Ein Filialverbund ist eine Hauptapotheke mit ihren Filialen unter derselben Inhaberschaft. Abläufe, Schulungen, Einkauf und Transport können einmal für die gesamte Gruppe organisiert werden, während Verantwortung und Personal an den einzelnen Standorten unverändert bleiben.
Ein Filialverbund ist die Gruppe aus einer Hauptapotheke und den dazugehörigen Filialapotheken derselben Inhaberschaft. Es ist ein Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, weshalb es sich in manchen Punkten wie eine Einheit und in anderen wie mehrere unabhängige Apotheken verhält. Diese Trennung genau zu treffen macht den praktischen Wert des Begriffs aus. Eine Filiale ist dabei nicht dasselbe wie eine Zweigapotheke, die auf einer anderen rechtlichen Grundlage genehmigt wird.
Sinnvoll geteilt werden kann alles, was aus Dokumenten, Plänen oder Routen besteht:
Nicht geteilt werden kann das, was an einen Ort und an eine Person gebunden ist. Die Verantwortung für das Geschehen in einer Filialapotheke liegt bei diesem Standort und nicht bei der Leitung der Gruppe, und ein geteiltes Handbuch ändert daran nichts. Eine in der Hauptapotheke vorhandene Qualifikation deckt keine Tätigkeit in einer Filiale ab, weshalb ein Service, der eine bestimmte Person erfordert, nur an den Standorten und zu den Zeiten läuft, an denen diese Person dort arbeitet. Auch die Dokumentation wird pro Standort geführt, da ein Prüfer genau dort danach fragt.
Zusammengenommen macht dies den Filialverbund zur idealen Einheit für die Einführung neuer Services. Die Vorbereitung erfolgt einmal für die Gruppe, und der Testlauf findet an einem Standort statt, bis das Verfahren im Alltag reibungslos funktioniert. Die Einführung an den übrigen Standorten ist dann eine Frage von Personal und Schulung und erfordert keine neue Planung. Der begrenzende Faktor ist fast nie das Handbuch, sondern die Frage, an welchen Tagen die qualifizierte Person vor Ort ist.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.