Leasing und Kauf sind die beiden Möglichkeiten, wie ein Messgerät in die Apotheke gelangt. Sie unterscheiden sich darin, wem das Gerät gehört, wie hoch die monatlichen Zahlungen sind, was nach Ablauf der Laufzeit passiert und wie die Kosten in der Buchhaltung ausgewiesen werden.
Leasing und Kauf sind die beiden Wege, über die ein Messgerät in die Apotheke gelangt, und die Wahl wird meist als Preisvergleich dargestellt, obwohl es in Wirklichkeit um Eigentumsverhältnisse, Verpflichtungen und Buchhaltung geht. Ein Gerät für einen Point-of-Care-Test, das gekauft wird, gehört der Apotheke ab dem Tag der Lieferung. Dasselbe Gerät im Rahmen eines Leasingvertrags bleibt während der gesamten Laufzeit beim Leasinggeber, und die Apotheke erhält gegen eine vereinbarte Leasingrate ein Nutzungsrecht.
Vier Dinge unterscheiden sich tatsächlich. Das Eigentum ist der erste Punkt und entscheidet darüber, wer das Gerät verkaufen, ersetzen oder abschreiben darf. Die monatliche Verpflichtung ist der zweite Punkt: Ein Kauf ist eine einmalige Ausgabe oder ein Darlehen mit einem festgelegten Rückzahlungsplan, der endet, während eine Leasingrate über die vereinbarte Laufzeit läuft und normalerweise nicht gekündigt werden kann, weil die Nutzung zurückgegangen ist. Das Ende der Laufzeit ist der dritte Punkt, da ein gekauftes Gerät in der Apotheke verbleibt, während ein geleastes Gerät zurückgegeben, verlängert oder zu einem Restwert übernommen wird, der im Vertrag im Voraus festgelegt ist. Die buchhalterische Behandlung ist der vierte Punkt.
Bei diesem letzten Punkt unterscheiden sich die beiden Vorgehensweisen am stärksten. Ein gekauftes Gerät ist ein Anlagegut, dessen Anschaffungskosten über die Nutzungsjahre verteilt werden – das ist das Thema der Abschreibung auf Medizintechnik –, während eine Leasingrate in der Regel in der Periode, in der sie fällig wird, als Betriebsausgabe verbucht wird. Welche der beiden Optionen für eine bestimmte Apotheke geeignet ist, hängt von der Rechtsform, dem aktuellen Ergebnis und der Vertragsgestaltung ab, und diesen Vergleich sollte man vor Vertragsunterzeichnung mit dem Steuerberater besprechen. Beide Modelle beanspruchen jeden Monat Liquidität, daher gehören beide in die Liquiditätsplanung und nicht nur in eine Investitionsrechnung, und in beiden Fällen muss die Amortisationsdauer auf der Grundlage derselben erwarteten Terminanzahl berechnet werden.
Das verfügbare Material weist eine Tendenz auf, die man berücksichtigen sollte. Die meisten der online veröffentlichten Vergleiche zwischen Leasing und Kauf stammen von Leasinganbietern oder von Maklern, die pro Vertrag bezahlt werden, was erklärt, warum die Argumente meist in eine Richtung tendieren.
Es gibt noch eine dritte Variante, bei der das Gerät gar nicht erst angeschafft wird, weil die Analyse von einem externen Labor durchgeführt wird oder die Ausrüstung im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt wird. Wenn ein Modell auf diese Weise aufgebaut ist, stellt sich die Frage nach dem Leasing gar nicht erst, und die Kosten für die Ausrüstung sind stattdessen im Fallpreis enthalten. Das ist eine Beschreibung, wie solche Modelle aufgebaut sind, keine Empfehlung für ein bestimmtes Modell.
Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.