Rechtliche Bestimmungen und Fristen

Filialverbund

In einem Satz

Ein Filialverbund besteht aus einer Hauptapotheke und deren Filialen, die alle einem Eigentümer gehören. Abläufe, Schulungen, Einkauf und Transport können einmalig für die gesamte Gruppe organisiert werden, während die Verantwortung und die Personalbesetzung an jedem einzelnen Standort unverändert bleiben.

Ein Filialverbund ist die Gruppe, die aus einer Hauptapotheke und den zum selben Eigentümer gehörenden Zweigapotheken besteht. Es handelt sich um ein einziges Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, weshalb es sich in mancher Hinsicht wie eine Einheit und in anderer Hinsicht wie mehrere unabhängige Apotheken verhält. Diese Unterscheidung richtig zu treffen, macht den größten praktischen Nutzen des Begriffs aus, und eine Zweigapotheke ist nicht dasselbe wie eine „Zweigapotheke“, die auf einer anderen rechtlichen Grundlage besteht.

Was sinnvoll geteilt werden kann, ist alles, was ein Dokument, ein Plan oder eine Route ist. Schriftliche Verfahren sind das deutlichste Beispiel dafür, denn eine Standardarbeitsanweisung, die einmal verfasst und an jedem Standort verwendet wird, führt zu denselben Schritten in derselben Reihenfolge – ganz gleich, an welchen Schalter ein Kunde tritt. Schulungen folgen derselben Logik, denn eine einzige Schulung, ein Satz Schulungsunterlagen und eine einzige Aufzeichnung darüber, wer geschult wurde, kosten pro Person weitaus weniger als fünf separate Durchgänge. Einkauf und Lagerbestand sollten aus offensichtlichen Gründen gebündelt werden. Das Gleiche gilt für den Transport, da eine Kurierstrecke, die ohnehin jede Filiale anfährt, das Rückgrat der Probenlogistik bildet, auf die ein Labordienst angewiesen ist – und eine Strecke, die ohnehin täglich befahren wird, transportiert Proben ohne zusätzliche Kosten.

Was sich nicht teilen lässt, ist der Teil, der an einen Ort und an eine Person gebunden ist. Die Verantwortung für das, was in einer Filialapotheke passiert, liegt vor Ort, nicht bei der Konzernleitung, und sie wird nicht durch ein gemeinsames Handbuch nach oben delegiert. Die Leute, die vor Ort sein müssen, müssen auch wirklich dort sein. Eine Qualifikation, die in der Hauptapotheke erworben wurde, gilt nicht für Tätigkeiten in einer Filiale, und eine Dienstleistung, die eine bestimmte Person erfordert, kann nur an den Standorten und zu den Zeiten erbracht werden, an denen diese Person tatsächlich vor Ort ist. Auch die Dokumentation erfolgt standortbezogen, denn genau dort wird bei einer Inspektion nachgesehen.

Alles in allem macht das den Filialverbund zur idealen Einheit für die Einführung eines neuen Dienstes. Die Vorbereitung erfolgt einmalig für die gesamte Gruppe, der Pilotbetrieb läuft an einem Standort, bis der Ablauf anhand der Praxis angepasst wurde, und die Einführung an den übrigen Standorten ist dann eher eine Frage der Personalbesetzung und Schulung als der Konzeption. Der limitierende Faktor ist so gut wie nie das Handbuch. Es kommt darauf an, an welchen Standorten an den Tagen, an denen der Dienst angeboten wird, die qualifizierte Person zur Verfügung steht.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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