
In der öffentlichen Diskussion werden Impfen und Blutdiagnostik oft in einen Topf geworfen. Für die Apotheke sind es zwei getrennte Leistungen mit jeweils eigener Schulung, Rechtsgrundlage und Routine. Dieser Beitrag sortiert beide Themen verständlich ein.
Ja. Im Rahmen der geltenden Regeln können entsprechend geschulte Apotheker bestimmte Impfungen anbieten. Das Impfen ist eine eigene, klar abgegrenzte Fähigkeit. Es ist rechtlich und fachlich unabhängig von der venösen Blutabnahme, die durch das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) neu geregelt wurde.
Wer impft, braucht die dafür vorgesehene Schulung und muss die jeweiligen fachlichen und organisatorischen Bedingungen erfüllen. Welche Impfungen in deiner Apotheke möglich sind, hängt von den geltenden Regeln und deiner Apothekerkammer ab. Prüfe den aktuellen Stand mit deiner Kammer, bevor du ein Angebot aufbaust.
Nein. Es sind zwei verschiedene Leistungen mit jeweils eigener Schulung. Das Impfen erfordert eine impfspezifische Schulung. Die venöse Blutabnahme ist über die ApoVWG geregelt und erfordert eine eigene ärztlich geleitete Schulung. Wer das eine darf, darf nicht automatisch auch das andere.
Die ApoVWG ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie erlaubt approbierten Apothekern die Entnahme von venösem Blut nach ärztlich geleiteter Schulung. Dafür erarbeiten die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer ein Mustercurriculum, das spätestens bis zum 2. November 2026 vorliegen soll. Das Impfen ist davon nicht betroffen und bleibt eine eigenständige Qualifikation.
Beide Leistungen nutzen eine Nadel an der Haut, verfolgen aber unterschiedliche Ziele und basieren auf verschiedenen Schulungen. Das Impfen bringt einen Impfstoff in den Körper. Die Blutabnahme entnimmt eine Probe für die Labordiagnostik. Schulung, Rechtsgrundlage und Ablauf sind jeweils eigenständig.
| Funktion | Impfung | Blutabnahme |
|---|---|---|
| Zweck | Verabreichung eines Impfstoffs (Vorsorge) | Entnahme einer Blutprobe für die Labordiagnostik |
| Schulung | Eigene impfspezifische Schulung | Ärztlich geleitete Schulung nach Mustercurriculum (ApoVWG) |
| Wer darf das tun | Entsprechend geschulte Apotheker | Approbierte Apotheker nach Schulung; PTAs nach aktuellem Stand nicht vorgesehen |
| Ergebnis | Schutz, dokumentiert im Impfausweis | Ein Laborbericht als Grundlage für die ärztliche Beurteilung |
Die Übersicht oben fasst das Wichtigste zusammen. Sie ersetzt keine verbindlichen Vorgaben deiner Landesapothekerkammer, hilft dir aber dabei, die beiden Themen im Team klar auseinanderzuhalten.
Nein, die beiden Qualifikationen sind nicht übertragbar. Eine Impfschulung berechtigt nicht zur venösen Blutabnahme, und die Schulung zur Blutabnahme berechtigt nicht zum Impfen. Wer beides anbieten möchte, muss jede Fähigkeit einzeln erwerben und nachweisen.
Auch bei der venösen Blutabnahme spielt die Berufsgruppe eine Rolle. Derzeit ist die venöse Blutabnahme nach der ärztlich geleiteten Ausbildung zugelassenen Apothekern vorbehalten. Für Apothekenassistenten ist sie bislang nicht vorgesehen. Kapillarmessungen, zum Beispiel mit etablierten Systemen wie Tasso+, sind hingegen bereits heute im Rahmen bestehender Angebote möglich und erfordern keine venöse Ausbildung.
Aniva ist eine Diagnostik-Infrastruktur, die Apotheken bei Bluttests unterstützt. Aniva ist ausdrücklich kein Impfanbieter. Das Impfen ist eine eigene Leistung und liegt außerhalb dessen, was eine Diagnostik-Infrastruktur abdeckt. Du solltest die beiden Themen im Angebot deiner Apotheke klar voneinander trennen.
Für die Blutdiagnostik gilt: Ein einzelner Blutwert ist noch keine Diagnose. Er gehört in ärztliche Hände und dient als Grundlage für eine ärztliche Beurteilung. Apotheken können solche Messungen anbieten und die Ergebnisse verständlich erklären. Die Diagnose und die Entscheidung über die Behandlung bleiben jedoch Aufgabe des Arztes. Wie der gesamte Ablauf aussieht, erfährst du auf unserer Diagnostik-Seite.
Halte Impfen und Blutabnahme erst mal sauber auseinander. Prüfe dann, welche Berufsgruppe welche Leistung erbringen darf, und plane die Schulung frühzeitig. Organisatorische Vorbereitungen wie Räume, Hygiene und Abläufe lassen sich jetzt schon angehen, ganz unabhängig vom finalen Modulcurriculum.
Nein. Aniva ist eine Diagnoseinfrastruktur für Bluttests in Apotheken und ausdrücklich kein Impfanbieter. Impfen ist eine ganz eigene, separate Fähigkeit. Wenn deine Apotheke sowohl Impfungen als auch Blutdiagnostik anbieten möchte, sind das zwei unabhängige Angebote mit jeweils eigenen Anforderungen.
Für die venöse Blutabnahme sind nach aktuellem Stand der ApoVWG keine PTAs vorgesehen; sie bleibt approbierten Apothekern nach ärztlich geleiteter Schulung vorbehalten. Das Impfen hat eigene Regeln und erfordert eine eigene Befähigung. Kläre die konkreten Aufgaben in deinem Team am besten mit deiner Apothekerkammer.
Ja. Die Qualifikationen sind nicht übertragbar. Eine Impfschulung berechtigt nicht zur venösen Blutabnahme und die Schulung zur Blutabnahme berechtigt nicht zum Impfen. Grundlage für die Blutabnahme ist das ärztlich geleitete Mustercurriculum im Rahmen der ApoVWG.
Ja. Die beiden Leistungen sind unabhängig voneinander. Deine Apotheke kann Blutdiagnostik anbieten, ohne Impfungen im Programm zu haben, und umgekehrt. Für kapillare Messungen ist zudem keine venöse Schulung nötig; diese sind im Rahmen bestehender Angebote schon heute möglich.
Nein. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose und gehört in ärztliche Hände. Die Apotheke kann messen, Ergebnisse verständlich erklären und bei auffälligen Werten auf einen Arztcheck hinweisen. Die Diagnose und Behandlung bleiben Arztsache.
Aniva liefert die komplette Blutdiagnostik-Infrastruktur für die lokale Apotheke: Labor, ärztliche Auswertung, App-Bericht und Logistik. Erfahre mehr unter Aniva für Apotheken und im Beitrag ApoVWG-Leitfaden.

Aniva kümmert sich um Labor, Logistik und Bericht. Du behältst die Patientenbeziehung und deine eigene Marke.
Zwanzig Minuten, und du weißt, ob es zu dir passt.