen fünf bereits festpreisgebunden sind und fünf noch verhandelt werden. Wie sich das für eine einzelne Apotheke auswirkt, hängt davon ab, welche Leistungen sie anbietet und wie viele Patienten sie erreicht. Eine pauschale Aussage zur Rentabilität lässt sich erst dann ernsthaft treffen, wenn die Vergütung für die neuen Leistungen feststeht.
Apotheken können sich organisatorisch vorbereiten, ohne auf jede noch offene Frage zu warten. Es ist sinnvoll, frühzeitig eine Bestandsaufnahme eurer Räumlichkeiten und eures Teams vorzunehmen, die Fristen im Auge zu behalten und Fragen zur Haftung und zum Datenschutz mit rechtlicher Beratung zu klären.
Ein Teil der Kritik betrifft konkrete Fristen und offene Punkte, die im Gesetz verankert sind, zum Beispiel die noch ausstehende Vergütung für neue Leistungen. Andere Bedenken, wie zum Beispiel die praktische Umsetzbarkeit in kleinen Apotheken, lassen sich erst dann abschließend beurteilen, wenn der Musterlehrplan veröffentlicht ist und erste Erfahrungen aus der Praxis vorliegen.
Für eine nüchterne Einschätzung lohnt es sich, Primärquellen wie das Bundesgesundheitsministerium und die ABDA heranzuziehen, anstatt sich allein auf die allgemeine Stimmung zu verlassen. Aniva kein Impfdienstleister und bietet keine Rechtsberatung an. Wir stellen die diagnostische Infrastruktur bereit, mit der Apotheken Blutuntersuchungen als Teil ihres Angebots durchführen können – von der Probenlogistik bis hin zu einem verständlichen Ergebnisbericht.
Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Einzelheiten zur Umsetzung, zum Beispiel die Vergütung für die fünf neuen pharmazeutischen Leistungen, werden erst in den kommenden Monaten ausgehandelt. Das Gesetz selbst steht fest, die konkrete Ausgestaltung folgt Schritt für Schritt gemäß den festgelegten Fristen.
Nein. Die ApoVWG eröffnet zwar die rechtliche Möglichkeit für die venöse Blutabnahme dem Training und für neue pharmazeutische Dienstleistungen, verpflichtet aber keine einzelne Apotheke dazu, diese Möglichkeit zu nutzen. Ob und in welchem Umfang eine Apotheke das Angebot nutzt, bleibt eine unternehmerische Entscheidung vor Ort.
Haftungsfragen rund um die venöse Blutabnahme müssen in der täglichen Praxis Blutabnahme im Detail geklärt werden, unter anderem über die Betriebshaftpflichtversicherung der Apotheke. Grundvoraussetzung ist die ärztlich geleitete Schulung gemäß dem Modelllehrplan, die spätestens bis zum 2. November 2026 absolviert sein muss. Apotheken sollten konkrete Haftungsfragen im Vorfeld mit einem Rechtsbeistand klären.
Das ist einer der genannten Kritikpunkte, lässt sich aber nicht pauschal beziffern. Größere Ketten können ihre Räumlichkeiten und ihr Personal oft flexibler anpassen, während kleinere Apotheken häufig durch persönliche Kundenbindung punkten. Wie sich das im Alltag auswirkt, wird sich erst bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften zeigen.
Nein. Ein Bluttest in der Apotheke liefert Messwerte, keine Diagnose. Referenzbereiche dienen als orientierende Richtwerte und hängen vom jeweiligen Labor ab. Ein einzelner Wert muss immer im medizinischen Kontext betrachtet werden; die Apotheke informiert dich und überweist dich weiter, wenn die Ergebnisse auffällig sind.
Aniva bietet die komplette Infrastruktur für die Blutdiagnostik in der Apotheke vor Ort, einschließlich Labor, Befund, App-Bericht und Logistik. Mehr dazu erfährst du unter Aniva für Apotheken und im ApoVWG-Leitfaden.
Stand: 4. August 2026. Redaktion von Aniva , keine Gewähr. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte erkundige dich bei deiner Apothekerkammer und deinem Betriebshaftpflichtversicherer, bevor du loslegst.
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