Leistungen und Bezahlung

Botendienst

In einem Satz

Ein Botendienst ist die Zustellung von Medikamenten an einen Kunden durch die Apotheke, die diese ausgegeben hat. Es handelt sich um einen Lieferservice mit eigenen Regeln, und es ist nicht der Weg, auf dem Blutproben ins Labor gelangen.

Ein Botendienst ist die Zustellung von Medikamenten durch die Apotheke, die sie ausgegeben hat – sie werden dem Kunden gebracht, statt dass er sie am Schalter abholt. Das hat sich während der Pandemie zur Routine entwickelt und ist seitdem fester Bestandteil des normalen Serviceangebots geblieben.

Damit sind Verpflichtungen verbunden, die bei einem einfachen Kurierdienst nicht bestehen. Die Zustellung ist weiterhin Teil des Abgabevorgangs, daher muss eine pharmazeutische Beratung gewährleistet sein, das Medikament muss unter Bedingungen transportiert werden, die seine Unversehrtheit gewährleisten, und die Apotheke bleibt verantwortlich, bis es den Empfänger erreicht, an den es abgegeben wurde.

Der Grund, warum das in ein Diagnostik-Glossar gehört, ist eine Verwechslung, die man besser vermeiden sollte. Ein Botendienst ist kein Probentransport. Blut, das von einer Apotheke ins Labor gebracht wird, unterliegt den Regeln der Probenlogistik – mit eigenen Verpackungsvorschriften, Stabilitätsfenstern und Übergabedokumenten, die vom empfangenden Labor festgelegt werden. Wenn man beides als eine Dienstleistung behandelt oder dieselbe Person bittet, beides ohne separate Anweisungen zu erledigen, verpassen die Proben ihr Stabilitätsfenster.

Auch wirtschaftlich gesehen sind die beiden Bereiche unterschiedlich angesiedelt. Ein Botendienst gehört zum Arzneimittelgeschäft. Eine privat bezahlte Blutuntersuchung ist eine apothekenübliche Dienstleistung, und eine pharmazeutische Dienstleistung wird wiederum separat finanziert. Drei Kanäle, drei Regelwerke, ein Team.

Was speziell die ApoVWG betrifft, lag der Schwerpunkt der Reform in diesem Bereich eher auf den Notdienstregelungen und der Zuschlagsstruktur, die diese finanziert, als auf einer Neufassung der Lieferregeln. Eine Apotheke, die ein Diagnostikangebot aufbaut, sollte den Probentransport von Anfang an als eigenen Prozess planen, anstatt davon auszugehen, dass eine bestehende Lieferrunde das übernehmen kann.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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