Gesundheit
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Was die ApoVWG ist und was die Apothekenreform 2026 ändert

Die ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Diese Übersicht erklärt, was die Apothekenreform für Blutabnahme, pharmazeutische Dienstleistungen und Vergütung ändert und was eine Apotheke schon heute anbieten kann.
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Verfasst von
Noah Petermann
Veröffentlicht am
27. Juli 2026

Das Apothekenreformgesetz (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, ApoVWG) ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es erweitert die Befugnisse von Apotheken deutlich: Approbierte Apotheker dürfen nach einer ärztlich geleiteten Schulung venöses Blut abnehmen, und neue pharmazeutische Dienstleistungen kommen hinzu. Hier findest du die kompakte Übersicht.

Update, 17. Juli 2026. Neu sortiert nach dem, was bereits gilt, und dem, was noch offen ist. Neu hinzugefügt: Das Apothekenfixum steigt auf 9,00 Euro (9,50 Euro ab 1. Januar 2027), Schnelltests sind als Selbstzahlerleistung möglich sowie die Folgeverordnung bei Dauermedikation ohne neues Rezept. Das Mustercurriculum für die venöse Blutabnahme ist nach wie vor nicht veröffentlicht (Frist 2. November 2026).

Was genau regelt das ApoVWG?

Das ApoVWG (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz) stärkt die Rolle der Apotheke in der Gesundheitsversorgung. Die Kernpunkte sind die venöse Blutabnahme durch geschulte approbierte Apothekerinnen und Apotheker, neue pharmazeutische Dienstleistungen, erweiterte Impfangebote und ein verändertes Vergütungssystem. Es ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft.

Das Gesetz wurde am 26. Juni 2026 unterzeichnet, am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (2026 Teil I Nr. 195) verkündet und ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten. Einzelne Leistungen starten erst, sobald die jeweiligen Vorgaben vorliegen, wie etwa das Mustermodul für die venöse Blutabnahme. Für Apotheken steht damit der Rahmen und die praktische Umsetzung erfolgt Schritt für Schritt in den kommenden Monaten.

Was ändert sich für Apotheken auf einen Blick?

Vier Bereiche ändern sich: Die venöse Blutabnahme wird für geschulte approbierte Apotheker möglich, das pDL-Angebot wächst auf zehn Leistungen, die Vergütung wird teilweise neu verhandelt und Impfangebote werden ausgeweitet. Kapillare Messungen sind bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich.

  1. Blutabnahme: venös durch geschulte approbierte Apotheker, kapillar bereits heute möglich
  2. Pharmazeutische Dienstleistungen: insgesamt zehn pDL (fünf bestehende plus fünf neue)
  3. Vergütung: bestehende pDL zu Festpreisen, neue pDL derzeit in Verhandlung
  4. Fristen: SOP innerhalb von 2 Monaten, Mustermodul und Vergütung innerhalb von 4 Monaten nach Inkrafttreten

Das Vier-Punkte-Raster strukturiert die gesamte Reform. Die venöse Blutabnahme ist die größte Neuerung, da sie tiefgehendere Laboranalysen direkt aus der Apotheke ermöglicht. Die pharmazeutischen Dienstleistungen erschließen den großen Vergütungtopf, der bisher weitgehend ungenutzt blieb. Details zu jedem Punkt findest du auf den Vertiefungsseiten dieses Leitfadens.

Seit wann gilt das ApoVWG?

Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Es wurde am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht. Nach aktuellem Stand laufen die im Gesetz genannten Fristen ab Inkrafttreten, also ab dem 2. Juli 2026, nicht ab der Veröffentlichung.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass der 1. Juli 2026 der Tag des Inkrafttretens war. Es war der Tag der Veröffentlichung. Laut Bundesgesundheitsministerium ist das Inkrafttreten auf den 2. Juli 2026 datiert. Einzelne Bestimmungen haben gestaffelte Startpunkte, diese berühren jedoch nicht das reformweite Datum. Wir behalten den gesamten Zeitplan im ApoVWG-Fristen-Tracker im Blick.

Was gilt bereits und was kommt später?

Der rechtliche Rahmen gilt seit dem 2. Juli 2026 und die Umsetzung erfolgt schrittweise. Apotheken können manches sofort nutzen: kapillare Messungen, Schnelltests als Selbstzahlerleistung und die Folgemedikation bei Dauerverordnungen. Die venöse Blutabnahme und erweiterte Impfungen starten erst nach dem Mustermodul, das spätestens zum 2. November 2026 vorliegen muss.

Was bereits gilt und was noch offen ist
Bereich Status Ab wann
Kapillare Messungen (zum Beispiel Blutzucker, Lipide) Möglich Bereits heute
Schnelltests als Selbstzahlerleistung (zum Beispiel Influenza, Norovirus) Möglich Seit 2. Juli 2026
Folgemedikation bei Dauerverordnungen ohne neues Rezept Möglich Seit 2. Juli 2026
Apotheken-Festzuschlag von 9,00 Euro (9,50 Euro ab 1. Januar 2027) Gilt Seit 1. Juli 2026
Venöse Blutabnahme durch geschulte approbierte Apotheker Geöffnet Nach dem Mustercurriculum (Frist 2. November 2026)
Erweiterte Impfungen mit Totimpfstoffen Geöffnet Nach dem Mustercurriculum (Frist 2. November 2026)
Bezahlung für die fünf neuen pDL Laufend In Verhandlung bis 2. November 2026

Diese Aufteilung entscheidet, was du heute schon anbieten kannst und worauf du warten musst. Kapillardiagnostik ist der unkomplizierte Direkteinstieg, der tiefere venöse Weg folgt nach der Schulung. Die erhöhte Fixvergütung für Apotheken von 9,00 Euro gilt zudem bereits seit 1. Juli 2026, die erste Anpassung seit über einem Jahrzehnt.

Begriffe schnell erklärt

  • ApoVWG steht für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, die Apothekenreform 2026, in Kraft seit 2. Juli 2026.
  • Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das offizielle Verkündungsorgan der Bundesregierung, hier veröffentlicht als 2026 Teil I Nr. 195.
  • pDL sind pharmazeutische Dienstleistungen: bezahlte Beratungs- und Messangebote der Apotheke.
  • Inkrafttreten ist der Tag, ab dem ein Gesetz gilt, für das ApoVWG der 2. Juli 2026, was nicht dasselbe ist wie die Veröffentlichung.

Häufig gestellte Fragen

Wofür steht die Abkürzung ApoVWG?

ApoVWG steht für Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Es soll die Rolle der Apotheke in der Gesundheitsversorgung stärken und erweitert unter anderem die Möglichkeiten für die Blutabnahme sowie das Angebot an pharmazeutischen Dienstleistungen. Es ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten und wurde im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 195 veröffentlicht.

Seit wann ist das ApoVWG in Kraft?

Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 1. Juli 2026, die Unterzeichnung am 26. Juni 2026. Der oft genannte 1. Juli 2026 markiert daher die Veröffentlichung und nicht das Inkrafttreten. Nach aktuellem Stand laufen die gesetzlichen Fristen ab dem Inkrafttreten.

Dürfen Apotheken jetzt Blut abnehmen?

Ja, das Gesetz sieht das vor. Die venöse Blutabnahme ist für approbierte Apotheker erlaubt, sobald sie eine ärztlich geleitete Schulung erfolgreich absolviert haben. In der Praxis kann sie erst starten, wenn der Mustercurriculum veröffentlicht und die Schulung abgeschlossen ist. Kapillare Messungen sind bereits heute im Rahmen etablierter Angebote möglich.

Was sind die wichtigsten Fristen der Reform?

Nach aktuellem Stand: Standardarbeitsanweisungen innerhalb von zwei Monaten, das Mustercurriculum für die venöse Blutabnahme innerhalb von vier Monaten und die Vergütungsverhandlung für neue pDL innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schiedsstelle innerhalb von zwölf Wochen. Details stehen im Fristentracker.

Wie viele pharmazeutische Dienstleistungen gibt es jetzt?

Nach der Reform gibt es insgesamt zehn pharmazeutische Dienstleistungen: fünf bestehende mit festen Preisen aus dem Schiedsspruch von 2022 und fünf neue. Acht der zehn Dienstleistungen benötigen kein ärztliches Rezept, zwei davon schon. Die Vergütung für die fünf neuen pDL wird derzeit verhandelt (Stand: 17. Juli 2026).

Dürfen PTAs im Rahmen des ApoVWG Blut abnehmen?

Nach aktuellem Stand ist dies nicht vorgesehen. Im Gesetz ist die venöse Blutabnahme approbierten Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten, die die ärztlich geleitete Schulung absolviert haben. Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum dürfen die Punktion nur unter Aufsicht durchführen. PTA werden in der Regel zur Blutabnahme nicht genannt, tauchen jedoch separat bei Impfungen auf.

Was kann deine Apotheke jetzt schon tun, ohne auf das Mustercurriculum zu warten?

Ziemlich viel ist sofort nutzbar: kapillare Messungen im Rahmen etablierter Angebote, Schnelltests als Selbstzahlerleistung (zum Beispiel bei Influenza oder Noroviren) und die Folgebereitstellung von Patienten bei Dauermedikation ohne neues Arztrezept. Die venöse Blutabnahme und erweiterte Impfungen starten erst nach dem Mustercurriculum, das spätestens am 2. November 2026 vorliegen muss.

Was ändert sich durch die Reform an der Apothekenvergütung?

Das Fixum der Apotheken steigt in zwei Schritten: auf 9,00 Euro seit dem 1. Juli 2026 und auf 9,50 Euro ab dem 1. Januar 2027. Es ist die erste Anpassung seit über einem Jahrzehnt. Die Vergütung für die fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen wird separat zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband verhandelt und ist noch nicht beschlossen.

Quellen

Stand: 17. Juli 2026. Aniva Health Redaktionsteam, ohne Gewähr. Bitte kläre das vor dem Start mit deiner Apothekerkammer und deiner Betriebshaftpflichtversicherung ab.

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