Die Probenkennzeichnung sorgt dafür, dass das Röhrchen eindeutig der richtigen Person und dem richtigen Auftrag zugeordnet werden kann. Das passiert direkt nach der Blutabnahme. Ein unbeschriftetes Röhrchen wird lieber weggeworfen, als dass man raten muss.
Die Probenkennzeichnung verbindet ein Blutröhrchen mit einem Namen. Das klingt unspektakulär, ist aber die fehleranfälligste Stelle, da eine falsch beschriftete Probe keine Fehlermeldung auslöst. Sie liefert ein plausibles Ergebnis, das unter der falschen Person abgespeichert wird, und das lässt sich im Nachhinein nicht mehr erkennen. Jeder andere Schritt der Präanalytik lässt sich bei einem Fehler wiederholen, dieser hier jedoch nur, wenn es jemand rechtzeitig merkt.
Die wichtigste Sicherheitsregel betrifft Ort und Zeit statt des Inhalts. Das Röhrchen wird direkt bei der Person beschriftet – sofort nach dem Befüllen, bevor das nächste Röhrchen berührt wird und bevor etwas den Raum verlässt. Nachträgliches Beschriften am Platz nach dem Gehen oder aus dem Gedächtnis beim Aufräumen ist ein schwerer Fehler. Röhrchen vorab zu beschriften ist das pure Gegenteil, denn ein beschriftetes, leeres Röhrchen kann mit dem falschen Blut befüllt werden.
Die Identität wird geprüft, indem die Person nach ihrem eigenen Namen und Geburtsdatum gefragt wird, statt ihr einen Namen zur Bestätigung vorzulesen, da nervöse Personen fast allem zustimmen.
Was auf dem Etikett steht, bestimmt das Labor und nicht die Apotheke. In der Praxis sieht das so aus:
Das Etikett muss dort sitzen, wo Analysegerät und Laborteam es erwarten. Es darf weder die Füllmarke verdecken noch so weit gewickelt sein, dass der Barcode unlesbar wird. Das akkreditierte Labor veröffentlicht eigene Anforderungen, und die gelten.
Ein Röhrchen, das unbeschriftet, unleserlich oder mit widersprüchlichen Daten ankommt, wird nicht analysiert. Es wird zu Recht abgelehnt, da die Alternative ein Ratespiel des Labors wäre. Für die Apotheke bedeutet das einen zweiten Termin, eine erneute Blutabnahme und ein unangenehmes Gespräch. Das ist der im Ablauf am einfachsten zu verhindernde Fehler, weshalb die Beschriftung in der Standardarbeitsanweisung als eigener Punkt festgehalten und bei der Übergabe an die Probenlogistik nochmals geprüft wird.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.