Leistungen und Bezahlung

Bericht zur Apothekenwirtschaft

In einem Satz

Der Apothekenwirtschaftsbericht ist der jährliche Wirtschaftsbericht, den die ABDA über deutsche Apotheken veröffentlicht und der Umsatz, Kosten, Ergebnisse und die Anzahl der Apotheken umfasst. Jede Ausgabe ersetzt die vorherige, daher müssen die Zahlen jährlich überprüft werden.

Der Apothekenwirtschaftsbericht ist der jährliche Wirtschaftsbericht, den die Branche über den ABDA über sich selbst veröffentlicht. Er fasst die Jahreszahlen zu Umsatz, Kostenstruktur, Ergebnissen und der Anzahl der Apotheken zusammen und ist das Dokument, auf das sich Fachartikel und Bankgespräche beziehen, wenn sie die Lage der deutschen Apotheken beschreiben. Die neueste Ausgabe erschien am 5. Mai 2026 und berichtet über das Geschäftsjahr 2025.

Zwei Zahlenangaben daraus tauchen am häufigsten auf. Was die Ergebnisse angeht, der am 5. Mai 2026 veröffentlichte ABDA-Apothekenwirtschaftsbericht bezifferte die Umsatzrendite deutscher Apotheken im Jahr 2025 auf 4,2 Prozent – ein Rückgang gegenüber 4,4 Prozent im Jahr 2024 und 6,5 Prozent im Jahr 2015 – und berichtete, dass 33 Prozent der Apotheken ein Betriebsergebnis vor Steuern unter 100.000 Euro aufwiesen, während 7 Prozent einen Verlust verzeichneten. Was die Struktur betrifft, zählte derselbe Bericht zum Ende des ersten Quartals 2026 16.541 Apothekenbetriebsstätten – die niedrigste Zahl seit 1977.

Um den Bericht richtig zu verstehen, muss man zwei Reaktionen widerstehen. Die erste ist die Beruhigung, denn ein Durchschnittswert ist keine Prognose für eine einzelne Apotheke, und hinter einem positiven Durchschnittswert verbirgt sich eine Verteilung, bei der ein Drittel der Betriebe unter 100.000 Euro vor Steuern lag. Die zweite ist Panik, denn eine sinkende Zahl von Betriebsstätten sagt etwas über den gesamten Markt aus und nicht über einen bestimmten Standort, und sie sagt nichts über die lokale Wettbewerbsposition, die Miete oder die Lohnkosten aus. Der Bericht dient als Hintergrund, vor dem eine Apotheke ihr eigenes Betriebsergebnis einordnet – er ist kein Ersatz dafür.

Es ist auch gut zu wissen, was der Bericht nicht abdeckt. Er beschreibt die Situation, nachdem die Maßnahmen bereits in Kraft getreten sind, hinkt also den Mechanismen hinterher, die dazu geführt haben. Der unter „Kassenabschlag“ besprochene Abzug pro Packung und die unter der „Apothekenreform“ zusammengefassten Änderungen wirken sich erst in der Buchhaltung aus, bevor sie im Jahresdurchschnitt auftauchen. Deshalb kann ein Bericht ruhiger oder düsterer aussehen, als es sich in einer einzelnen Apotheke im aktuellen Monat anfühlt.

Alle oben genannten Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr. Jede Ausgabe ersetzt die vorherige, die Prozentsätze ändern sich, und die Anzahl der Apotheken wird vierteljährlich neu angegeben. Jeder Text, der diese Zahlen zitiert – einschließlich dieses Eintrags und aller darauf basierenden Berechnungen –, muss einmal im Jahr überprüft werden, sobald die nächste Ausgabe erscheint, und jede Zahl sollte an jeder Stelle, an der sie verwendet wird, mit der Quelle und dem Jahr versehen sein, auf das sie sich bezieht.

Dieser Glossareintrag enthält allgemeine Informationen zum deutschen Apothekenrecht und zur Apothekenpraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu deiner eigenen Apotheke wende dich bitte an deine Landesapothekerkammer.

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