Rx-Abgabe ohne Rezept ist der Oberbegriff für die wenigen Ausnahmefälle, in denen eine Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne vorliegendes Rezept herausgeben darf. Darunter fallen zwei verschiedene Regeln und kein allgemeines Ermessen.
Rx-Abgabe ohne Rezept ist keine einzelne Erlaubnis, sondern der Oberbegriff für einige wenige Fälle, in denen der Person, die das Medikament herausgibt, kein gültiges Rezept vorliegt. Dazu gehören zwei getrennte Regeln, die zwar im Zuge derselben Reform ins Arzneimittelgesetz geschrieben wurden, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten sind:
Die Anschlussversorgung konnte ab dem Tag genutzt werden, an dem die ApoVWG in Kraft getreten ist. Apotheken können also jetzt damit arbeiten, auch wenn die Regel sehr streng gefasst ist:
Die Akutversorgung steht zwar im Gesetz, aber das BfArM muss bis zum 2. Juli 2027 Umsetzungsempfehlungen herausgeben, womit der praktische Start frühestens im Sommer 2027 erfolgt. Bis diese Empfehlungen vorliegen, handelt es sich für eine Apotheke eher um einen Begriff zum Verstehen als um eine Leistung zum Anbieten.
Keine der beiden Regeln verleiht die generelle Befugnis, nach pharmazeutischem Ermessen abzugeben, da beide Ausnahmen für eine definierte Situation darstellen und bei beiden das Rezept der normale Weg für ein verschreibungspflichtiges Medikament bleibt.
Die Konsequenz für eine Apotheke, die in der Fachpresse über die Apothekenreform liest, ist, dass das Team die beiden Fälle auseinanderhalten muss, denn einer von ihnen ist aktiv und der andere nicht. Werden sie vermischt, führt das entweder zu einer Abgabe, die nicht hätte stattfinden dürfen, oder zu einer Weigerung, die nicht nötig gewesen wäre.
Der Gesetzestext klärt nicht die operative Ebene. Wer entscheiden darf, was festgehalten werden muss, wie der Fall dokumentiert wird und was die Apotheke im Anschluss vorweisen muss, ist in den Leitlinien von ABDA und Landesapothekerkammer geregelt. Genau dort sollte eine Apotheke nachschauen, bevor sie sich am Tresen auf eine der beiden Regeln verlässt.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.