Leasing und Kauf sind die beiden Wege, auf denen ein Messgerät in die Apotheke kommt. Sie unterscheiden sich darin, wem das Gerät gehört, welche monatlichen Kosten anfallen, was am Ende der Laufzeit passiert und wie die Kosten in der Buchhaltung verbucht werden.
Leasing und Kauf sind die zwei Wege, auf denen ein Messgerät in die Apotheke kommt. Die Entscheidung wird oft als reiner Preisvergleich dargestellt, obwohl es eigentlich um Eigentum, finanzielle Bindung und Buchhaltung geht.
Ein gekaufter Point-of-Care-Test gehört der Apotheke ab dem Tag der Lieferung. Dasselbe Gerät gehört bei einem Leasingvertrag während der gesamten Laufzeit dem Leasinggeber, sodass die Apotheke gegen eine vereinbarte Leasingrate nur ein Nutzungsrecht besitzt.
Vier Dinge unterscheiden die beiden Wege voneinander:
Ein gekauftes Gerät ist ein Wirtschaftsgut, dessen Kosten über die Nutzungsjahre verteilt werden – das ist das Thema Abschreibung auf Medizintechnik. Eine Leasingrate hingegen wird in der Regel im jeweiligen Fälligkeitszeitraum als Betriebsausgabe verbucht. Welcher Weg für eine Apotheke passt, hängt von der Rechtsform, dem aktuellen Ergebnis und dem Vertrag ab. Besprich das am besten mit deinem Steuerberater, bevor du etwas unterschreibst.
Beide Wege entziehen der Apotheke monatlich Liquidität und gehören daher in die Liquiditätsplanung und nicht nur in eine reine Investitionsrechnung. In beiden Fällen muss die Amortisationsdauer auf Basis derselben erwarteten Anzahl an Terminen berechnet werden.
Veröffentlichte Vergleiche sind oft einseitig, da die meisten Online-Vergleiche zwischen Leasing und Kauf von Leasinganbietern oder provisionsbasierten Vermittlern stammen, was die Bevorzugung einer Seite erklärt.
Es gibt eine dritte Möglichkeit: Das Gerät wird gar nicht erst angeschafft, weil ein externes Labor die Analysen übernimmt oder die Ausstattung Teil eines Servicepakets ist. In diesem Modell stellt sich die Leasingfrage nicht und die Gerätekosten sind in einem Festpreis pro Fall enthalten. Dies beschreibt lediglich den Aufbau solcher Modelle und ist keine Empfehlung für eine bestimmte Variante.
Dieser Glossaressorteil dient als allgemeine Information zum deutschen Apothekenrecht und zur Praxisführung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich an deine Landesapothekerkammer.