Direktabrechnung mit der PKV means the provider bills a private insurer directly instead of the customer paying up front. It requires an agreement with that insurer, which most pharmacy self pay services do not have.
Direktabrechnung mit der PKV bezeichnet die Vereinbarung, bei der ein Anbieter eine Leistung direkt mit einer privaten Krankenversicherung abrechnet, sodass du als versicherte Person nicht in Vorkasse gehen musst. Anstelle der gewohnten Zahlung passieren drei Dinge:
Das ist das Gegenteil des üblichen privaten Ablaufs, bei dem du den Anbieter bezahlst und dann selbst entscheidest, ob du etwas bei deiner Versicherung einreichst.
Der Grund dafür ist der bürokratische Aufwand: Wer am Schalter bezahlt und danach Papierkram erledigen muss, spürt die Kosten doppelt. Manche Kunden lehnen eine Leistung ab, die sie sonst in Anspruch nehmen würden. Bei einer Direktabrechnung fühlt sich die Leistung für dich an wie der erstattungsfähige Bereich der Apotheke, und der Anbieter wird bezahlt, ohne dass private Schulden hinterhergelaufen werden muss. Genau dieser Komfort ist allerdings auch der Haken, denn er funktioniert nur dort, wo der Versicherer zugestimmt hat.
Die Direktabrechnung ist weder ein Recht noch ein Standard, da sie auf einer Vereinbarung zwischen Versicherung und Anbieter oder auf einem speziellen Modell der Versicherung beruht. Diese Vereinbarung umfasst nur die namentlich genannten Leistungen. Für Selbstzahlerleistungen in der Apotheke gibt es so etwas meistens nicht, weshalb die Privatliquidation der Standard bleibt. Du bekommst eine Rechnung an den Selbstzahler, begleichst sie und kannst sie bei Bedarf einreichen – wobei das Einreichen keine Garantie für eine Erstattung ist.
Ein guter Vergleich ist die Arztseite, wo Privatrechnungen nach der GOÄ ausgestellt werden und Versicherer an die entsprechenden Ziffern gewöhnt sind. Eine Apotheke rechnet nicht nach diesem Gebührenverzeichnis ab, weshalb eine Apothekenrechnung für Versicherer oft schwerer automatisch zu bearbeiten ist.
Der erstattungsfähige Geschäftsbereich funktioniert wiederum anders. Das Packungsfixum steigt am 1. Juli 2026 von 8,35 auf 9,00 Euro und am 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Diese Erhöhung ist gesetzlich geregelt und wird nicht von einzelnen Apotheken verhandelt.
Wenn eine Apotheke eine Direktabrechnung anstrebt, sollte sie bei einem bestimmten Versicherer nach einer bestimmten Leistung fragen und die Antwort schriftlich einholen. Diese Antwort muss darlegen, was auf der Rechnung stehen und welche Einwilligung dokumentiert werden muss. Die steuerliche Behandlung ändert sich durch den Zahlungsweg nicht, da sie von der Leistung abhängt. Besprich das am besten vor der ersten Rechnung mit deinem Steuerberater.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.