Diagnostik in der Apotheke

Serumgewinnung

In einem Satz

Unter „Serumgewinnung“ versteht man den Vorgang, bei dem aus einer entnommenen Probe Serum gewonnen wird – also die vollständige Gerinnung, die Zentrifugation und die Trennung von den Zellen. Wenn eine Apotheke keine Zentrifugation durchführt, übernimmt das Labor diesen Schritt, und die Apotheke bewahrt die Probe bis dahin sicher auf.

Unter „Serumgewinnung“ versteht man den Vorgang, der zwischen der Entnahme und der Analyse einer Probe stattfindet, wenn Serum benötigt wird. Das Blut wird in ein Röhrchen ohne Antikoagulans entnommen, lässt man es im Stehen vollständig gerinnen, zentrifugiert man es und trennt man anschließend das klare Serum von den Zellen – entweder durch das Gel in einem Serum-Gel-Röhrchen oder durch Abpipettieren in ein zweites Röhrchen. Serum ist Plasma ohne Gerinnungsfaktoren, weshalb dafür mehrere Routineparameter festgelegt sind.

Jeder Schritt hat seinen Grund, und bei jedem kann etwas schiefgehen. Die Gerinnung muss vor dem Zentrifugieren abgeschlossen sein, denn ein zu früh zentrifugiertes Röhrchen gerinnt danach weiter und bildet Fibrinfäden, die das Analysegerät verstopfen und die Probe unbrauchbar machen. Das Zentrifugieren muss innerhalb des vom Labor vorgegebenen Zeitfensters erfolgen, denn solange das Serum auf den Zellen liegt, tauschen beide Stoffe aus – insbesondere steigt der Kaliumspiegel an, während der Glukosespiegel sinkt –, sodass der anschließend gemeldete Wert eher den Transport als den Zustand der Person widerspiegelt. Übermäßige Krafteinwirkung an irgendeiner Stelle führt zu Hämolyse, und ein hämolytisches Serum wird für mehrere Analyten abgelehnt, egal wie sorgfältig alles andere durchgeführt wurde.

In den meisten Apotheken werden die Zentrifugation und die Trennung nicht vor Ort durchgeführt, und es gibt auch keinen Grund, warum das so sein sollte. Das Labor verfügt über die nötige Ausrüstung, die Validierung und das dokumentierte Verfahren dafür. Die Apotheke entnimmt die Probe, mischt sie gemäß den Anweisungen, beschriftet das Röhrchen und bewahrt die Probe dann unter den vom Labor festgelegten Bedingungen bis zur Abholung auf.

Das ist der Punkt, bei dem man ganz offen sein sollte. Die Verarbeitung liegt nicht in der Verantwortung der Apotheke, aber der Zeitraum davor liegt voll und ganz in ihrer Verantwortung. Zeit und Temperatur werden am Apotheken-Schalter festgelegt, nicht im Labor, und sobald ein Röhrchen zu lange gestanden hat oder in einem heißen Auto transportiert wurde, lässt sich das später nicht mehr beheben. Deshalb werden die Abholzeiten, der Aufbewahrungsort und der Kurierrhythmus im Rahmen der Probenlogistik vereinbart, bevor die Dienstleistung angeboten wird, und das vereinbarte Zeitfenster wird schriftlich festgehalten, statt sich darauf zu verlassen, dass man sich daran erinnert.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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