Das Mustercurriculum ist der Leitfaden für die ärztliche Schulung, die Apotheker auf die Durchführung einer Blutabnahme vorbereitet. Es wird bis zum 2. November 2026 erwartet, ist jedoch keine Bedingung, um den Service anzubieten.
Das Mustercurriculum ist der Leitfaden für die ärztliche Schulung. Die Bundesapothekerkammer erstellt es gemeinsam mit der Bundesärztekammer, und die ApoVWG legt den 2. November 2026 als Termin fest, bis zu dem es vorliegen soll.
Sein Zweck ist es, die Schulungen vergleichbar zu machen. Ohne ein Mustercurriculum entscheidet jeder Anbieter selbst, was ein Apotheker vor einer Blutabnahme lernen muss. Das macht es für Behörden oder Versicherer schwer zu prüfen, ob ein Kurs ausreicht.
Am häufigsten wird falsch verstanden, was dieses Datum bedeutet, denn das Mustercurriculum ist keine Voraussetzung. Eine Apotheke, die heute einen Arzt findet, der ihre Apotheker schult, kann heute starten, sofern die übrigen Bedingungen des § 11c Apothekengesetzes erfüllt sind. Die Frist bindet die Ersteller des Curriculums, nicht die wartenden Apotheken.
Dieser Unterschied ist wirtschaftlich wichtig, denn wer das Datum als Starttermin versteht, verschiebt einen Service, der seit dem 2. Juli 2026 erlaubt ist, unnötig ins Jahr 2027.
Was eine Apotheke vor ihrer ersten Blutabnahme braucht, hängt nicht von der Veröffentlichung des Mustercurriculums ab:
Nach der Veröffentlichung sollte die bisherige Schulung abgeglichen und eventuelle Lücken durch eine Ergänzungsschulung geschlossen werden, statt den ganzen Kurs zu wiederholen.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.