
Impfungen und Blutuntersuchungen werden in der öffentlichen Debatte oft in einen Topf geworfen. Für die Apotheke sind das zwei getrennte Leistungen, jede mit eigener Ausbildung, eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen und eigenen Abläufen. Dieser Beitrag erklärt beides in einfachen Worten.
Ja. Im Rahmen festgelegter Regeln dürfen entsprechend ausgebildete Apotheker bestimmte Impfungen durchführen. Das Impfen ist eine eigenständige, klar abgegrenzte Tätigkeit. Es ist rechtlich und fachlich von der venösen Blutabnahme getrennt, Blutabnahme durch das Apothekenreformgesetz (ApoVWG) neu geregelt wurde.
Wer impft, muss die dafür vorgesehene Schulung absolvieren und die entsprechenden fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen. Welche Impfungen in deiner Apotheke möglich sind, hängt von den geltenden Vorschriften und deiner Apothekerkammer ab. Erkundige dich bei deiner Kammer nach dem aktuellen Stand, bevor du ein Angebot aufbaust.
Nein. Es handelt sich um zwei verschiedene Tätigkeiten, für die jeweils eine eigene Schulung erforderlich ist. Für das Impfen ist die impfspezifische Schulung nötig. Die venöse Blutabnahme wird durch das ApoVWG geregelt und erfordert eine eigene, von einem Arzt geleitete Schulung. Die Berechtigung zur Ausübung der einen Tätigkeit bedeutet nicht automatisch, dass man auch die andere ausüben darf.
Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es erlaubt zugelassenen Apothekern, nach einer ärztlich geleiteten Schulung venöses Blut zu entnehmen. Für diese Schulung erarbeiten die Bundesapothekerkammer und die Bundesärztekammer derzeit einen Musterlehrplan, der spätestens am 2. November 2026 fertig sein soll. Das Impfen ist davon nicht betroffen und bleibt eine eigenständige Tätigkeit.
Bei beiden Verfahren wird die Haut mit einer Nadel punktiert, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken und basieren auf unterschiedlichen Ausbildungsinhalten. Bei einer Impfung wird ein Impfstoff in den Körper eingebracht. Bei Blutabnahme eine Probe für die Labordiagnostik Blutabnahme . Ausbildung, Rechtsgrundlage und Ablauf sind jeweils unterschiedlich.
Die obige Übersicht fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Sie ersetzt zwar nicht die verbindlichen Leitlinien eurer Apothekerkammer, hilft aber dabei, die beiden Themen im Team klar voneinander abzugrenzen.
Nein, die beiden Fähigkeiten sind nicht miteinander kombinierbar. Eine Impfschulung berechtigt dich nicht zur venösen Blutabnahme, und die Blutabnahme berechtigt dich nicht zum Impfen. Wer beides anbieten möchte, muss jede Fähigkeit separat erwerben und nachweisen.
Auch bei der venösen Blutabnahme spielt die Berufsgruppe eine Rolle. Derzeit ist die venöse Blutentnahme zugelassenen Apothekern vorbehalten, die eine ärztliche Schulung absolviert haben. Für Apothekenassistenten ist das bisher nicht vorgesehen. Kapillarmessungen, zum Beispiel mit etablierten Systemen wie Tasso+, sind dagegen bereits heute im Rahmen bestehender Angebote möglich und erfordern keine Schulung für die venöse Blutentnahme.
Aniva eine Diagnostikinfrastruktur, die Apotheken bei Blutuntersuchungen unterstützt. Aniva ausdrücklich kein Anbieter von Impfungen. Das Impfen ist eine eigenständige Tätigkeit und fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Diagnostikinfrastruktur. Du solltest diese beiden Bereiche im Angebot deiner Apotheke klar voneinander trennen.
Bei der Blutdiagnostik gilt: Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose. Er gehört in die Hände eines Arztes und dient als Grundlage für dessen Beurteilung. Apotheken können solche Messungen anbieten und die Ergebnisse verständlich erklären. Die Entscheidung über Diagnose und Behandlung bleibt jedoch Aufgabe des Arztes. Auf unserer Diagnostik-Seite kannst du sehen, wie der gesamte Ablauf funktioniert.
Trenne zunächst die Blutabnahme „Impfung“ und Blutabnahme klar voneinander. Prüfe dann, welche Berufsgruppe welche Leistung erbringen darf, und plane die Schulungen frühzeitig. Organisatorische Vorbereitungen wie Räume, Hygiene und Abläufe können bereits jetzt in Angriff genommen werden, unabhängig vom endgültigen Modelllehrplan.
Nein. Aniva eine Diagnoseplattform für Blutuntersuchungen in Apotheken und ausdrücklich kein Impfdienstleister. Das Impfen ist eine eigenständige, separate Kompetenz. Wenn deine Apotheke sowohl Impfungen als auch Blutuntersuchungen anbieten möchte, handelt es sich dabei um zwei unabhängige Angebote, für die jeweils eigene Voraussetzungen gelten.
Für die venöse Blutabnahme sind nach der aktuellen Fassung der ApoVWG keine PTAs vorgesehen; diese bleibt zugelassenen Apothekern vorbehalten, die eine ärztlich geleitete Schulung absolviert haben. Für Impfungen gelten eigene Regeln und es sind eigene Fachkenntnisse erforderlich. Kläre die konkreten Rollen in deinem Team mit deiner Apothekerkammer ab.
Ja. Die Qualifikationen sind nicht übertragbar. Eine Impfschulung berechtigt dich nicht zur venösen Blutabnahme, und die Blutabnahme berechtigt dich nicht zum Impfen. Für die Blutabnahme bildet der ärztlich geleitete Modelllehrplan gemäß ApoVWG die Grundlage.
Ja. Die beiden Dienstleistungen sind voneinander unabhängig. Deine Apotheke kann Blutuntersuchungen anbieten, ohne dass Impfungen im Programm enthalten sind, und umgekehrt. Für Kapillarmessungen ist ebenfalls keine venöse Schulung erforderlich; sie sind bereits heute im Rahmen der bestehenden Angebote möglich.
Nein. Ein einzelner Blutwert ist keine Diagnose und gehört in die Hände eines Arztes. Die Apotheke kann den Wert messen, die Ergebnisse verständlich erklären und auf eine ärztliche Untersuchung hinweisen, wenn ein Wert auffällig erscheint. Die Entscheidung über Diagnose und Behandlung bleibt jedoch Aufgabe des Arztes.
Aniva die komplette Infrastruktur für die Blutdiagnostik in der Apotheke: Labor, ärztliche Beurteilung, App-Bericht und Logistik. Mehr dazu erfährst du unter Aniva Apotheken “ und im Beitrag „ApoVWG-Leitfaden“.
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