STIKO steht für Ständige Impfkommission, das Gremium, das die offiziellen Impfempfehlungen in Deutschland herausgibt. Auf diese Empfehlungen beruft sich das Apothekenpersonal, wenn am Schalter die Frage nach einer Impfung aufkommt.
STIKO steht für „Ständige Impfkommission“, ein unabhängiges Expertengremium, das dem Robert-Koch-Institut angegliedert ist. Es gibt die offiziellen Impfempfehlungen für Deutschland heraus, in denen festgelegt ist, welche Impfungen für welche Altersgruppen und in welchen Situationen empfohlen werden, und veröffentlicht regelmäßig Aktualisierungen dazu.
Jedes Missverständnis dreht sich darum, was die Empfehlungen eigentlich sind. Es handelt sich um Ratschläge, die von einem Expertengremium ausgearbeitet wurden, die zwar echtes Gewicht haben, aber für den Einzelnen nicht bindend sind. Sie beschreiben, was empfohlen wird, nicht, was eine Apotheke tun darf. Die Frage, wer eine Impfung verabreichen darf und nach welcher ärztlichen Ausbildung, wird also durch ganz andere Regeln geregelt. Außerdem sagen sie nichts über Geld aus – das wird dort geregelt, wo das Impfhonorar festgelegt wird.
Eine Apotheke zitiert sie wörtlich, anstatt sie mit eigenen Worten wiederzugeben – und das aus einem ganz einfachen Grund. Eine wörtlich zitierte Empfehlung gibt dem gesamten Team eine einheitliche Antwort, die am Montag genauso lautet wie am Freitag – egal, wer gerade am Schalter steht. Eine eigene Formulierung führt dazu, dass jedes Teammitglied eine etwas andere Antwort gibt, und genau diesen Unterschied bemerken die Kunden und geben ihn weiter. Durch das Zitieren bleibt außerdem sichergestellt, dass alle Formulierungen, die auf einem Schaufenster oder in einer Broschüre erscheinen, im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes bleiben, da eine genau wiedergegebene Empfehlung kein Versprechen ist.
Die Empfehlungen ändern sich, und genau darin liegt die praktische Falle. Ein veralteter Ausdruck im Hinterzimmer ist schlimmer als gar kein Ausdruck, denn er wird mit voller Überzeugung zitiert. Achte auf das Veröffentlichungsdatum der Version, nach der das Team arbeitet, nimm die Überprüfung auf eine neuere Version in denselben Überprüfungszyklus wie jede andere Standardarbeitsanweisung auf und behandle die aktuelle Version als die einzig gültige.
Das Gespräch selbst ist meist kurz. Die Aufzeichnung dessen, was jemand bereits eingenommen hat, ist eine Sache, die aktuelle Empfehlung eine andere, und die Diskrepanz zwischen beiden ist das, worüber der Kunde sich beraten lassen möchte. Die Quelle zu nennen, das Datum anzugeben und alles, was darüber hinausgeht, an einen Arzt weiterzuleiten, sorgt dafür, dass die Antwort sinnvoll bleibt und im Rahmen der Zuständigkeit der Apotheke bleibt.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.